Tripleplay Vereinigtes Königreich
Lieferbedingungen und Konditionen
1. Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Phrasen und Ausdrücke die folgenden Bedeutungen:
"Vertrauliche Informationen"bedeutet alle geheimen oder vertraulichen kommerziellen, finanziellen und technischen Informationen, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Erfindungen, Produktdesigns, Computersoftware und andere Informationen, unabhängig davon, in welcher Form oder auf welchem Medium und ob sie mündlich oder schriftlich offengelegt werden, zusammen mit allen Reproduktionen in beliebiger Form oder auf beliebigem Medium und allen Teilen davon;
"Vertrag"bezeichnet den zwischen Tripleplay und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen, der diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt, nachdem Tripleplay eine Bestellung angenommen hat;
"Computer-Software"bezeichnet die von Tripleplay hergestellte, im Eigentum von Tripleplay befindliche und von ihr entwickelte Computersoftware und Diagnostik (nur in Form von Objektcode) sowie jegliches Betriebssystem, jeweils in der Form, in der es von Tripleplay vor der Lieferung an den Kunden auf den Waren installiert wird, wie in der entsprechenden Bestellung angegeben (was nicht das Recht auf den Erhalt von Updates oder Änderungen einschließt), gemäß der Softwarelizenz;
"Kunde"bezeichnet die Partei, mit der Tripleplay einen Vertrag abschließt (und wenn der Kunde einen Wiederverkäufervertrag mit Tripleplay abgeschlossen hat, ist der Wiederverkäufer der Kunde gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen);
"WarenDer Begriff "Hardware" bezeichnet die gesamte Hardware, Computersoftware (deren Nutzung gemäß der Softwarelizenz lizenziert wird), Software von Drittanbietern (deren Nutzung gemäß der Softwarelizenz lizenziert wird), Dokumentation oder andere Materialien, die dem Kunden von Tripleplay gemäß diesen Geschäftsbedingungen und wie auf jeder Bestellung angegeben geliefert werden, jedoch unter Ausschluss aller Dienstleistungen;
"Hardware"bezeichnet die Computer-Hardware, Set-Top-Boxen und Fernbedienungen, die Tripleplay dem Kunden gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung stellt;
"Insolvenzereignis"bedeutet eines oder mehrere der folgenden Elemente:
- eine Bekanntmachung, mit der ein Beschluss zur Auflösung oder Abwicklung vorgeschlagen wird, oder die Verabschiedung eines solchen Beschlusses in Bezug auf eine Partei;
- ein Antrag auf Liquidation oder eine Anordnung der Verwaltung oder des Konkurses gestellt wird oder eine solche Anordnung in Bezug auf eine Partei ergeht;
- alle Schritte, die in Bezug auf eine Partei im Hinblick auf einen freiwilligen Vergleich oder eine sonstige Abtretung, einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit allen oder einzelnen Gläubigern oder ein Moratorium, eine Neuordnung, eine Umschuldung, einen Erlass oder eine Stundung aller oder einzelner Schulden unternommen werden;
- Einstellung der Zahlungen an alle oder einzelne Gläubiger und/oder Einstellung der Geschäftstätigkeit einer Partei;
- eine Person, die sich aller oder einzelner Vermögenswerte einer Partei bemächtigt;
- die Ernennung eines Verwalters oder Konkursverwalters für eine Partei oder ihr gesamtes oder einen Teil ihres Vermögens;
- jede Aktion irgendwo auf der Welt, die dem Vorstehenden ähnlich ist oder entspricht;
- die andere Partei berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass eines der vorgenannten Ereignisse unmittelbar bevorsteht;
Zur Klarstellung: Handelt es sich bei einer Partei um eine Firma oder eine Personengesellschaft, so gilt, wenn einer der vorgenannten Punkte in Bezug auf einen Partner dieser Partei eintritt, dass er in Bezug auf diese Partei eintritt;
"Geistiges Eigentum"bezeichnet alle Rechte an geistigem Eigentum jeglicher Art, die irgendwo auf der Welt bestehen, unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, sowie alle Anträge, Verlängerungen und Erweiterungen derselben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Patente, Marken, Geschmacksmuster, Designrechte und Urheberrechte, Datenbankrechte, Rechte an Computer-Software, Know-how, vertrauliche Informationen;
"BestellungDer Begriff "Bestellung" bezeichnet die Bestellung des Kunden (oder eine andere Bestellung oder Anfrage), die ein entsprechendes Angebot enthält oder sich darauf bezieht und in der die Spezifikation aller zu liefernden Waren und die Einzelheiten aller Dienstleistungen (einschließlich der Website und des erforderlichen Supportpakets), der Computersoftware und der Software von Drittanbietern festgelegt sind, die Tripleplay dem Kunden gemäß dieser Bestellung installiert oder zur Verfügung stellt (vorbehaltlich der Bedingungen des Supportdienstleistungsvertrags, der Softwarelizenz und der Lizenzen von Drittanbietern, soweit anwendbar);
"Rückgabe Nummer"bezeichnet die Referenznummer, die vor der Rückgabe von Waren bei Tripleplay eingeholt werden muss und die dann gemäß Bedingung 6.1.2 den zurückgegebenen Waren beigefügt werden muss;
"Dienstleistungen"bezeichnet alle Dienstleistungen, einschließlich Supportleistungen, die vom Kunden angefordert oder von Zeit zu Zeit von Tripleplay für den Kunden erbracht werden, vorbehaltlich der Bedingungen des Supportdienstleistungsvertrags für das Supportpaket, auf das in der jeweiligen Bestellung Bezug genommen wird, und der sonstigen Bedingungen, die Tripleplay für andere Dienstleistungen festlegen kann;
"Software-Lizenz"bezeichnet die Form der Endbenutzerlizenz für die Nutzung der Computersoftware, die zwischen Tripleplay und Kunden in Bezug auf ihre Nutzung der Software abgeschlossen wird und deren aktuelle Version unter https://www.tripleplay.tv/software-license-agreement/ verfügbar ist.
"Support-Paket"bezeichnet das jeweilige Paket von Supportleistungen, auf das im Auftrag Bezug genommen wird, wie in der Supportleistungsvereinbarung definiert;
"Vereinbarung über Unterstützungsdienste"bezeichnet die Support-Bedingungen, zu denen sich Tripleplay bereit erklärt, das in der jeweiligen Bestellung genannte Support-Paket bereitzustellen; die aktuelle Version ist unter https://www.tripleplay.tv/support-services-agreement/ abrufbar.
