Uniguest & Hilton
Hotel-Teilnahmevereinbarung
DIESE HOTEL-TEILNAHMEVEREINBARUNG (diese "HPA"), abgeschlossen mit Wirkung vom [Datum der Unterzeichnung] durch und zwischen einem [Hotelname] ("Hotel")mit Hauptsitz und Geschäftsstelle in [Hoteladresse], und U.S. HOSPITALITY PUBLISHERS, INC D/B/A UNIGUEST, INCeine Gesellschaft aus Tennessee, mit Sitz in 2926 Kraft Drive, Nashville, TN 37204 ("Lieferant"). Diese HPA wird gemäß dem Lieferantenrahmenvertrag (der "Rahmenvertrag") zwischen Lieferant und Hilton Supply Management LLC ("HSM")die eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Hilton Worldwide, Inc. ist ("HWI"), (HSM und HWI, zusammen, "Hilton"). Verweise auf "Sie" und "Ihr" beziehen sich auf den Anbieter. Verweise auf "wir" und "unser" beziehen sich auf das Hotel.
1. DEFINITIONEN:
Großgeschriebene Begriffe, die in diesem HPA verwendet, aber nicht definiert werden, haben die Bedeutung, die ihnen im Rahmenvertrag gegeben wird.
2. DIENSTLEISTUNGEN:
Sie verpflichten sich, die Dienstleistungen in kompetenter und professioneller Weise und in Übereinstimmung mit den Industriestandards und den Bedingungen dieser Vereinbarung zu erbringen.
3. TERM:
Sofern dieser Vertrag nicht früher gekündigt wird, beginnt er am Tag des Inkrafttretens und endet am Ende der Laufzeit. Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht angegeben, ist die Laufzeit von Monat zu Monat. Diese Vereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat oder bis sie gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung gekündigt wird.
4. GEBÜHREN UND AUSLAGEN:
Das Hotel zahlt die Gebühren wie in Anhang A beschrieben. Sie haben keinen Anspruch auf einen Bonus, zusätzliche Gebühren oder sonstige Vergütungen. Sie sind für Ihre Auslagen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen verantwortlich.
5. ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN:
Sie erklären, garantieren und verpflichten sich, dass:
- Sie sind ordnungsgemäß organisiert, rechtsgültig existierend, in gutem Zustand und qualifiziert, um nach den geltenden Gesetzen an Ihrem Gründungsort und in jeder Gerichtsbarkeit, in der Sie tätig sind, Geschäfte zu tätigen;
- Sie verfügen über alle erforderlichen unternehmerischen Befugnisse und Vollmachten, um Ihre Vermögenswerte zu besitzen und zu betreiben, Ihr Geschäft zu führen, diesen Vertrag zu unterzeichnen und alle Lizenzen gemäß diesem Vertrag zu erteilen;
- die unterzeichnende Person über die notwendige Autorität und Rechtsfähigkeit verfügt, um Sie zu verpflichten;
- Sie verfügen über alle Qualifikationen, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, und werden diese während der gesamten Laufzeit beibehalten; und
- Sie werden weder direkt noch indirekt einem Beamten oder Angestellten einer Regierung, einer öffentlichen Organisation, von Hilton, einer politischen Partei oder einem Kandidaten Geld oder andere Dinge von Wert zahlen, anbieten, geben oder versprechen oder die Zahlung genehmigen, wenn eine solche Zahlung, ein solches Angebot, eine solche Handlung oder eine solche Genehmigung dem Zweck dient, offizielle Handlungen oder Entscheidungen zu beeinflussen oder sich einen unzulässigen Vorteil zu verschaffen, um Geschäfte zu erhalten oder zu behalten, oder sich an Handlungen oder Transaktionen zu beteiligen, die anderweitig gegen geltende Anti-Korruptionsgesetze oder eine der Richtlinien von Hilton verstoßen.
- Weder Sie noch Ihre Eigentümer, Anteilseigner, leitenden Angestellten oder Direktoren besitzen oder werden von einer "eingeschränkten Person" kontrolliert, die definiert ist als (1) die Regierung eines Landes, das einem von der Regierung der Vereinigten Staaten verhängten Embargo unterliegt, (2) eine natürliche oder juristische Person, die in einem Land ansässig oder nach den Gesetzen eines Landes organisiert ist, das einem von der Regierung der Vereinigten Staaten verhängten Embargo unterliegt, (3) natürliche oder juristische Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einem Land haben, das einem von der Regierung der Vereinigten Staaten verhängten Embargo unterliegt, oder (4) natürliche oder juristische Personen, die von einer Regierung oder einer juristischen Behörde identifiziert wurden, mit denen Sie, HWI oder verbundene Unternehmen nicht oder nur eingeschränkt zusammenarbeiten dürfen, einschließlich der Personen, die von der U.S. Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control (OFAC) List of Specially Designated Nationals and Other Blocked Persons (einschließlich Terroristen und Drogenhändler); und ähnliche Listen mit eingeschränkten Parteien, einschließlich solcher, die von anderen Regierungen gemäß den Vereinten Nationen, regionalen oder nationalen Handels- oder Finanzsanktionen geführt werden. Sie werden das Hotel unverzüglich schriftlich benachrichtigen, wenn eines der oben genannten Ereignisse eintritt.
6. IHR STATUS:
Sie erbringen die Dienstleistungen ausschließlich als unabhängiger Auftragnehmer. Sie dürfen sich nicht als Angestellter, Agent, leitender Angestellter, Direktor oder Vertreter des Hotels ausgeben. Sie tragen die alleinige Verantwortung für alle Zahlungen im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen und Ihren Mitarbeitern, einschließlich aller Steuern, und melden alle Zahlungen als unabhängiger Auftragnehmer. Sie stellen sicher, dass Ihre Angestellten und Vertreter alle Bedingungen dieses Vertrags sowie die Regeln und Vorschriften des Hotels einhalten. Sie stellen sicher, dass Ihre Mitarbeiter, Beauftragten oder Subunternehmer (soweit zulässig) bei der Erbringung von Dienstleistungen in den Räumlichkeiten des Hotels einer erstmaligen und regelmäßigen Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie allen erforderlichen zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen unterzogen werden. Sie stellen sicher, dass alle Drittanbieter, die mit der Erbringung von Dienstleistungen beauftragt werden, eine Vereinbarung unterzeichnen, die im Wesentlichen die gleichen Bedingungen wie diese Vereinbarung enthält.
