Uniguest Bedingungen und Konditionen
Uniguest und seine verbundenen Unternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Produkte und Dienstleistungen
Version gültig ab 8. April 2025
Durch die Ausführung einer Bestellung (unten definiert), für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "Bedingungen") beigefügt sind, oder sich anderweitig damit einverstanden erklären, hieran gebunden zu sein (z. B. indem Sie diese Bedingungen bei einer Verlängerung akzeptieren), sind Sie ("Kunde") erklären sich damit einverstanden, dass diese Bedingungen Ihren Kauf (falls zutreffend), den Erhalt und die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen (jeweils wie unten definiert) regeln, die von U.S. Hospitality Publishers, Inc. einer Gesellschaft aus Tennessee, die unter dem Namen Uniguest, Inc. firmiert, oder einem ihrer verbundenen Unternehmen, wie auf der jeweiligen Bestellung angegeben (für die Zwecke dieser Bedingungen, falls zutreffend, "Uniguest"), und dass diese Bedingungen zusammen mit Anhang A, den ergänzenden Bedingungen (wie unten definiert) und jeder anwendbaren Bestellung einen verbindlichen Vertrag zwischen Ihnen und Uniguest darstellen. Zu den angeschlossenen Unternehmen und Marken von Uniguest gehören zum Zeitpunkt dieser Bedingungen unter anderem ONELAN, Tripleplay, Touchtown, Janus Displays, UCView, Volara, Otrum, MediaStar, Bunch, pCare, Eversound und Planet eStream.
1. Begriffsbestimmungen
- "Vereinbarung"bedeutet diese Bedingungen zusammen mit Anhang A, allen ergänzenden Bedingungen und jeder Bestellung.
- "DokumentationDer Begriff "Dokumentation" bezeichnet die jeweils aktuelle Produkt- und Dienstleistungsdokumentation in Bezug auf den Betrieb und die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen, die veröffentlicht oder anderweitig zur Verfügung gestellt wird (z. B. auf einer Website oder im Rahmen der jeweiligen Produkte und Dienstleistungen im Falle von Hardware oder Software). Die Dokumentation kann von Uniguest (im Falle von proprietären Produkten und Diensten) oder dem jeweiligen Drittanbieter (im Falle von nicht proprietären Produkten und Diensten) bereitgestellt werden. Zur Dokumentation gehören technische Programm- oder Schnittstellendokumentation, Benutzerhandbücher, Bedienungsanleitungen und Versionshinweise.
- "Datum des InkrafttretensDer Begriff "Datum des Inkrafttretens" bezeichnet das in der Bestellung angegebene Datum des Inkrafttretens oder, falls nicht angegeben, das Datum, an dem die Bestellung vom Kunden unterzeichnet wurde, oder, falls nicht datiert, das Datum, an dem Uniguest die Produkte und Dienstleistungen an den Kunden versandt oder anderweitig bereitgestellt hat. Liegt keine Bestellung vor (z. B. wenn der Kunde diese Bedingungen in Verbindung mit einer Verlängerung akzeptiert hat), ist das erste jährliche Verlängerungsdatum des Kunden nach dem oben genannten Datum des Inkrafttretens der Version, wie es in den Aufzeichnungen von Uniguest angegeben ist, das Datum des Inkrafttretens für die Zwecke dieses Vertrags.
- "Hardware"bezeichnet Hardware, Ausrüstung, Geräte, Zubehör und Teile, die von Uniguest an den Kunden verkauft, vermietet oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, einschließlich der darin enthaltenen Firmware, sofern zutreffend, zusammen mit der gesamten Dokumentation.
- "Erste Laufzeit"bezeichnet die anfängliche Laufzeit der Vereinbarung, wie sie in der Bestellung festgelegt ist, beginnend mit dem ersten Tag des ersten vollen Monats nach dem Datum des Inkrafttretens (oder, wenn das Datum des Inkrafttretens der erste Tag eines Monats ist, dieser Tag). Wenn in der Bestellung keine anfängliche Laufzeit angegeben ist, beträgt die anfängliche Laufzeit ein Jahr ab diesem Datum. Liegt keine Bestellung vor (z. B. wenn der Kunde diese Bedingungen in Verbindung mit einer Verlängerung akzeptiert hat), gilt als Anfangslaufzeit der Einjahreszeitraum ab dem Datum des Inkrafttretens.