"Software von Drittanbietern"bezeichnet jede Computersoftware und Diagnose (einschließlich Betriebssystem, Firmware oder Code und einschließlich aller Erweiterungen, Änderungen und Updates dazu), die nicht Eigentum von Tripleplay ist, nur in Objektcodeform, auf die in der Bestellung Bezug genommen wird und die entweder (a) von Tripleplay vor der Lieferung auf der Hardware installiert wird oder (b) die von Tripleplay dem Kunden gleichzeitig mit der Lieferung der Hardware gemäß Klausel 4 zur Verfügung gestellt wird, einschließlich Open-Source-Software oder Software von Dritten, die in der Softwarelizenz aufgeführt oder erwähnt wird
"Lizenzen von Dritten"bezeichnet die Lizenzbedingungen, die für jede Drittsoftware gelten, auf die in einer Bestellung oder in der Softwarelizenz Bezug genommen wird;
"TripleplayTripleplay Services Limited" ist ein in England und Wales unter der Nummer 6790418 eingetragenes Unternehmen mit Sitz in 11 Staple Inn, London, WC1V 7QH, UK;
"Arbeitstag"9.00 Uhr bis 17.30 Uhr an jedem Tag (außer Samstag), an dem die Clearingbanken in der City of London für normale Bankgeschäfte in Pfund Sterling geöffnet sind.
2. Grundlage des Vertrags
2.1 Jedes von Tripleplay ausgestellte Angebot bleibt für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen ab seinem Datum offen, damit ein Kunde Tripleplay ein Angebot gemäß diesen Geschäftsbedingungen machen kann. Angebote sind nicht bindend und stellen kein Angebot von Tripleplay dar, das vom Kunden angenommen werden kann.
2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Bedingungen des Vertrages und haben Vorrang vor allen anderen Bedingungen, unabhängig davon, ob sie vom oder im Namen des Kunden in oder auf seiner Bestellung oder anderweitig vorgelegt werden, außer in Bezug auf andere Bedingungen, die ausdrücklich zwischen Tripleplay und dem Kunden im Voraus schriftlich vereinbart wurden.
2.3 Falls der Kunde einen Wiederverkäufervertrag mit Tripleplay abgeschlossen hat, werden die Bestellung und jeder daraus resultierende Vertrag gemäß den Bedingungen dieses Wiederverkäufervertrags geschlossen, der im Falle eines Widerspruchs zu diesen Geschäftsbedingungen Vorrang hat.
2.4 Die Aufgabe einer Bestellung durch den Kunden stellt ein Angebot des Kunden an Tripleplay für den Verkauf der Waren gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bereitstellung der Drittanbieter-Software gemäß den Drittanbieter-Lizenzen und die Bereitstellung der Computer-Software gemäß der Software-Lizenz sowie eine separate Bestellung für die Bereitstellung von Dienstleistungen gemäß dem Support-Service-Vertrag in Bezug auf jede Website dar. Der Kunde stellt sicher, dass seine Bestellung vollständig und genau ist (einschließlich, wenn der Kunde ein Wiederverkäufer ist, der detaillierten Spezifizierung aller besonderen Anforderungen seines Endbenutzers). Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Tripleplay die Bestellung des Kunden schriftlich annimmt (einschließlich per E-Mail-Annahme oder auf eine andere von Tripleplay von Zeit zu Zeit festgelegte Weise). Jede Bestellung, die der Kunde bei einem der Verkäufer oder anderen Angestellten oder Vertretern von Tripleplay aufgibt, unterliegt der schriftlichen Annahme durch Tripleplay (auch per E-Mail).
2.5 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, eines Angebots, einer Bestellung oder eines Vertrags sind nur dann wirksam, wenn ein Direktor von Tripleplay ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat (dies gilt auch per E-Mail).
2.6 Tripleplay kann keine Haftung für informelle Gespräche und Bemerkungen seiner Mitarbeiter über irgendeinen Aspekt der Waren oder Dienstleistungen, einschließlich deren Lagerung, Anwendung oder Nutzung, übernehmen.
2.7 Die Bereitstellung von Waren an den Kunden unterliegt der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in Bezug auf die Bereitstellung von Support-Paketen unterliegt der Support-Services-Vertrag, in Bezug auf Computer-Software von Dritten unterliegt den Lizenzen von Dritten und in Bezug auf Computer-Software unterliegt dem Lizenzvertrag, die jeweils als durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Kunden angenommen gelten, um mit der Bestellung fortzufahren. Die Bereitstellung anderer Dienstleistungen (einschließlich professioneller Dienstleistungen, Schulungen, Inbetriebnahme, Anpassung der Benutzeroberfläche) unterliegt anderen Bedingungen von Tripleplay, die in der jeweiligen Bestellung angegeben werden können.
3. Aufträge und Spezifikationen
3.1 Der Kunde ist gegenüber Tripleplay dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle seine Anforderungen (einschließlich, im Falle eines Wiederverkäufers, aller Endnutzer) genau und angemessen in der Bestellung dargelegt sind. Jegliche vom Kunden geforderten Änderungen an Waren und/oder Dienstleistungen unterliegen der Annahme durch Tripleplay.
3.2 Wenn Tripleplay Muster liefert, wird der Kunde Tripleplay so bald wie möglich (und in jedem Fall nicht später als zehn (10) Tage) nach Erhalt derselben benachrichtigen, wenn die Muster nicht zufriedenstellend sind. In Ermangelung einer solchen Benachrichtigung ist Tripleplay berechtigt, aber nicht verpflichtet, mit der Erfüllung des restlichen Vertrages fortzufahren.
3.3 Tripleplay behält sich das Recht vor, Änderungen an der Spezifikation der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um eine geltende Sicherheits- oder andere gesetzliche Anforderung zu erfüllen, oder die die Qualität oder Leistung der Waren und/oder Dienstleistungen nicht wesentlich beeinträchtigen.
4. Lieferung
4.1 Jede von Tripleplay angegebene Zeit für die Lieferung aller oder eines Teils der Waren und/oder die Erbringung aller oder eines Teils der Dienstleistungen ist nur eine Schätzung und die Zeit ist nicht von wesentlicher Bedeutung. Tripleplay haftet weder für die Nichteinhaltung einer solchen Schätzung noch für Verluste jeglicher Art, die direkt oder indirekt daraus resultieren.
4.2 Tripleplay behält sich das Recht vor, alle oder einen Teil der Waren und/oder Dienstleistungen vor dem geschätzten Datum zu liefern.