Sie erklären sich damit einverstanden und erkennen an, dass Sie nicht berechtigt sind, an einem der Leistungspläne oder -programme teilzunehmen, die das Hotel für seine Mitarbeiter unterhält. Für den Fall, dass ein lokales, staatliches oder bundesstaatliches Gericht, eine Behörde oder eine andere Stelle feststellt, dass Sie als Arbeitnehmer oder Angestellter des Hotels gelten, oder wenn Sie aus irgendeinem Grund die Anspruchsvoraussetzungen für einen Leistungsplan oder ein Programm erfüllen, das den Mitarbeitern des Hotels zur Verfügung steht, oder anderweitig zur Teilnahme an einem vom Hotel gesponserten Leistungsplan oder -programm berechtigt sind, verzichten Sie auf jegliches Recht, rückwirkend oder vorausschauend an einem von HWI gesponserten Leistungsplan oder -programm teilzunehmen oder eine oder mehrere Leistungen zu erhalten. Dieser Verzicht ist ein wesentlicher Bestandteil der vereinbarten Bedingungen und Vergütungen und ist in keiner Weise von einer Zusicherung oder Annahme bezüglich Ihres Status abhängig. Sie geben diese Verzichtserklärung im Namen Ihrer Mitarbeiter und Vertreter ab.
7. ÖFFENTLICHKEIT:
Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Hotels keine Schilder oder Hinweise auf dem Hotelgelände anbringen oder verteilen. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung keine öffentlichen Bekanntmachungen oder Pressemitteilungen in Bezug auf das Hotel oder Hilton herausgeben.
8. VERTRAULICHKEIT:
Sie werden alle Informationen und Materialien, die Ihnen vom Hotel zur Verfügung gestellt werden ("vertrauliche Informationen"), streng vertraulich und mindestens mit der gleichen Sorgfalt behandeln, mit der Sie Ihre eigenen wertvollen vertraulichen und geschützten Informationen schützen. Sie dürfen vertrauliche Informationen nur zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen verwenden. Sie werden vertrauliche Informationen nur Ihren Mitarbeitern und Vertretern offenlegen oder den Zugang zu ihnen gestatten, die die vertraulichen Informationen kennen müssen, um die Dienstleistungen zu erbringen. Sie haften strikt für jede Offenlegung oder unbefugte Nutzung vertraulicher Informationen durch eine Person, der Sie die vertraulichen Informationen offenlegen.
Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht Informationen, die öffentlich zugänglich sind, die Sie aus unabhängigen Quellen ohne jegliche Verpflichtung erhalten, außer durch unzulässige Offenlegung, oder die Sie unabhängig und ohne Bezug auf die vertraulichen Informationen entwickeln. Sollten Sie aufgrund von Gesetzen, Vorschriften oder gerichtlichen Anordnungen zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet sein, werden Sie HWI vor der Offenlegung unverzüglich schriftlich benachrichtigen und in angemessener Weise mit HWI oder den mit ihr verbundenen Unternehmen zusammenarbeiten, um eine Schutzanordnung oder andere Abhilfemaßnahmen zu erwirken. Auf Verlangen von HWI werden Sie alle vertraulichen Informationen, die sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befinden, unverzüglich zurückgeben oder vernichten und HWI dies bescheinigen.
Sie werden Ihre Mitarbeiter und Auftragnehmer, die Zugang zu vertraulichen Informationen von HWI haben könnten, veranlassen, die in Anhang C enthaltene Vereinbarung zu unterzeichnen.
9. PRIVACY:
Wenn Sie bei der Erbringung der Dienstleistungen Zugang zu persönlichen Daten (wie in der hier definierten Datenschutzrichtlinie definiert) haben, müssen Sie die Hilton Worldwide, Inc. (die "Datenschutzrichtlinie") einhalten, die unter http://www.hiltondistribution.com/privacyanddataprotectionstandards.htm abrufbar ist und hierin enthalten ist. Sie bestätigen, dass Sie die Gelegenheit hatten, die Datenschutzrichtlinie einzusehen. Wenn Sie die Services nach der Veröffentlichung einer Änderung weiterhin nutzen, erklären Sie sich mit der Einhaltung der geänderten Datenschutzrichtlinie einverstanden.
10. MARKEN:
Sie erkennen an, dass Hilton der Eigentümer aller Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Urheberrechte und Logos ist, die sich auf das Hotel oder Hilton beziehen (zusammenfassend "Marken") und Ihnen in Verbindung mit den Services zur Verfügung gestellt werden. Sie haben keine Eigentumsrechte an den Marken und dürfen die Marken ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Hilton in keiner Weise verwenden. Sie werden keine Maßnahmen ergreifen (oder unterlassen), wenn diese zu einer Anfechtung der Gültigkeit der Marken oder des Eigentums an den Marken führen würden. Es ist Ihnen nicht gestattet, (i) die Gültigkeit, das Recht oder den Titel der Marken anzufechten oder zu leugnen, (ii) andere direkt oder indirekt dazu zu ermutigen oder ihnen dabei zu helfen, dies zu tun, oder (iii) die Marken in einer Weise zu verwenden, die den Wert der Marken schmälern oder den Ruf von Hilton schädigen würde. Sie sind nicht berechtigt, Dritten die Nutzung der Marken zu gestatten. Sie werden die Marken in Übereinstimmung mit den von Hilton bereitgestellten Richtlinien und Anweisungen verwenden.
11. AUDIT:
Das Hotel kann jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten und nach schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen Ihre Bücher in Bezug auf die Dienstleistungen einsehen und kopieren.
12. GESETZE, LIZENZEN UND VORSCHRIFTEN:
Jede Partei wird alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Codes, Verordnungen und Regeln (die "anwendbaren Gesetze") in Verbindung mit dieser Vereinbarung einhalten. Sie werden auf Ihre Kosten alle für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Genehmigungen oder Lizenzen einholen.
13. VERPFLICHTUNGEN:
Sie werden das gesamte Eigentum von HWI von allen Pfandrechten freihalten. HWI kann als Bedingung für die Zahlung den Verzicht auf Pfandrechte oder die vollständige Freigabe von Pfandrechten oder Quittungen sowie eine eidesstattliche Erklärung verlangen, dass alle derartigen Forderungen vollständig befriedigt worden sind.
14. ABTRETUNG, UNTERAUFTRAGSVERGABE:
Sie werden Ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht abtreten oder untervergeben, es sei denn, dies geschieht im Rahmen einer Transaktion, die zu einem Kontrollwechsel führt, und Sie werden diese Vereinbarung nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von HWI belasten. Diese Vereinbarung kommt den Parteien und ihren jeweiligen Nachfolgern und Abtretungsempfängern zugute und ist für diese verbindlich. Sie haften gesamtschuldnerisch für die Handlungen Ihrer Bevollmächtigten und Auftragnehmer.