- "IP-Rechte"bezeichnet alle eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte, die jetzt oder in Zukunft im Rahmen von Patent-, Urheberrechts-, Marken-, Geschäftsgeheimnis-, Datenbankschutz- oder anderen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums gewährt, beantragt oder anderweitig vorhanden sind, sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen in jedem Teil der Welt.
- "Instandhaltungsdienste"Produkt- und Systemwartung, -verbesserung und technische Unterstützung, die Uniguest dem Kunden gemäß dem jeweiligen Auftrag zu erbringen bereit ist.
- "Bösartiger CodeMit "bösartigem Code" sind Viren, Würmer, Zeitbomben, trojanische Pferde und andere schädliche oder bösartige Codes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme gemeint. Bösartiger Code beinhaltet nicht die Fähigkeit von Uniguest, aus der Ferne auf ein System oder eine Software zuzugreifen, es zu überwachen, zu aktualisieren, den Betrieb auszusetzen oder zu deaktivieren.
- "BestellungDer Begriff "Bestellung" bezeichnet ein Bestellformular (Order Form), eine Leistungsbeschreibung (SOW) oder ein ähnliches Bestelldokument, das (i) die Bedingungen dieser Vereinbarung enthält und die vom Kunden bestellten Produkte und Dienstleistungen sowie die damit verbundenen Gebühren festlegt und (ii) durch manuelle oder elektronische Unterschriften beider Parteien oder über ein von Uniguest angegebenes elektronisches System vereinbart wurde. In dem elektronischen System wird der Kunde aufgefordert, durch Anklicken einer Schaltfläche zuzustimmen.
- "ProdukteDer Begriff "Hardware" bezeichnet die Hardware und Software, die Uniguest dem Kunden gemäß dem jeweiligen Auftrag zur Verfügung gestellt hat.
- "Professionelle Dienstleistungen"bedeutet Schulung, Beratung, Engineering oder andere professionelle Dienstleistungen, die Uniguest dem Kunden gemäß dem jeweiligen Auftrag zur Verfügung gestellt hat.
- "ProprietärDer Begriff "Produkte" bezeichnet in Bezug auf Produkte diejenigen Produkte, die von oder im Namen von Uniguest und in Übereinstimmung mit den von Uniguest bereitgestellten Spezifikationen entwickelt wurden, und in Bezug auf Dienstleistungen diejenigen Dienstleistungen, die direkt von oder im Namen von Uniguest erbracht werden, im Gegensatz zu Produkten und Dienstleistungen, die Uniguest gemäß Vereinbarungen zwischen Uniguest und dem jeweiligen Drittanbieter weiterverkauft, die zur Vermeidung von Zweifeln für die Zwecke dieser Vereinbarung nicht als urheberrechtlich geschützt gelten (und die hier als Materialien Dritter bezeichnet werden).
- "Wiederkehrende Service-Gebühren"bezeichnet alle jährlichen, monatlichen und sonstigen wiederkehrenden Service- und Supportgebühren, die vom Kunden an Uniguest zu zahlen sind, zusammen mit allen darauf anfallenden Steuern, für die der Kunde gemäß den Vertragsbedingungen verantwortlich ist.
- "Dienstleistungen" bezeichnet die Wartungsdienste und die professionellen Dienstleistungen.
- "SoftwareSoftware" bezeichnet die gesamte Computersoftware, die in den Produkten und Dienstleistungen enthalten ist oder dem Kunden als Teil der Produkte und Dienstleistungen geliefert oder zur Verfügung gestellt wird (unabhängig davon, ob sie in Objekt- oder Quellcodeform vorliegt), und schließt Software ein, die auf Software-as-a-Service-Basis, gehostet oder in der Cloud bereitgestellt wird, sowie jegliche Firmware und sonstige Software, die lokal auf Systemen, Hardware oder sonstiger Hardware oder Ausrüstung des Kunden installiert werden kann. Die Software umfasst auch alle Aktualisierungen, Änderungen, Entwurfsdaten, zugehörige APIs sowie Skripte, Toolkits, Bibliotheken, Referenz- oder Beispielcode und ähnliches Material, zusammen mit der gesamten zugehörigen Dokumentation.