4.3 In Ermangelung einer Vereinbarung über die Verrechnung der Lieferung der Waren an den Kunden ist dieser dafür verantwortlich, die Waren in den Räumlichkeiten von Tripleplay so bald wie möglich nach der Benachrichtigung von Tripleplay, dass die Waren zur Abholung bereitstehen, abzuholen oder, falls ein anderer Ort für die Lieferung von Tripleplay vereinbart wurde, die Waren an diesen Ort zu liefern.
4.4 Tripleplay behält sich das Recht vor, in Raten zu liefern, und jede Lieferung stellt einen separaten Vertrag dar, für den diese Bedingungen gelten. Das Versäumnis von Tripleplay, eine oder mehrere der Raten zu liefern, oder ein Anspruch des Kunden in Bezug auf eine oder mehrere Raten berechtigt den Kunden nicht, den Vertrag als Ganzes als abgelehnt zu betrachten.
4.5 Wenn der Kunde die Waren nicht abnimmt oder abholt oder Tripleplay keine angemessenen Lieferanweisungen erteilt, nachdem Tripleplay mitgeteilt hat, dass die Waren bereit sind, kann Tripleplay (unbeschadet seiner anderen Rechte und Rechtsmittel):
4.5.1 die Waren einlagern (auf dem eigenen Gelände oder auf dem Gelände eines Dritten) und dem Kunden bei einer solchen Lagerung, die länger als 10 Werktage dauert, die angemessenen Kosten in Rechnung stellen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Mehrwertsteuer, Kosten für Lagerung, Transport und Versicherung); und/oder
4.5.2 die Waren jederzeit zu verkaufen und dem Kunden nach Abzug aller Kosten und Auslagen einen etwaigen Überschuss über den bereits im Rahmen des Vertrags gezahlten Preis in Rechnung zu stellen oder dem Kunden einen etwaigen Fehlbetrag zwischen dem Vertragspreis und diesen Kosten und Auslagen in Rechnung zu stellen.
4.6 Minderlieferungen (gemessen an Gewicht oder Anzahl) oder Transportschäden müssen Tripleplay innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich mitgeteilt werden.
4.7 Eine Nichtlieferung muss Tripleplay innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der entsprechenden Rechnung von Tripleplay schriftlich mitgeteilt werden.
4.8 Tripleplay wird nach eigenem Ermessen entweder den gesamten oder einen Teil des Preises (und gegebenenfalls als Abzug von einem unbezahlten Teil des Preises) oder durch Reparatur oder Ersatz eine solche Nichtlieferung, Minderlieferung oder Beschädigung, die gemäß Bedingung 4.6 und/oder Bedingung 4.7 gemeldet wurde, ersetzen, und außer wie in dieser Bedingung 4.8 vorgesehen, haftet Tripleplay weder für eine solche Nichtlieferung, Minderlieferung oder Beschädigung während des Transports noch für einen direkt oder indirekt daraus resultierenden finanziellen oder sonstigen Verlust. In keinem Fall haftet Tripleplay gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit Transportschäden oder -verlusten, wenn die Lieferung in den Räumlichkeiten von Tripleplay stattfindet.
4.9 Alle Mehrweggebinde und Verpackungsmaterialien werden in Rechnung gestellt, aber gutgeschrieben, wenn diese in einem für Tripleplay zufriedenstellenden Zustand zurückgegeben werden.
4.10 Beinhaltet eine Bestellung Computersoftware oder Drittsoftware, so hat der Kunde mit der Bestellung die Bedingungen der Softwarelizenz und der Drittlizenzen als Voraussetzung für die Nutzung dieser Artikel durch den Kunden akzeptiert. Jegliche Nutzung von Computersoftware oder Drittsoftware durch den Kunden unterliegt den Bedingungen der Softwarelizenz und der Drittlizenzen und darf nur als Teil und in Verbindung mit den vom Kunden gekauften Waren für den rechtmäßigen und beabsichtigten internen Geschäftszweck des Kunden (der nicht über den Gebrauch hinausgeht, für den diese Waren normalerweise verwendet werden) und, sofern in der betreffenden Bestellung nicht anders angegeben, nur in Bezug auf eine Instanz der Computersoftware und Drittsoftware erfolgen.
5. Beschreibung
Alle von Tripleplay gelieferten beschreibenden und technischen Spezifikationen, Zeichnungen, Kataloge, Abbildungen und Gewichts- und Maßangaben sind lediglich Näherungswerte, und Tripleplay behält sich das Recht vor, ohne Benachrichtigung des Kunden Änderungen daran vorzunehmen und die so geänderten Waren in Erfüllung des Vertrags zu liefern, vorausgesetzt, dass solche Änderungen ihre Qualität oder Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.
6. Annullierung
6.1 Nach der Annahme der Bestellung des Kunden durch Tripleplay kann der Kunde die Bestellung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung eines Direktors von Tripleplay nach eigenem Ermessen und unter folgenden Bedingungen ganz oder teilweise stornieren und/oder aussetzen:
6.1.1 der Kunde wird Tripleplay in vollem Umfang gegen alle Verluste (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn), Schäden, Kosten, Ausgaben und andere Verbindlichkeiten, die gegen Tripleplay verhängt wurden oder die Tripleplay infolge oder im Zusammenhang mit der Kündigung entstanden sind, entschädigen;
6.1.2 die zurückgesandten Waren mit einer Rücksendenummer versehen sind, sich in demselben Zustand befinden wie zum Zeitpunkt der Lieferung durch Tripleplay und für die Rücksendung angemessen verpackt sind;
6.1.3 der Kunde ist für die Kosten des Transports und der Versicherung in Bezug auf solche zurückgegebenen Waren verantwortlich und solche Waren bleiben bis zum tatsächlichen Empfang durch Tripleplay auf Risiko des Kunden;
6.1.4 der Kunde zahlt einen Betrag von 20% des Preises der Waren, wie auf der entsprechenden Bestellung angegeben, als Wiedereinlagerungsgebühr für alle Waren, die im Rahmen einer Stornierung an Tripleplay zurückgegeben werden.
7. Preis
7.1 Vorbehaltlich einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung ist Tripleplay berechtigt, dem Kunden den Preis für die Waren und Dienstleistungen wie in der jeweiligen Bestellung angegeben in Rechnung zu stellen, und zwar am oder zu einem beliebigen Zeitpunkt, nachdem Tripleplay den Kunden im Falle von Waren benachrichtigt hat, dass diese zur Abholung bereitstehen oder Tripleplay die Lieferung derselben angeboten hat, und im Falle von Dienstleistungen, dass die Erbringung der Dienstleistungen begonnen hat oder dass diese bereit zur Lieferung sind.