15. ENTSCHÄDIGUNG:
Sie werden das Hotel und seine jeweiligen leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter, Auftragnehmer und Angestellten (zusammen die "Entschädigungsempfänger des Hotels") verteidigen, entschädigen und schadlos halten gegen und von allen Behauptungen, Forderungen, Ansprüchen, Haftungen, Schäden oder Kosten jeglicher Art (einschließlich angemessener Anwaltskosten), unabhängig davon, ob sie während der Vertragslaufzeit auftreten oder nicht ("Anspruch(e)"), (a) die sich aus oder in Verbindung mit (i) Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung oder angeblichen Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere von Urheber-, Patent-, Geschäftsgeheimnis-, Marken-, Künstler-, Zurechnungs-, Urheberpersönlichkeits-, Datenschutz-, Publizitäts- oder anderen geistigen Eigentumsrechten) durch Sie oder Ihre Mitarbeiter und Vertreter ergeben; (ii) Ihre Verletzung oder Ihr Verstoß gegen eine der Bedingungen dieser Vereinbarung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen zur Vertraulichkeit, zum Datenschutz und zu Gesetzen, Lizenzen und Vorschriften); (iii) die Fahrlässigkeit oder das vorsätzliche Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Beauftragten bei der Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gelände des Hotels und/oder (b) die unmittelbare und direkte Ursache der Produkte. Jedes entschädigungsberechtigte Hotel, gegen das ein Anspruch geltend gemacht wurde, kann vom Lieferanten durch Mitteilung verlangen, den Anspruch auf eigene Kosten abzuwehren und den Entschädigungsberechtigten alle gezahlten oder zu zahlenden Beträge, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Kosten, zu erstatten.
16. VERSICHERUNG:
Sie werden während der gesamten Laufzeit und während der Zeit, in der Sie die Dienstleistungen erbringen, eine Versicherung auf eigene Kosten abschließen. Die Versicherung muss die in Anlage B aufgeführten Anforderungen erfüllen.
17. BEENDIGUNG:
Das Hotel kann diesen Vertrag aus jedem beliebigen Grund mit einer Frist von einhundertachtzig (180) Tagen schriftlich kündigen. Das Hotel kann diesen Vertrag sofort kündigen, wenn:
- Sie gegen diesen Vertrag verstoßen und diesen Verstoß nicht innerhalb von 10 Tagen nach der schriftlichen Kündigung durch das Hotel beheben, sofern ein solcher Verstoß behoben werden kann;
- eine wesentliche nachteilige Veränderung Ihrer finanziellen Lage eintritt oder Sie Ihre Geschäftstätigkeit einstellen;
- Anwendbare Gesetze können Ihre Fähigkeit, die Dienste bereitzustellen, erheblich beeinträchtigen;
- Sie verletzen eine der Bestimmungen zur Vertraulichkeit, zum Datenschutz oder zu Gesetzen, Lizenzen und Vorschriften in dieser Vereinbarung.
18. VERPFLICHTUNGEN NACH DER BEENDIGUNG:
Nach Beendigung dieser Vereinbarung wird der Lieferant dem Hotel angemessene Unterstützung beim Übergang leisten, einschließlich der Bereitstellung aller ganz oder teilweise fertiggestellten Leistungen in dem vom Hotel gewünschten Format und der Zusammenarbeit mit einem etwaigen Nachfolgeanbieter. Wenn das Hotel diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigt, werden Sie die Kosten für den Übergang tragen. Das Hotel zahlt dem Anbieter alle verbleibenden gestundeten Softwaregebühren, die bis zum Ablaufdatum des ursprünglichen Vertrags fällig wären.
19. ABHILFE:
Sie erkennen an, dass die Rechtsmittel von HWI bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung unzureichend wären. Sie erklären sich daher damit einverstanden, dass HWI in jedem Verfahren, das zur Durchsetzung dieser Vereinbarung eingeleitet wird, zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder gesetzlich zur Verfügung stehen, eine einstweilige und dauerhafte Unterlassungsverfügung und/oder eine bestimmte Leistung erbringen kann, ohne dass der Nachweis eines tatsächlichen Schadens erforderlich ist.
20. VERSCHIEDENES:
(a) Mit Ausnahme der nachstehenden Bestimmungen gilt jede Bestimmung dieser Vereinbarung, die für nicht durchsetzbar gehalten wird, als von dieser Vereinbarung abgetrennt. Der Rest der Vereinbarung bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Wenn eine Bestimmung für nicht durchsetzbar gehalten wird, weil sie unangemessen, belastend oder unangemessen einschränkend ist, bleibt sie im maximal zulässigen Rahmen wirksam; (b) Bestimmungen, die überdauern sollen (einschließlich der Abschnitte 5 - 12, 15, 16, 18 - 20, 23 und 24), überdauern den Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung.
21. ART DES ABKOMMENS:
Durch diesen Vertrag wird Ihnen keine Lizenz oder ein sonstiges Recht oder ein dingliches Recht an den Hotelräumlichkeiten oder Vermögenswerten gewährt. Ihre Nutzung der Hotelräumlichkeiten ist nicht exklusiv, vollständig widerrufbar und nur in dem Umfang gestattet, der zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist.
22. NACHRICHTEN:
Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Abkommens bedürfen der Schriftform und sind an die oben genannte Adresse zu richten.
23. ÄNDERUNG; GESAMTHEIT DES ABKOMMENS:
Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung der Parteien über die Dienste dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen. Diese Vereinbarung kann nur durch ein nachträgliches Schreiben geändert werden, das von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wurde und in dem ausdrücklich erklärt wird, dass es sich um eine Änderung dieser Vereinbarung handelt.
24. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND:
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New York und wird nach diesen Gesetzen ausgelegt, unter Ausschluss von Gesetzen zur Rechtswahl oder zu Gesetzeskonflikten.
25. ZÄHLERPARTEIEN:
Dieses Abkommen kann in zwei Exemplaren ausgefertigt und per Faksimile oder elektronisch gescannter Kopie ausgetauscht werden. Jede dieser Ausfertigungen gilt als Original, und alle diese Ausfertigungen zusammen bilden ein und dieselbe Vereinbarung.
Umfang der Arbeiten
Anlage zu HPA
DIESE Leistungsbeschreibung ist Teil des Dienstleistungsvertrags zwischen den unten aufgeführten Parteien (im Folgenden als "Anbieter" und "Hotel"). Anbieter und Hotel sind zusammen die "Parteien" und einzeln, ein "Party".
1. Beschreibung der Dienstleistungen und/oder Produkte:
- Produkte. Der Lieferant wird die in Anlage A-1 aufgeführten Produkte sowie alle von den Parteien vereinbarten künftigen Produkte (zusammen und in der jeweils geänderten Fassung die "Produkte") liefern.
- Die in diesem Vertrag genannten Produkte sowie alle Produkte, für die der Lieferant vom Hotel spezifiziert und / oder zugelassen ist. Diese Produkte sowie alle Produkte, die dem Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügt werden, müssen den geltenden Marken- und/oder Unternehmensstandards entsprechen.
- Preis.
- Die Preise für die Produkte ergeben sich aus dem Preisanhang zu dieser Vereinbarung, Kontinentaleuropäische Vereinigte Staaten.