7.2 Jeder von Tripleplay angegebene Preis basiert auf den zum Zeitpunkt des Angebots geltenden Kosten und kann von Tripleplay jederzeit vor der Benachrichtigung des Kunden über die Annahme der Bestellung geändert werden. Wenn auf der entsprechenden Bestellung kein Preis in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen angegeben wurde, gelten die Standardpreise von Tripleplay.
7.3 Nach der Annahme einer Bestellung kann der Preis, der dem Kunden im Rahmen des Vertrages in Bezug auf nicht gelieferte Waren in Rechnung gestellt wird, erhöht werden, um einen Anstieg der Kosten für den Anbieter widerzuspiegeln, der auf Marktbedingungen oder andere Faktoren zurückzuführen ist, die sich der Kontrolle von Tripleplay entziehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wechselkursschwankungen, Währungsregulierung, Änderung der Gesetzgebung, erheblicher Anstieg der Kosten für Arbeit, Materialien oder andere Herstellungskosten), Änderung von Zöllen, Änderung der Gesetzgebung, erheblicher Anstieg der Arbeits-, Material- oder sonstiger Herstellungskosten), jede vom Kunden gewünschte Änderung der Liefertermine, -mengen oder -spezifikationen für die Waren oder jede durch Anweisungen des Kunden oder das Versäumnis des Kunden, Tripleplay angemessene Informationen oder Anweisungen zu geben, verursachte Verzögerung
7.4 Die Zahlung muss in Pfund Sterling erfolgen, es sei denn, es wurde vor der Aufgabe der Bestellung bei Tripleplay schriftlich etwas anderes vereinbart, und zwar in Form eines Kassenschecks, einer telegrafischen Überweisung, einer elektronischen Banküberweisung oder einer BACS-Zahlung.
7.5 Alle in diesen Geschäftsbedingungen genannten Gebühren und Kosten verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer oder gleichwertiger Warenumsatzsteuer, die vom Kunden zu dem an der jeweiligen Steuerstelle geltenden Satz zu zahlen ist.
7.6 Der Kunde zahlt den vollen Betrag innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnung von Tripleplay, ungeachtet dessen, dass die Lieferung noch nicht stattgefunden hat und das Eigentum an den Waren noch nicht auf den Kunden übergegangen ist.
7.7 Wenn der Kunde den Preis für Waren oder Dienstleistungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum bezahlt, ist Tripleplay berechtigt (unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel, die es hat):
7.7.1 jede weitere Lieferung von Waren an den Kunden im Rahmen des Vertrags oder gemäß einer anderen Bestellung oder die weitere Erbringung von Dienstleistungen stornieren oder aussetzen;
7.7.2 Waren oder Dienstleistungen, die Gegenstand einer Bestellung des Kunden sind, zu verkaufen oder anderweitig zu veräußern, unabhängig davon, ob sie dafür verwendet wurden oder nicht, und den Verkaufserlös für die überfällige Zahlung zu verwenden; und
7.7.3 Zinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe von 4% pro Jahr über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Barclays Bank plc ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit bis zur tatsächlichen Zahlung zu berechnen (unabhängig davon, ob die Zahlung vor oder nach einem diesbezüglichen Urteil oder Schiedsspruch erfolgt); und
7.7.4 den Kunden darüber zu informieren, dass Tripleplay aufgrund einer Nichtzahlung oder eines Zahlungsverzugs die von ihm gewährte Softwarelizenz für jegliche Computersoftware und jegliche Drittlizenzen in Bezug auf Drittsoftware mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Mitteilung von Tripleplay widerrufen wird.
7.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, angebliche Beträge, die ihm von Tripleplay geschuldet werden, mit Beträgen zu verrechnen, die er gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderweitig schuldet, oder deren Zahlung aus irgendeinem Grund zurückzuhalten.
7.9 Wenn die Zahlung in Raten vereinbart wurde, werden bei einem Verzug oder einer Nichterfüllung seitens des Kunden in Bezug auf eine Rate alle verbleibenden Raten sofort fällig, und es werden Zinsen in Übereinstimmung mit Bedingung 7.7.3 mit sofortiger Wirkung bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung berechnet, und Tripleplay behält sich das Recht vor, die Lizenz für die Waren gemäß Bedingung 7.6.4 zu deaktivieren.
7.10 Tripleplay kann jede vom Kunden geleistete Zahlung für die Waren oder Dienstleistungen (oder die im Rahmen eines anderen Vertrags zwischen Tripleplay und dem Kunden gelieferten Waren oder Dienstleistungen) verwenden, die Tripleplay für angemessen hält (ungeachtet einer angeblichen Verwendung durch den Kunden).
8. Risiko und Titel
8.1 Das Risiko an den Waren geht sofort auf den Kunden über, sobald die Waren an den Kunden geliefert oder im Namen des Kunden in Verwahrung genommen wurden, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.
8.2 Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrenübergangs verbleiben das Eigentum und der Besitz an den Waren bei Tripleplay, bis Tripleplay die vollständige Zahlung des Preises von erhalten hat:
8.2.1 alle Waren und/oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Vertrages sind; und
8.2.2 alle anderen Waren und/oder Dienstleistungen, die Tripleplay dem Kunden im Rahmen eines anderen Vertrags liefert.
8.3 Bis das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergeht:
8.3.1 Der Kunde wird die Waren ordnungsgemäß lagern, schützen und versichern und getrennt von allen oder allen anderen Waren aufbewahren, unabhängig davon, ob sie Tripleplay, dem Kunden oder einem Dritten gehören;
8.3.2 Tripleplay ist jederzeit berechtigt, die Befugnis des Kunden, mit den Waren zu handeln, und jede Softwarelizenz oder Drittlizenz, die für die Zwecke der Nutzung dieser Waren abgeschlossen wurde, zu widerrufen, und sie erlischt automatisch, wenn ein Insolvenzereignis in Bezug auf den Kunden eintritt oder wenn der Vertrag oder eine Bestellung von Tripleplay gemäß Klausel 9 aus irgendeinem Grund gekündigt wird; und
8.3.3 Der Kunde wird keine Änderungen an den Waren oder ihrer Verpackung vornehmen oder Marken, Nummern oder andere Identifikationsmittel, die auf oder in Bezug auf die Waren verwendet werden, entfernen oder manipulieren.
8.4 Nach Beendigung der Befugnis des Kunden, mit den Waren umzugehen, wird der Kunde die Waren Tripleplay zur Verfügung stellen, und Tripleplay und seine Bediensteten und Vertreter werden hiermit unwiderruflich ermächtigt, ohne die Notwendigkeit der Zustimmung einer dritten Partei, aber unter Anwendung von nur so viel Gewalt wie nötig, alle Räumlichkeiten des Kunden oder einer dritten Partei zum Zweck der Entfernung der Waren zu betreten.