- Die Zahlungsbedingungen des Hotels für den Lieferanten sind 30 Tage netto. Der Lieferant sendet die Rechnungen per Post oder E-Mail direkt an die vom Hotel angegebene Rechnungsadresse. Für den Fall, dass ein Produkt vom Lieferanten falsch hergestellt, entworfen oder entwickelt wurde und vom Hotel zurückgeschickt wird, stellt der Lieferant dem Hotel eine Gutschrift über den Netto-Verkaufswert dieses Artikels bzw. dieser Artikel aus, zuzüglich der Kosten für das Original und die Rücksendung (einschließlich aller Gebühren, Zölle, Steuern usw.). Die weiteren Zahlungsbedingungen für alle Direktaufträge liegen im Ermessen des Lieferanten.
- Bestellungen.
- HSM und/oder die Hotels können Bestellungen auf der Grundlage einer Bestellung, die je nach Hotel variieren kann, oder auf eine andere, für beide Seiten akzeptable Weise einreichen.
- Die vereinbarten Lieferbedingungen für die Produkte werden in der Bestellung vermerkt.
- Der Lieferant darf KEINEN Aufschlag auf die Frachtkosten erheben.
- Die Bestellungen werden vom Lieferanten oder dem von ihm benannten Vertriebshändler an die vom HSM und/oder Hotel angegebene Lieferadresse unter Verwendung der Routing-Anweisungen des HSM und/oder Hotels versandt. Für jedes Produkt, das besondere Frachtvereinbarungen erfordert, muss eine vorherige Genehmigung eingeholt werden, bevor Gebühren erhoben werden.
2. Dienstleistungen:
Service Level Agreement
- Der EIGENTÜMER oder der GAST ist verpflichtet, UNIGUEST über eine von UNIGUEST zur Verfügung gestellte gebührenfreie Nummer oder per E-Mail über jede Störung, jedes unerwartete Systemverhalten oder jeden Dienstausfall zu informieren.
- UNIGUEST verfügt über Techniker, die rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr verfügbar sind.
- Im Falle eines ungewöhnlich hohen Anrufaufkommens garantiert Uniguest eine maximale Reaktionszeit von einer Stunde.
- Der EIGENTÜMER erklärt sich damit einverstanden, dass zum Zeitpunkt des Serviceeinsatzes ein von ihm benannter Mitarbeiter am Standort des Systems anwesend ist, um gemeinsam mit dem Techniker von UNIGUEST eine telefonische Fehlersuche durchzuführen.
- Sollte die Fehlersuche per Fernzugriff nicht ausreichen, um das Problem zu beheben, kann UNIGUEST entscheiden, dass ein "PC-Tausch" (siehe Abschnitt 6 des Break-Fix-Support-Details) durchgeführt werden muss.
- Sollte der HSIA-Dienst die Ursache für ein Dienstproblem sein, wird UNIGUEST als Verbindungsstelle zwischen dem EIGENTUM und HSIA fungieren, um das EIGENTUM bei der Zusammenarbeit mit HSIA zur Lösung des Konnektivitätsproblems telefonisch oder auf andere Weise nach dem Ermessen von UNIGUEST zu unterstützen.
A. BREAK FIX SUPPORT DETAIL
Es kann vorkommen, dass UNIGUEST und der EIGENTÜMER feststellen, dass der PC aufgrund eines Software- oder Hardwareproblems ersetzt oder ausgetauscht werden muss. In diesem Fall vereinbaren UNIGUEST und der AUFTRAGGEBER Folgendes:
- PROPERTY übernimmt alle Versandkosten für den Ersatz-PC und die Rücksendung des vorhandenen PCs.
- PROPERTY erhält die Option für die Art des Versands (Ground, 2nd Day, oder Overnight Air oder geeignete Mittel für bestimmte globale Standorte)
- UNIGUEST schickt den Ersatz-PC innerhalb von 24 Stunden, nachdem festgestellt wurde, dass der PC ausgetauscht werden muss.
- Erfolgt die Anfrage nach 16:00 Uhr an einem Freitag, wird der Ersatz-PC am nächsten Werktag verschickt.
- Der AUFTRAGGEBER ist für die Installation des Ersatz-PCs und die Kontaktaufnahme mit UNIGUEST zur Fernaktivierung verantwortlich.
- Für die Fernaktivierung müssen UNIGUEST und PROPERTY möglicherweise mit HSIA zusammenarbeiten, um eine Internetverbindung herzustellen.
- Nach der Installation des Ersatz-PCs verpackt der EIGENTÜMER den vorhandenen PC wieder in das Verpackungsmaterial, das für den Versand des Ersatz-PCs an den EIGENTÜMER verwendet wurde, und sendet den vorhandenen PC über einen verfolgbaren Versand an UNIGUEST zurück. Der EIGENTÜMER ist dafür verantwortlich, den PC so zu verpacken, dass er während des Versands angemessen geschützt ist, und er ist auch dafür verantwortlich, eine Transportversicherung mit einer wirtschaftlich angemessenen Deckungssumme für Verlust oder Beschädigung während des Versands abzuschließen. Der EIGENTÜMER ist für alle Verluste oder Schäden während des Versands verantwortlich, soweit diese nicht durch die Transportversicherung abgedeckt sind.
- Der vorhandene PC muss innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt des Ersatz-PCs von PROPERTY versandt werden, andernfalls erhebt PROPERTY eine Gebühr von $25 pro Tag.
- Wenn UNIGUEST den PC vom EIGENTÜMER erhält, wird UNIGUEST das Problem ermitteln und UNIGUEST und der EIGENTÜMER einigen sich:
- Sollte das System durch Verlust, Zerstörung oder Vandalismus beschädigt werden und Teile repariert oder ersetzt werden müssen, wird UNIGUEST die Reparatur durchführen und der EIGENTÜMER trägt die tatsächlichen Kosten.
- Sollte es sich um einen Softwarefehler handeln, der nicht auf eine Beschädigung zurückzuführen ist, wird UNIGUEST diesen auf Kosten von UNIGUEST beheben.
- Sollte es sich um einen Hardwarefehler außerhalb der Garantiezeit handeln, wie auf dem Preisblatt vermerkt, wird UNIGUEST die Reparatur auf Kosten des EIGENTÜMERs vornehmen.
- Sollte es sich um einen "Wurm", einen "Virus" oder einen "Zero-Day"-Exploit handeln, wird UNIGUEST den infizierten Computer auf Kosten von UNIGUEST reparieren.
- In jedem Fall informiert UNIGUEST den EIGENTÜMER nach Feststellung der Ursache des Problems über Folgendes:
- Was war mit dem PC los?
- Wie es behoben wurde.
- Anwendbare Gebühren für die Festsetzung.
Probleme im Zusammenhang mit den oben genannten Punkten (Abschnitt 6 Artikel e), einschließlich der vollständigen Lage des Objekts und der Kontaktperson vor Ort, werden in einem umfassenden und professionellen Format aufgezeichnet und dem HSM-Vertreter monatlich bis spätestens zum 10.
B. BESONDERE BESTIMMUNGEN IN BEZUG AUF SOFTWARE
- Definitionen.
- "UNIGUEST-Software" bezeichnet jede UNIGUEST-eigene Computersoftware, die in der Installation oder der laufenden Unterstützung und Wartung der Systeme enthalten ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die SecuredAdvantage™-Software-Suite und deren Updates, aber nicht einschließlich der Software von Dritten, die von der SecuredAdvantage™-Software-Suite verwendet wird oder darin enthalten ist.
- "Benutzer" bedeutet jede Person, die ein System benutzt, einschließlich, ohne Einschränkung, eines Gastes, Nicht-Gastes oder Einwohners.
- "System" ist jeder Kiosk für den öffentlichen Zugang oder jede andere Computerhardware, die UNIGUEST dem EIGENTÜMER gemäß diesem Vertrag verkauft.
- UNIGUEST-Software. Unter der Voraussetzung, dass der EIGENTÜMER die in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen, Beschränkungen und Einschränkungen einhält, gewährt UNIGUEST dem EIGENTÜMER eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der UNIGUEST-Software (und zur Erlaubnis der Nutzung durch die Benutzer) während der Laufzeit dieser Vereinbarung. Der EIGENTÜMER darf die UNIGUEST-Software nur für seinen eigenen internen Gebrauch und nur auf dem System verwenden, auf dem sie von UNIGUEST installiert wurde. Soweit nicht ausdrücklich nach geltendem Recht zulässig oder mit schriftlicher Zustimmung von UNIGUEST, ist es dem EIGENTÜMER untersagt, und er darf es auch keinem Benutzer gestatten (1) die UNIGUEST-Software ganz oder teilweise an Dritte zu verbreiten oder zu übertragen; (2) die UNIGUEST-Software im Auftrag Dritter zu nutzen oder Dritten die Nutzung der UNIGUEST-Software zu gestatten; (3) die UNIGUEST-Software zu kopieren, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu verändern, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, abgeleitete Werke davon zu erstellen oder Unterlizenzen zu vergeben; (4) bei der Nutzung der UNIGUEST-Software Inhalte zu übertragen, die Viren oder andere zerstörerische oder störende Codes enthalten; (5) bei der Verwendung der UNIGUEST-Software Inhalte zu übertragen, die Informationen, Bilder, Logos, Marken oder andere Materialien enthalten, die in irgendeiner Weise tatsächlich oder potenziell gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßen, geistiges Eigentum oder andere Rechte verletzen oder veruntreuen oder auf andere Weise eine Person, ein Unternehmen oder Eigentum schädigen oder verletzen; oder (6) die UNIGUEST-Software in ein anderes Land als das Land, in dem die UNIGUEST-Software erworben wurde, zu liefern, zu exportieren, zu übertragen oder auf andere Weise zu vertreiben oder die UNIGUEST-Software dort zu verwenden.
- Software von Drittanbietern. Teile der Systeme und/oder der UNIGUEST-Software können Software von Drittanbietern verwenden oder enthalten. Danksagungen, Lizenzbedingungen und Haftungsausschlüsse für solches Material sind in der Dokumentation für die Systeme bzw. die UNIGUEST-Software enthalten oder können diesem Material auf andere Weise beigefügt sein, und die Nutzung dieses Materials unterliegt den jeweiligen Bedingungen.
- Eigentum. Die Systeme bestehen sowohl aus Hardware als auch aus Software, und der EIGENTÜMER erkennt an, dass ungeachtet anderer Bestimmungen dieses Vertrags und/oder Verweisen auf einen "Verkauf" oder "Kauf" von Systemen in diesem Vertrag das Eigentum an der UNIGUEST-Software und die Eigentumsrechte daran jederzeit bei UNIGUEST verbleiben. UNIGUEST behält alle Urheberrechte, Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse und andere geistige Eigentumsrechte an der UNIGUEST-Software. Der EIGENTÜMER erkennt an, dass die UNIGUEST-Software, alle Kopien der UNIGUEST-Software, alle abgeleiteten Werke, Zusammenstellungen und Sammelwerke der UNIGUEST-Software sowie jegliches Know-how und Geschäftsgeheimnisse im Zusammenhang mit der UNIGUEST-Software das alleinige und ausschließliche Eigentum von UNIGUEST sind und vertrauliche und geschützte Materialien von UNIGUEST enthalten.
- Software-Sicherheit. Die Sicherheitssoftware SecuredAdvantage™ von UNIGUEST aktualisiert das System nach jeder erfolgreichen Abmeldung. Eine Abmeldung erfolgt nach 3 Minuten Nichtbenutzung des Systems oder nach einer manuellen Abmeldung durch einen Benutzer. Während der Auffrischung entfernt SecuredAdvantage™ temporäre Internetdateien, Cookies, Passwörter und alle Dateien, die von einem Benutzer während der Sitzung gespeichert wurden. UNIGUEST unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die Systeme vor bösartiger Software, einschließlich Spyware, Malware, Adware, Computerviren, Trojaner und Würmer zu schützen. Anti-Viren- und Anti-Spyware-Software wird in angemessener Zeit und nach Bedarf gewartet und aktualisiert, um vor bekannten Bedrohungen zu schützen. Die Vertragsparteien erkennen an und stimmen zu, dass Zero-Day-Exploits nicht verhindert werden können und dass die Fähigkeit von UNIGUEST, Computersicherheitssysteme zu aktualisieren, von der Fähigkeit der Sicherheitssoftwareunternehmen abhängt, solche Updates und Sicherheitssysteme zu erstellen und zu verbreiten. UNIGUEST programmiert oder erstellt keine Sicherheitssoftware für Computersysteme; UNIGUEST wird jedoch die besten Maßnahmen ergreifen, um die Systeme mit aktualisierten Virendefinitionen zu aktualisieren, sobald diese im Handel erhältlich sind.
C. HOTEL und UNIGUEST vereinbaren hiermit:
- INTERNET CONTENT FILTER SITECOACH - Die von UNIGUEST entwickelte Software verwendet den Inhaltsfilter SiteCoach, um schädliche Inhalte zu blockieren. UNIGUEST weist darauf hin, dass dieses Programm nur auf der Grundlage mathematischer Regeln arbeiten kann und daher nicht beurteilen kann, ob eine Website tatsächlich schädliche Inhalte enthält oder nicht. UNIGUEST übernimmt keine Haftung für den Fall, dass der Browser in Verbindung mit SiteCoach dennoch Inhalte anzeigt, die rechtswidrig sind oder die das HOTEL, eine andere Person oder die allgemeine Meinung für schädlich hält (z.B. obszöne oder skandalöse Inhalte). UNIGUEST übernimmt auch keine Haftung für den Fall, dass gesperrte Webseiten nach Ansicht des HOTELs oder einer anderen Person nicht schädlich sind. Wenn SiteCoach eine Website sperrt, die nicht gesperrt werden soll, wird das HOTEL UNIGUEST per E-Mail über die Website informieren und UNIGUEST wird das HOTEL dabei unterstützen, diese Website für die Nutzer zugänglich zu machen. UNIGUEST wird die Filterliste für SiteCoach kostenlos aktualisieren und wird dies auch weiterhin tun, solange SiteCoach Updates vom Entwickler kostenlos zur Verfügung gestellt werden. UNIGUEST garantiert nicht und haftet nicht dafür, dass die Filterliste einen bestimmten Umfang an Inhalten enthält, der von den bei der Installation angegebenen Inhalten abweicht.