8.5 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Bedingung für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen.
9. Beendigung und Aussetzung
9.1 Unbeschadet jeglicher Rechte und Rechtsmittel, die Tripleplay zur Verfügung stehen, ist Tripleplay berechtigt, den Vertrag und/oder jeden anderen Vertrag mit dem Kunden unverzüglich schriftlich zu kündigen oder die Erfüllung aller oder einiger seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag und/oder jedem anderen Vertrag mit dem Kunden zurückzuhalten (und mit der Abgabe einer solchen Mitteilung werden alle vom Kunden an Tripleplay ausstehenden Gelder sofort fällig und zahlbar), wenn
9.1.1 ein Betrag, der Tripleplay vom Kunden aus irgendeinem Grund geschuldet wird, nach dem Fälligkeitsdatum für die Zahlung nicht bezahlt wird (in diesem Fall hat Tripleplay ein allgemeines Pfandrecht für einen solchen Betrag an allem Eigentum des Kunden in seinem Besitz);
9.1.2 ein Insolvenzereignis in Bezug auf den Kunden eintritt; oder
9.1.3 der Kunde verstößt gegen einen Vertrag mit Tripleplay (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Vertrag, die Softwarelizenz, den Support-Services-Vertrag) oder eine Drittanbieterlizenz.
9.2 Im Falle einer Aussetzung der Leistung ist Tripleplay berechtigt, als Bedingung für die Wiederaufnahme der Leistung eine Vorauszahlung oder eine andere Sicherheit zu verlangen, die sie verlangen kann.
10. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
10.1 Tripleplay wird:
10.1.1 nach eigenem Ermessen durch Rückerstattung des gesamten oder eines Teils des in der jeweiligen Bestellung festgelegten Preises, der nach vernünftigem Ermessen von Tripleplay eine angemessene Zuordnung zu den betreffenden Waren darstellt (und gegebenenfalls als Abzug von einem noch nicht bezahlten Teil des Preises), oder durch Reparatur oder Ersatz der betroffenen Waren: -
10.1.1.a vorbehaltlich der Bedingung 5, wenn die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung nicht mit den in der Bestellung angegebenen Spezifikationen übereinstimmen;
10.1.1.b jeder Mangel, der sich bei normalem Gebrauch der Waren entwickelt und ausschließlich auf Konstruktionsfehler zurückzuführen ist (es sei denn, die Konstruktion oder andere wesentliche Informationen, einschließlich der in der Spezifikation enthaltenen Angaben, wurden vom Kunden oder in seinem Namen geliefert), Materialien und/oder Verarbeitungsfehler;
10.2 Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser Bedingung 10 haftet Tripleplay im Rahmen des Vertrags oder einer Bestellung nicht in Bezug auf:
10.2.1 jede Abweichung von der Spezifikation innerhalb von 14 Tagen nach dem Lieferdatum oder (wenn die Abweichung bei einer angemessenen Inspektion nicht erkennbar war) innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Entdeckung der Abweichung schriftlich an Tripleplay gemeldet wird; in jedem Fall muss eine solche Abweichung innerhalb von 3 Monaten nach dem Lieferdatum gemeldet werden;
10.2.2 ein solcher Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehler innerhalb von 3 Monaten nach dem Lieferdatum aufgetreten ist und Tripleplay daraufhin unverzüglich schriftlich mitgeteilt wurde;
10.2.3 jeder Mangel an den Waren, der sich aus Zeichnungen, Entwürfen oder anderen Informationen (einschließlich der in der Bestellung enthaltenen Spezifikationen) ergibt, vom Kunden oder in seinem Namen geliefert wird;
10.2.4 jegliche Mängel, die auf normalen Verschleiß oder andere Handlungen des Kunden zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, fehlende ordnungsgemäße Wartung oder Instandhaltung, anormale Arbeitsbedingungen, Nichteinhaltung der Anweisungen von Tripleplay (ob mündlich oder schriftlich), Missbrauch oder Änderung oder Reparatur der Waren ohne die Genehmigung von Tripleplay;
10.2.5 jegliche Software von Drittanbietern oder jegliche Teile, Materialien oder Geräte, die nicht von Tripleplay hergestellt wurden, in Bezug auf die der Kunde nur in dem Maße Anspruch auf eine Garantie oder Gewährleistung hat, wie diese vom jeweiligen Hersteller an Tripleplay gegeben wurde und der Nutzen daraus auf den Kunden übertragen werden kann; und
10.2.6 alle in diesem Vertrag festgelegten Garantien, einschließlich Bedingung 12.2, bis zur vollständigen Zahlung aller vom Kunden im Rahmen des Vertrags geschuldeten Beträge, es sei denn, dies wurde vor der Lieferung der Waren schriftlich vereinbart; und
10.2.7 der Kunde erkennt an, dass Tripleplay keine Garantie dafür übernimmt, dass die Nutzung der Software ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird und
10.2.8 Alle Waren, die angeblich mangelhaft sind, werden vom Kunden unverzüglich Tripleplay zur Inspektion zur Verfügung gestellt und auf Verlangen von Tripleplay unverzüglich auf Risiko und Kosten des Kunden an das Werk von Tripleplay zur Inspektion zurückgeschickt.
10.3 Keine Bestimmung dieser Bedingung 10 hat eine ausschließende oder einschränkende Wirkung:
10.3.1 die Haftung von Tripleplay in Bezug auf Tod oder Körperverletzung, die durch die Fahrlässigkeit von Tripleplay, seinen Bediensteten oder Vertretern verursacht wurde;
10.3.2 die gesetzlichen Rechte des Kunden, wenn Waren an einen Kunden verkauft oder Dienstleistungen an einen Kunden erbracht werden, der als Verbraucher im Sinne des Gesetzes über missbräuchliche Vertragsbedingungen handelt;
10.3.3 die Anwendung von Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979; oder
10.3.4 jegliche Haftung für Betrug oder arglistige Täuschung.