- Das HOTEL erklärt sich damit einverstanden, während der Laufzeit dieses HPA den Service von UNIGUEST nicht zu ersetzen, falls der neue Service eine von UNIGUEST entwickelte Software enthält.
- PrinterOn-Service - Uniguest ist ein Wiederverkäufer für PrinterOn. Bei der Inanspruchnahme des PrinterOn-Service versteht das HOTEL, dass UNIGUEST die Installation vornimmt und als erste Anlaufstelle für PrinterOn und deren Software-Service fungiert. Das HOTEL versteht, dass UNIGUEST keine Garantie für den PrinterOn-Service übernehmen kann und dass alle Probleme, die sich der Kontrolle von UNIGUEST entziehen, zu Lasten von PrinterOn gehen. HOTEL versteht auch, dass UNIGUEST keinen Einfluss auf die Preisgestaltung des PrinterOn-Service hat, mit Ausnahme der anfänglichen Preisgestaltung, die in dieser Vereinbarung für die erste Laufzeit enthalten ist. Sollte PrinterOn seine Preise für UNIGUEST ändern, kann UNIGUEST seine Preise für HOTEL in jeder nachfolgenden Verlängerungsperiode ändern. Wenn die PrinterOn-Preise von UNIGUEST für HOTEL geändert werden, erhält HOTEL die Möglichkeit, den Service zum neuen Preis fortzusetzen oder den PrinterOn-Service zu kündigen und den anteiligen Betrag für den verbleibenden Service als Teil der jährlichen UNIGUEST-Abonnementgebühr zurückzuerstatten.
- Die mit der Installation, Wartung usw. verbundenen Kosten werden im HPA dargelegt, so dass für die Immobilie volle Transparenz besteht.
- Das HOTEL stellt das notwendige Mobiliar für das System und den Hochgeschwindigkeits-Internetzugang zur Verfügung.
- UNIGUEST und das HOTEL vereinbaren, dass UNIGUEST alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternimmt, um seine Geräte vor der Verwendung von bösartiger Software, einschließlich Spyware, Malware, Adware, Computerviren, Trojanern und Würmern ("bösartige Software") zu schützen. UNIGUEST und das HOTEL sind sich darüber hinaus einig, dass UNIGUEST nicht vor jeglicher bekannter oder unbekannter bösartiger Software schützen kann und dass UNIGUEST kein Versicherer ist. UNIGUEST übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, besondere, zufällige oder strafende Schäden, die dem HOTEL oder einem Dritten entstehen (selbst wenn diese Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde), unabhängig davon, ob diese auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung oder einer Rechtstheorie beruhen, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen. Das HOTEL nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Haftung von UNIGUEST auf zweihundertfünfzig ($250) Dollar als pauschalierter Schadensersatz/Haftungsbeschränkung und nicht als Vertragsstrafe beschränkt ist, wenn UNIGUEST für Verluste oder Schäden haftbar gemacht werden kann, die auf ein Versäumnis von UNIGUEST zurückzuführen sind, eine der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Installation, Wartung, bösartige Software, Überwachung oder Service oder den Ausfall des Systems oder der Ausrüstung in irgendeiner Hinsicht, und dass diese Haftung ausschließlich gilt; und dass die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten, wenn ein Verlust oder Schaden, unabhängig von der Ursache, direkt oder indirekt für Personen oder das HOTEL aus der Erfüllung oder Nichterfüllung der durch diesen Vertrag auferlegten Verpflichtungen oder aus aktiver oder sonstiger Fahrlässigkeit seiner Vertreter, Bevollmächtigten oder Mitarbeiter resultiert.
- UNIGUEST darf nur mit schriftlicher Zustimmung der Marke webbasierte Werbung und andere Daten und Informationen im oder über das System bereitstellen und anzeigen. Als Gegenleistung behält UNIGUEST die Rechte an der "Home Page" des Internet-Browsers und stellt kostenlos eine Standard-Benutzeroberfläche für Gäste zur Verfügung, die von Zeit zu Zeit gemeinsam mit Werbetreibenden geändert werden kann. Das HOTEL hat jedoch das Recht, Werbung, Daten, Informationen oder Anzeigen aus beliebigen Gründen auszuschließen. Werbung, Daten, Informationen oder Anzeigen, die von HOTEL oder der Marke als inakzeptabel oder als Verstoß gegen diesen Vertrag eingestuft werden, werden nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung per E-Mail oder per Einschreiben durch UNIGUEST unverzüglich aus dem System entfernt, und zwar an jedem Standort.
- Dieser Vertrag ist von HOTEL oder UNIGUEST abtretbar, und beide Parteien stimmen zu, dass die jeweils andere Partei diesen Vertrag nicht abschließen würde, wenn sie nicht das uneingeschränkte Recht zur Abtretung hätte. ZU URKUND DESSEN haben die Vertragsparteien diesen Vertrag zu dem oben angegebenen Datum unterzeichnet.
Im Falle von Konflikten oder Auslassungen ist der Rahmenvertrag GS-UNIGU.002.2010 maßgebend.
Im Falle eines Konflikts zwischen dem Arbeitsumfang und dem Angebot eines Lieferanten (das "Lieferantenangebot") hat der Arbeitsumfang Vorrang.
3. Erforderliche Ausrüstung und Materialien.
Der Lieferant stellt alle Geräte und Materialien zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, es sei denn, dies ist in dieser Leistungsbeschreibung ausdrücklich vorgesehen.
Für den Fall, dass das Hotel dem Lieferanten erlaubt, die Ausrüstung und/oder Materialien des Hotels zu nutzen, wird der Lieferant alle mit der Nutzung der Ausrüstung und/oder Materialien des Hotels verbundenen Risiken überprüfen und übernehmen. Darüber hinaus verzichtet der Lieferant auf jegliche Ansprüche gegen die Entschädigungsempfänger für Schäden, die sich aus der Nutzung der Ausrüstung und/oder der Materialien des Hotels ergeben, und versichert, dass er ähnliche Verzichtserklärungen von seinen Mitarbeitern und/oder Auftragnehmern einholen wird.