10.4 Außer in Bezug auf Dienstleistungen (in Bezug auf die der Support-Services-Vertrag als separater Vertrag für jede Website gilt) haftet Tripleplay dem Kunden gegenüber nicht aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit oder Falschdarstellung, ob unschuldig oder fahrlässig) und/oder Verletzung gesetzlicher Pflichten für Verluste oder Schäden, die der Kunde aufgrund einer Handlung, Unterlassung, Vernachlässigung oder Nichterfüllung (einschließlich Fahrlässigkeit) bei der Erfüllung des Vertrags durch Tripleplay, seine Angestellten oder Vertreter erleidet, Unterlassung, Vernachlässigung oder Versäumnis (einschließlich Fahrlässigkeit) bei der Erfüllung des Vertrags durch Tripleplay, seine Bediensteten oder Vertreter, in einer Summe, die höher ist als der Vertragspreis für die Waren, der vom Kunden an Tripleplay in Bezug auf die Waren gezahlt wurde oder zu zahlen ist, wie in der entsprechenden Bestellung angegeben.
10.5 Vorbehaltlich der Klausel 10.1.2 ist Tripleplay unter keinen Umständen haftbar, weder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten, wie auch immer sie entstehen), Vertrag, falscher Darstellung (ob unschuldig oder fahrlässig) oder anderweitig für:
10.5.1 entgangener Gewinn; oder
10.5.2 Verlust des Geschäftsbetriebs; oder
10.5.3 Wertminderung des Firmenwerts oder ähnliche Verluste; oder
10.5.4 Verlust von erwarteten Einsparungen; oder
10.5.5 Verlust von Gütern; oder
10.5.6 Verlust der Nutzung; oder
10.5.7 Verlust oder Beschädigung von Daten oder Informationen; oder
10.5.8 alle besonderen, indirekten, Folge- oder reinen wirtschaftlichen Verluste, Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben.
11. Gesundheit und Sicherheit
Im Sinne von Abschnitt 6(8) des Health and Safety at Work Etc Act 1974 verpflichtet sich der Kunde, alle von Tripleplay erhaltenen Anweisungen in Bezug auf die Waren zu befolgen und alle sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, die ausreichen, um sicherzustellen, dass die Waren bei ordnungsgemäßer Verwendung, Einstellung, Reinigung und Wartung durch eine Person am Arbeitsplatz jederzeit sicher und ohne Gesundheitsrisiko sind.
12. Geistiges Eigentum
12.1 Der Kunde erkennt an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an den Waren und/oder Dienstleistungen zwischen ihm und Tripleplay im Eigentum von Tripleplay stehen und dies auch jederzeit bleiben wird.
12.2 Der Kunde wird Tripleplay unverzüglich und vollständig über jede tatsächliche, drohende oder vermutete Verletzung des geistigen Eigentums von Tripleplay, von der der Kunde Kenntnis erlangt, und über jeden Anspruch einer dritten Partei, dass der Verkauf oder die Nutzung der Waren die Rechte einer anderen Person verletzt, informieren. Der Kunde wird auf Aufforderung von Tripleplay alle Dinge tun, die vernünftigerweise erforderlich sind, um Tripleplay bei der Einleitung oder Abwehr von Verfahren in Bezug auf eine solche Verletzung oder einen solchen Anspruch zu unterstützen. Tripleplay verpflichtet sich, den Kunden auf eigene Kosten zu verteidigen oder, nach eigenem Ermessen, jeden Anspruch oder jede Klage gegen den Kunden beizulegen, in dem/der behauptet wird, dass der Besitz oder die Nutzung der Computersoftware (oder eines Teils davon) in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Softwarelizenz das geistige Eigentum eines Dritten im Vereinigten Königreich verletzt (Anspruch), und ist für alle angemessenen Verluste, Schäden, Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) und Ausgaben verantwortlich, die dem Kunden infolge oder in Verbindung mit einem solchen Anspruch entstanden sind oder ihm zugesprochen wurden.
12.3 Wenn die Waren von Tripleplay gemäß einer vom Kunden eingereichten Spezifikation hergestellt oder ein Verfahren auf die Waren angewandt werden soll, wird der Kunde (unbeschadet der anderen Rechte und Rechtsmittel von Tripleplay) Tripleplay in vollem Umfang von allen Verlusten, Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), Schäden, Gebühren, Ausgaben und anderen Verbindlichkeiten freistellen, die Tripleplay zugesprochen werden oder die Tripleplay als Folge von oder in Verbindung mit diesen entstehen:
12.3.1 jegliche Ansprüche wegen Verletzung des geistigen Eigentums einer anderen Person, die sich aus der Verwendung der Spezifikationen des Kunden durch Tripleplay ergeben;
12.3.2 jegliche sonstige Haftung gegenüber Dritten, einschließlich und ohne Einschränkung für fehlerhafte Waren, Personenschäden oder Tod, soweit sie sich aus der Spezifikation ergibt.
12.4 In Bezug auf Computersoftware oder Software von Dritten, die auf der Bestellung als mit den Waren geliefert bezeichnet wird:
12.4.1 Die Lizenzgebühr für die Computersoftware oder Drittsoftware (falls zutreffend) wird in der Bestellung für die Waren angegeben, auf denen sie installiert ist oder mit denen sie von Tripleplay geliefert wird;
12.4.2 der Kunde erkennt an, dass er nur die Waren und andere Medien kauft, auf denen die Computersoftware oder Software Dritter aufgezeichnet ist;
12.4.3 nichts in diesen Bedingungen ist als Abtretung von Rechten des geistigen Eigentums an der Computersoftware oder Drittsoftware oder an der dazugehörigen Dokumentation auszulegen; und
12.4.4 der Kunde unterliegt den Rechten und Beschränkungen, die ihm vom Eigentümer der Rechte an geistigem Eigentum an der Computersoftware bzw. der Drittsoftware auferlegt werden, und muss die Bedingungen der Softwarelizenz und der diesbezüglichen Drittlizenzen einhalten.
12.5 Der Kunde wird während der Laufzeit dieser Lizenz und danach alle vertraulichen Informationen vertraulich behandeln und sie nicht für seine eigenen Zwecke verwenden (außer in dem Maße, wie es für die Umsetzung dieses Vertrags erforderlich ist) und sie nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Tripleplay an Dritte weitergeben (außer an seine professionellen Berater oder wie es von einem Gesetz oder einer Rechts- oder Aufsichtsbehörde verlangt werden kann), Informationen vertraulicher Art (einschließlich Geschäftsgeheimnisse und Informationen von kommerziellem Wert), die dem Kunden von Tripleplay bekannt werden oder die sich auf Tripleplay oder eines seiner verbundenen Unternehmen beziehen, es sei denn, diese Informationen sind öffentlich bekannt oder waren der betreffenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt oder werden später öffentlich bekannt, außer durch die Verletzung dieser Lizenz, oder gelangen später rechtmäßig in den Besitz des Kunden von einer dritten Partei. Der Kunde wird sich in angemessener Weise bemühen, die unbefugte Offenlegung solcher Informationen zu verhindern.