Sofern in diesem Vertrag nichts anderes festgelegt ist, ist das HOTEL für die Inanspruchnahme aller Garantieinformationen verantwortlich, die mit der Hardware oder Software geliefert werden, unabhängig davon, ob das HOTEL die Ausrüstung selbst oder von UNIGUEST erwirbt.
- Microsoft Office - Die mit Microsoft Office verbundenen Kosten werden in den Hardwarekosten gebündelt.
- Eigenständige Sicherheitssoftware - Jeder PC, für den Uniguest im Rahmen dieses Vertrags Dienstleistungen erbringt, muss über eine gültige Lizenz für die Sicherheitssoftware von UNIGUEST verfügen. Für jeden PC wird eine einmalige Lizenz "geleast". Wenn dieser Vertrag endet, geht die geleaste Lizenz wieder in den Besitz von UNIGUEST über. UNIGUEST bleibt zu jeder Zeit Eigentümer der Lizenz. Aufgrund der Komplexität der Software versteht HOTEL, dass es unmöglich ist, in diesem Vertrag alle Funktionen der Software im Detail zu beschreiben. HOTEL ist sich darüber im Klaren, dass die Software in Zukunft möglicherweise aktualisiert werden muss, um die PC-Konfigurationen besser zu sichern oder das System besser zu bedienen, und dass für dieses Software-Upgrade eine Gebühr anfallen kann. Im Falle eines Upgrades liegt es im alleinigen Ermessen des HOTELs, ob es das Upgrade erwerben möchte. Für bestehende UNIGUEST-Kunden, die die volle Lizenzgebühr gemäß SA GS-UNIGU-003 bezahlt haben, fallen keine Kosten an, es sei denn, das Hotel fordert zusätzliche Arbeitsplätze an; in diesem Fall fallen nur die Lizenzkosten für diese Maschinen an.
SERVICE LEVEL AGREEMENTS
UNIGUEST und das HOTEL vereinbaren, dass die Aufgabe von UNIGUEST in Bezug auf den Service des Systems darin besteht, die Betriebszeit des Systems aufrechtzuerhalten, Software zu aktualisieren, falls verfügbar, den PC mit Software zu schützen und Hardware in angemessener Weise zu reparieren und/oder zu ersetzen, um das System für die Nutzung durch die Gäste betriebsbereit zu halten. HOTEL und UNIGUEST werden zusammenarbeiten, um Probleme zu lösen und die kosteneffektivste Lösung zur Behebung auftretender Probleme zu nutzen. Beide Parteien sind sich bewusst, dass Computer empfindliche Geräte sein können, insbesondere in einer öffentlichen Umgebung, und dass neu entdeckte Probleme jederzeit auftreten können. Wenn ein Problem nicht in diesem Abschnitt behandelt wird, werden beide Parteien zusammenarbeiten, um die beste Methode zur Lösung des Problems zu finden. Serviceunterstützung und Wartung für das System werden gemäß den folgenden Bedingungen bereitgestellt:
4. Gebühren und Entgelte:
Das Hotel verpflichtet sich, die Gebühren wie unten beschrieben zu zahlen. Das Hotel erklärt sich damit einverstanden, dem Lieferanten die Kosten nur dann zu erstatten, wenn dies im Folgenden ausdrücklich vereinbart wurde, und diese Kosten werden gemäß den Standardverfahren des Hotels für Kostenerstattungen und Spesenabrechnungen gezahlt. Der Lieferant ist dafür verantwortlich, die jeweils gültigen Richtlinien des Hotels einzuholen und zu befolgen.
Die Preise für die einzelnen Produkte sind in Anhang A-2 und/oder auf dem privaten elektronischen Marktplatz von HSM e-Procurement (der "elektronische Marktplatz") angegeben (in der jeweils gültigen Fassung, die "Preise"). Generell werden Änderungen der ursprünglichen Preise auf dem Elektronischen Marktplatz berücksichtigt.
Auslagen: Der Lieferant trägt alle Kosten, die ihm im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen oder anderweitig entstehen. Alle Ausgaben, die nicht mit diesem Abschnitt übereinstimmen, sind nicht erstattungsfähig.
5. Bestell- und Zahlungsbedingungen:
FÜR PRODUKTE:
- Bestellungen.
- Das Hotel ist für die Benennung des Frachtführers und die Bezahlung der Frachtrechnung verantwortlich, es sei denn, der Preis ist als "geliefert" (einschließlich Fracht) angegeben.
- Das Hotel erteilt Aufträge auf der Grundlage eines Bestellscheins (auf der Grundlage seines eigenen Bestellscheins oder eines anderen für den Teilnehmer akzeptablen Bestellscheins) (der "Bestellschein"). Die Bedingungen dieser Vereinbarung und der Dienstleistungsvereinbarungen sind die einzigen Bedingungen, die auf die Lieferung oder Bereitstellung der Produkte anwendbar sind, und in dem Maße, in dem widersprüchliche oder zusätzliche Bedingungen in einer Bestellung enthalten sind, sind diese Bedingungen null und nichtig und haben keine Wirkung.
- Die vereinbarten Lieferbedingungen für die jeweiligen Produkte werden in der jeweiligen Bestellung vermerkt.
- Der Lieferant erhebt KEINEN Aufschlag auf die Frachtkosten oder andere ähnliche Kosten.
- Die Produkte werden vom Lieferanten an die vom Hotel angegebene Lieferadresse versandt, wobei die Routing-Anweisungen des Hotels verwendet werden. Jedes Produkt, das besondere Frachtvereinbarungen erfordert, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Hotels, bevor Gebühren erhoben werden.
- Bezahlung.
- Der Lieferant wird dem Hotel monatlich eine Rechnung über die im Vormonat gelieferten Produkte zusenden, und zwar jeweils nach Ablauf des Monats. Die Zahlung unbestrittener Beträge ist dreißig (30) Tage nach Erhalt der jeweiligen Rechnung netto fällig. Der Lieferant sendet die Rechnungen direkt an die vom Hotel angegebene Rechnungsanschrift. Wird eine Rechnung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Fälligkeitsdatum bezahlt, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen einen oder alle der folgenden Schritte unternehmen: (i) die Erbringung der Leistungen und Lieferungen einstellen und alle Produkte deaktivieren, bis alle überfälligen Rechnungen vollständig beglichen sind; (ii) auf überfällige Beträge Zinsen in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes erheben; (iii) ein Inkassoverfahren einleiten, wobei das Hotel für die angemessenen Kosten eines solchen Inkassos, einschließlich angemessener Anwaltskosten, haftet; und (iv) den Hotelaufnahmevertrag kündigen.
- Für den Fall, dass ein Produkt vom Lieferanten falsch hergestellt, entworfen oder entwickelt wurde oder nicht konform oder anderweitig nicht akzeptabel ist und vom Hotel an den Lieferanten zurückgeschickt wird, stellt der Lieferant dem Hotel eine Gutschrift oder, falls die entsprechende Rechnung bezahlt wurde, eine vollständige Rückerstattung des vollen Verkaufsbetrags des Artikels/der Artikel zuzüglich der Original- und Rücksendekosten (einschließlich aller Gebühren, Zölle, Steuern usw.) aus.