12.6 Keine Partei darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Parteien (die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf) öffentliche Bekanntmachungen über diesen Vertrag machen oder einer Person gestatten, dies zu tun, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder wird von einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde (einschließlich, ohne Einschränkung, einer relevanten Wertpapierbörse), einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde verlangt.
12.7 Ungeachtet anderer Bestimmungen in diesem Vertrag haftet Tripleplay nicht gemäß Klausel 10.2 in dem Umfang, in dem ein Anspruch oder eine Klage, auf den/die in dieser Klausel Bezug genommen wird, direkt oder indirekt durch den Besitz oder die Nutzung einer Drittanbieter-Software durch den Kunden oder durch die Verletzung einer Drittanbieter-Lizenz durch den Kunden oder eine in seinem Namen handelnde Person entsteht.
13. Verträge für Dienstleistungen
13.1 Wenn der Vertrag die Erbringung von Dienstleistungen durch Tripleplay vorsieht oder einschließt, unterliegen diese Dienstleistungen den vorliegenden Bedingungen für jeden Standort und:
13.1.1 Tripleplay ist nur verpflichtet, Dienstleistungen an normalen Arbeitstagen zu erbringen und ist berechtigt, auf Anfrage des Kunden Überstunden in Rechnung zu stellen.
13.1.2 Wenn die Dienstleistungen in den Räumlichkeiten des Kunden erbracht werden, stellt der Kunde kostenlos zur Verfügung: -
13.1.2.a ordnungsgemäße und sichere Lagerung und Schutz aller Waren, Werkzeuge, Anlagen, Ausrüstungen und Materialien auf der Baustelle;
13.1.2.b Internetzugang für E-Mail- und Telefondienste;
13.1.2.c den freien und sicheren Zugang zu dem Ort und der Stelle, an dem die Dienstleistungen zu erbringen sind;
13.1.2.d alle Einrichtungen und Dienstleistungen, die für eine sichere und zügige Erbringung dieser Dienstleistungen erforderlich sind;
13.1.2.e wenn diese Dienstleistungen die Installation der Waren, alle Bauarbeiten, Fundamente und das Abtragen und Ausbessern, soweit erforderlich, umfassen; und
13.1.2.f die Verfügbarkeit aller Anlagen und Ausrüstungen, die eine Prüfung der Waren nach Abschluss der Dienstleistungen ermöglichen
13.1.2.g alle spezifischen Bedingungen, die in der gekauften Bestellung im Zusammenhang mit den auszuführenden Dienstleistungen aufgeführt sind.
13.2 Der Kunde zahlt Tripleplay alle Kosten, die Tripleplay aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen eine seiner Verpflichtungen in dieser Bedingung entstanden sind, unbeschadet des Rechts von Tripleplay, einen dadurch verursachten Verlust zu ersetzen.
13.3 Waren und Dienstleistungen, die auf der Website des Kunden geliefert werden, sind jederzeit auf das alleinige Risiko des Kunden, und wenn ein Teil aus irgendeinem Grund verloren geht oder zerstört wird, ist Tripleplay berechtigt, die Wiederherstellung solcher Waren und/oder Dienstleistungen als Änderung des Vertrags in Rechnung zu stellen. Der Kunde wird zu seinen Gunsten und zu Gunsten von Tripleplay den vollen Wert der Waren und Dienstleistungen gegen jede Art von Verlust, Beschädigung oder Zerstörung versichern und bei seriösen Versicherern versichert halten. Der Kunde wird Tripleplay eine solche Police auf Anfrage zusammen mit den letzten Prämienquittungen vorlegen, und bei Nichterfüllung ist Tripleplay berechtigt, dies zu tun und die Kosten einer solchen Versicherung zum Vertragspreis hinzuzufügen.
14. Software-Lizenz
14.1 Der in der Bestellung angegebene Preis für die Waren enthält die Lizenzgebühr für das Recht des Kunden, die Computersoftware gemäß und vorbehaltlich der Softwarelizenz zu nutzen.
14.2 Tripleplay gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufliche, beschränkte Lizenz zur Nutzung der Computersoftware gemäß der Softwarelizenz und zu den folgenden Bedingungen, die der Kunde hiermit akzeptiert:
14.2.1 Der Kunde darf die Software ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Tripleplay weder kopieren (außer in dem nach geltendem Recht zulässigen Umfang, der nicht vertraglich ausgeschlossen werden kann, oder für den normalen Betrieb der Waren), vervielfältigen, übersetzen, anpassen, variieren oder modifizieren noch an Dritte weitergeben;
14.2.2 im Falle einer Abtretung der Computersoftware durch den Kunden (unabhängig davon, ob sie im Wege des Weiterverkaufs erfolgt oder nicht, oder wenn eine solche Abtretung gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann), stellt der Kunde sicher, dass der Abtretungsempfänger die Bedingungen der Softwarelizenz akzeptiert, bevor er die Computersoftware nutzt, und jede Verletzung dieser Klausel durch den Kunden gilt als Verletzung einer wesentlichen Bedingung, die Tripleplay berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise und jede Softwarelizenz in Bezug auf diese Waren zu kündigen;
14.2.3 Der Kunde darf die Computersoftware nicht auf anderen Waren als den Waren verwenden und darf Urheberrechtshinweise, Legenden oder Logos, die in oder auf der Computersoftware auf dem Medium, auf dem sie sich befindet, erscheinen, nicht entfernen, anpassen oder anderweitig manipulieren;
14.2.4 eine solche Lizenz kann von jeder Partei mit einer Frist von 28 Tagen schriftlich gekündigt werden, vorausgesetzt, dass Tripleplay nur dann zur Kündigung berechtigt ist, wenn die fortgesetzte Nutzung oder der Besitz der Computersoftware durch den Kunden das geistige Eigentum oder andere Rechte eines Dritten verletzt, oder Tripleplay gesetzlich dazu gezwungen ist, oder wenn der Kunde eine wesentliche Bedingung des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen nicht eingehalten hat; und
14.2.5 bei oder vor Ablauf dieser Lizenz gibt der Kunde alle Kopien der Computersoftware, die sich in seinem Besitz befinden, an Tripleplay zurück.
14.3 Falls der Kunde ein Wiederverkäufer der Waren ist und die Bedingungen der Softwarelizenz vor der Lieferung der Computersoftware an seinen Kunden der Waren akzeptiert, garantiert und sichert der Kunde unbeschadet der Klausel 14.2.2 zu: (i) dass er von seinem Kunden bevollmächtigt ist, die Bedingungen der Softwarelizenz im Namen dieses Kunden zu akzeptieren; und (ii) dass er diesem Kunden die Bedingungen der Softwarelizenz zur Kenntnis bringt, bevor die Computersoftware von diesem Kunden verwendet wird.
15. Anwendungen mit hohem Risiko
15.1 Die Waren sind nicht speziell für den Betrieb oder die Verwendung in inhärent gefährlichen, lebensbedrohenden oder lebensunterstützenden Anwendungen konzipiert, getestet, hergestellt oder bestimmt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf nukleare Anlagen oder den Flug, die Navigation oder Kommunikation von Flugzeugen, Bodenunterstützungseinrichtungen oder die Überwachung von Lebenssystemen ("Hochrisikoeinsatz").
15.2 Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er die Waren nicht für eine solche risikoreiche Nutzung verwenden wird.
15.3 Der Kunde stimmt zu, dass Tripleplay weder ganz noch teilweise für Ansprüche oder Schäden haftet, die aus einer solchen risikoreichen Nutzung entstehen.
16. Allgemein
16.1 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass alle seine Wünsche und sonstigen Anforderungen, die für den Vertrag, die Waren, Dienstleistungen, Computersoftware oder andere Artikel gelten, auf dem Bestellformular, das Tripleplay vorgelegt wird, genau angegeben sind.
16.2 Es liegt in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass alle für ihn geltenden Gesetze, Vorschriften und sonstigen Verpflichtungen (ob gesetzlich, behördlich, kommunal und/oder anderweitig) von ihm ordnungsgemäß eingehalten werden. Es ist eine aufschiebende Bedingung für die Erfüllung der Verpflichtungen von Tripleplay aus dem Vertrag, dass alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen vom Kunden eingeholt wurden, insbesondere in Bezug auf Software von Dritten, Lizenzen von Dritten, die in der Bestellung nicht als Teil der Waren angegeben sind, oder die in der Verantwortung des Kunden liegen.
16.3 Unbeschadet der Allgemeingültigkeit von Bedingung 16.1 ist die Erlangung aller relevanten Devisenkontrollgenehmigungen eine aufschiebende Bedingung für die Erfüllung aller Verpflichtungen von Tripleplay aus dem Vertrag.
16.4 Keine der Vertragsparteien haftet gegenüber der anderen Partei für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung (mit Ausnahme der Zahlung) einer ihrer vertraglichen Verpflichtungen, die durch einen außerhalb ihrer Kontrolle liegenden Faktor verursacht wurde.
16.5 Die Rechte und Rechtsmittel des Kunden in Bezug auf den Vertrag werden weder durch die Gewährung einer Nachsicht, eines Verzichts oder einer Fristverlängerung durch Tripleplay an den Kunden noch durch ein Versäumnis oder eine Verzögerung von Tripleplay bei der Feststellung oder Ausübung solcher Rechte oder Rechtsmittel vermindert, aufgehoben oder erloschen. Eine Freigabe, ein Verzicht oder ein Kompromiss oder eine andere Vereinbarung jeglicher Art durch Tripleplay berührt weder seine Rechte und Rechtsmittel gegenüber einer anderen Partei noch seine Rechte und Rechtsmittel gegenüber dem Kunden, zu dessen Gunsten sie gewährt oder getroffen wurde, außer im Umfang der ausdrücklichen Bedingungen der Freigabe, und eine solche Freigabe hat keine Wirkung, es sei denn, sie wurde schriftlich gewährt oder getroffen. Die Rechte und Rechtsbehelfe in diesem Vertrag sind kumulativ und schließen die gesetzlich vorgesehenen Rechte und/oder Rechtsbehelfe nicht aus.
16.6 Der Vertrag ist für den Kunden persönlich und der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag oder einige davon nicht abtreten, übertragen oder belasten oder einen Untervertrag abschließen oder anderweitig seine Verpflichtungen aus dem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Tripleplay delegieren.
16.7 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde ganz oder teilweise für nichtig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so bleiben diese Bedingungen in Bezug auf die anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in Bezug auf den Rest der betroffenen Bestimmung (je nach Fall) weiterhin gültig.
16.8 Die Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung des Vertrags.
16.9 Keine der in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen begründet ein partnerschaftliches Verhältnis, ein Verhältnis zwischen Auftraggeber und Beauftragtem, zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer oder zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwischen den Parteien, und der Kunde wird durch keine Handlung oder Unterlassung etwas tun oder zulassen, von dem vernünftigerweise erwartet werden kann, dass ein Dritter daraus eine solche Beziehung ableiten könnte.
16.10 Alle Mitteilungen im Rahmen eines Vertrags bedürfen der Schriftform und können per Post oder per Telefax an die andere Partei unter der im Vertrag angegebenen Adresse oder unter einer anderen Adresse zugestellt werden, die eine Partei der anderen Partei von Zeit zu Zeit durch schriftliche Mitteilung zum Zwecke der Zustellung von Mitteilungen im Rahmen des Vertrags mitteilt. Jede derartige Mitteilung gilt nach Ablauf von 2 Tagen nach ihrer Absendung per Post als zugestellt, oder, wenn sie per Fax übermittelt wird, um 10.00 Uhr Ortszeit am nächsten normalen Arbeitstag des Empfängers nach der Absendung. Für den Nachweis der Zustellung genügt bei einem Brief der Nachweis, dass er ordnungsgemäß frankiert und in der vorgesehenen Weise aufgegeben wurde, und bei einer Faxübertragung ein Sendebericht, dass er an die richtige Telefonnummer übermittelt wurde. Samstage, Sonntage und Feiertage gelten in keinem Fall als Tage, an denen die Zustellung erfolgt, und die Zustellung gilt als am nächsten normalen Arbeitstag des Empfängers erfolgt.
16.11 Der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen von England und Wales.
16.12 Alle Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag und diesen Geschäftsbedingungen ergeben, unterliegen der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte, und die Parteien verzichten auf jeden Einwand gegen ein Verfahren vor diesen Gerichten aufgrund des Gerichtsstandes oder mit der Begründung, dass das Verfahren an einem ungeeigneten Ort geführt wurde.
16.13 Zur Vermeidung von Zweifeln: Keine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt Dritten einen Vorteil oder das Recht, eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchzusetzen.
16.14 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag sowie alle Dokumente, die gemäß ihren Bestimmungen abgeschlossen wurden oder werden, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen, Mitteilungen und Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand, mit Ausnahme von Zusicherungen, die in betrügerischer Absicht abgegeben wurden.