- Zusätzliche Zahlungsbedingungen für alle Direktaufträge liegen im Ermessen des Lieferanten und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
FÜR DIENSTLEISTUNGEN:
Der Lieferant stellt dem Hotel eine schriftliche Rechnung mit den vom Hotel geforderten Angaben und Details zur Verfügung. Diese Rechnung muss mindestens die Pauschalgebühr und den Zeitraum sowie die erstattungsfähigen Kosten (auf Einzelpostenbasis) ausweisen (falls zutreffend). Die Rechnung enthält auch den Gesamtbetrag der vom Lieferanten bisher berechneten Gebühren und einen Vergleich der Gebühren mit dem Budget. Wird eine Rechnung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Fälligkeitsdatum bezahlt, kann der Lieferant nach eigenem Ermessen einen oder alle der folgenden Schritte unternehmen: (i) die Erbringung der Leistungen und Lieferungen einstellen und alle Produkte deaktivieren, bis alle überfälligen Rechnungen vollständig beglichen sind; (ii) auf überfällige Beträge Zinsen in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes erheben; (iii) Inkassoverfahren einleiten, wobei das Hotel für die angemessenen Kosten eines solchen Inkassos, einschließlich angemessener Anwaltskosten, haftet; und (iv) den Hotelaufnahmevertrag kündigen.
6. Berichte:
- Auf Ersuchen des Teilnehmers oder auf andere Weise, die eine Offenlegung erfordert, stellt der Lieferant dem Teilnehmer Folgendes zur Verfügung:
- Staatliche Arbeitgeber-Identifikationsnummer des Lieferanten: [Eingabe der staatlichen ID #].
- Versicherungsnummer der Arbeiterunfallversicherung des Lieferanten: [Workman's Comp # eingeben]. Angaben zum Versicherungsträger des Lieferanten: [Name des Versicherungsträgers sowie Kontaktperson, Adresse und Telefonnummer des Versicherungsträgers einfügen].
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer jedes Fahrzeugs, das dem Anbieter gehört und für den Transport in Verbindung mit einer der Dienstleistungen verwendet wird: [Fahrzeug-ID # eingeben].
- Informationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung: [Nummer der Kfz-Police, die jedes Fahrzeug abdeckt, sowie Name, Anschrift und Telefonnummer des Versicherungsunternehmens einfügen].
- Adresse der für die Unterbringung der Arbeitnehmer genutzten Immobilie: [Wenn der Teilnehmer im Rahmen dieses Vertrags Arbeitnehmer unterbringen wird, müssen Sie hier die Adresse des Teilnehmers angeben. Stellt der Teilnehmer keinen Wohnraum zur Verfügung, können Sie diesen Punkt streichen oder N/A einfügen].
- Anzahl der Arbeitnehmer/Löhne: [Schätzungen einfügen, wenn keine genauen Zahlen bekannt sind]
- Gesamtzahl der vom Auftragnehmer für die Erbringung der Dienstleistungen zu beschäftigenden Arbeitnehmer: [# der Arbeitskräfte].
- Gesamtbetrag aller vom Lieferanten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zu zahlenden Löhne: [Höhe der Löhne].
- Datum/Daten, an dem/denen der Lieferant die Löhne zahlen wird: [Datum der Lohnzahlung].
- Lizenz-Identifikationsnummern der Lieferanten.
- Identifikationsnummer der staatlichen Lieferantenlizenz:
- Identifikationsnummer der lokalen Lieferanten:
- Federal Supplier's License Identification Number:
- Anzahl der unabhängigen Auftragnehmer (falls vorhanden), die der Lieferant für die Erbringung der Dienstleistungen einsetzt: Wenn der Lieferant unabhängige Auftragnehmer für die Erbringung der Dienstleistungen einsetzt, geben Sie bitte die aktuellen örtlichen, bundesstaatlichen und bundesweiten Lizenznummern der Auftragnehmer an.
- Sonstige Informationen, die der Teilnehmer in angemessener Weise anfordert.
- Verantwortung des Lieferanten für die Aktualisierung von Informationen: Der Lieferant unterrichtet den Teilnehmer unverzüglich über Aktualisierungen oder Änderungen der in diesem Abschnitt 5 dieser Anlage A enthaltenen Informationen. Im Falle von Änderungen der in diesem Abschnitt 5 enthaltenen Informationen nehmen die Parteien eine schriftliche Ergänzung der Vereinbarung vor, die diese Änderungen enthält.
7. Garantien:
Der Lieferant garantiert, dass jedes im Rahmen dieses Vertrags hergestellte oder gelieferte Produkt (i) frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist und allen anwendbaren Plänen, Spezifikationen, Anforderungen und Mustern entspricht; (ii) handelsüblich ist und, falls es für Hilton angepasst wurde, für den beabsichtigten Zweck geeignet ist; (iii) keine Patente, Urheberrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum einer anderen Person oder Einrichtung verletzen und (iv) soweit zutreffend, (A) nicht verfälscht oder mit falschen Marken versehen im Sinne des Federal Food, Drug and Cosmetic Act von 1938 in seiner geänderten Fassung sein und kein Artikel sein, dessen Einführung in den zwischenstaatlichen Handel gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 404 oder 505 des genannten Gesetzes verboten ist; (B) nicht verfälscht oder mit falschen Marken versehen sein im Sinne eines staatlichen oder kommunalen Gesetzes, das dem Federal Food, Drug and Cosmetic Act ähnlich ist; und (C) nicht in einer Verpackung mit falschen Marken im Sinne des Federal Hazardous Substances Act sein. Der Lieferant verpflichtet sich, Hilton unverzüglich schriftlich über jede Forderung, Beschwerde oder jedes Verfahren oder einen behaupteten Verstoß gegen eines der vorgenannten Gesetze zu informieren und dabei den Namen und die Adresse der beschwerdeführenden Partei sowie das betreffende Produkt anzugeben.
Der Lieferant garantiert, dass er das Eigentum an den Produkten übertragen wird und dass die Produkte frei von Sicherungsrechten oder anderen Pfandrechten oder Belastungen geliefert werden. Alle Gewährleistungen des Lieferanten in Bezug auf die Produkte im Rahmen dieses Vertrags und alle hierin enthaltenen Freistellungen gelten für HSM, Hilton, die Hotels, in denen die Produkte verwendet werden, und jeden ihrer Eigentümer, Partner, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Franchisenehmer sowie für alle leitenden Angestellten, Direktoren, Vertreter, Subunternehmer, Empfänger, Kunden, Gäste, Bewohner, Besucher, Lizenznehmer, Eingeladenen, Genehmigungsempfänger und Mitarbeiter dieser Personen (die "Freistellungsempfänger").