- "Ergänzende BegriffeDer Begriff "Geschäftsbedingungen" bezeichnet die gesonderten Bedingungen, die für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen, Produkt- oder Dienstleistungskategorien oder andere Sonderfälle gelten (z. B. Bedingungen, die für die örtliche Gerichtsbarkeit gelten, in der die Produkte oder Dienstleistungen bereitgestellt oder genutzt werden), wie sie dem Vertrag beigefügt sind, in einer Bestellung dargelegt oder erwähnt werden oder anderweitig von den Parteien vereinbart wurden.
- “SystemSystem" bezeichnet je nach Kontext ein von Uniguest bereitgestelltes kombiniertes Produkt, das aus der Kombination von Hardware, Software, anderen Produkten und Dienstleistungen besteht und dem Kunden von Uniguest als integriertes Angebot bereitgestellt wird. Ein System kann zum Beispiel aus einem einzelnen Computer-Kiosk oder einer digitalen Anzeigetafel zusammen mit der gesamten zugehörigen Software und peripherer oder zusätzlicher Hardware bestehen.
- "Materialien von Dritten"bezeichnet alle Produkte und Dienste, die nicht urheberrechtlich geschützt sind.
- "Drittanbieter" hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Abschnitt 6.a. gegeben wird.
- "Uniguest IP"bezeichnet alle geistigen Eigentumsrechte an oder im Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen, die urheberrechtlich geschützt sind.
2. Produkte und Dienstleistungen
- Lieferung und Annahme. Uniguest unternimmt alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, um dem Kunden die betreffenden Produkte und Dienstleistungen so schnell wie möglich nach dem Datum des Inkrafttretens gemäß den Bedingungen dieses Vertrags und etwaiger zusätzlicher Bedingungen, die hier oder in der betreffenden Bestellung angegeben sind, zu liefern. Diese Produkte und Dienstleistungen gelten mit dem Versand als vom Kunden angenommen.
- Instandhaltungsdienste. In Anhang A werden die Richtlinien und Verfahren von Uniguest in Bezug auf die Wartungsdienste beschrieben. Diese Richtlinien und Verfahren können von Uniguest nach Mitteilung an den Kunden geändert werden (die Mitteilung kann auf elektronischem Wege erfolgen, einschließlich der Veröffentlichung aktualisierter Richtlinien und Verfahren auf der Website). Uniguest behält sich das Recht vor, für Hardware, die älter als 4 Jahre ist, zusätzlich zu den Standardgebühren für Managed Services eine Legacy-Gebühr zu erheben. Wenn der Kunde kein aktives Abonnement für die Wartungsdienste in Bezug auf ein System aufrechterhält (oder mit der Zahlung in Verzug gerät), kann Uniguest die Wartungsdienste für dieses System aussetzen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einstellung von Updates für Software- und Hardwarekorrekturen). Die Wartungsdienste für das betreffende System können erst dann wieder aufgenommen werden, wenn der Kunde die Zahlung für den gesamten Zeitraum, in dem die Wartungsdienste ausgelaufen sind (zu den unten angegebenen Tarifen), zuzüglich eines zusätzlichen Jahresabonnements (zu den dann geltenden Standardtarifen von Uniguest) geleistet hat. Der Tarif für jeden Zeitraum, in dem die Wartungsdienste ausgelaufen sind, beträgt 125% des Standardtarifs von Uniguest für Wartungsdienste zu dem Zeitpunkt, zu dem die Wiederaufnahme der Wartungsdienste beantragt wird, wobei dieser Tarif auf den gesamten Zeitraum angewandt wird, in dem die Wartungsdienste in Bezug auf das betreffende System ausgelaufen sind.
- Statistische Daten. Uniguest kann die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen durch den Kunden überwachen, um anonyme, statistische und Leistungsdaten in zusammengefasster Form zu sammeln und zu verarbeiten ("statistische Daten"). Uniguest hat das uneingeschränkte Recht, die statistischen Daten zu speichern, zu analysieren, auszuwerten und für eigene interne Geschäftszwecke zu verwenden, einschließlich der Verbesserung der Merkmale, Leistung und Funktionalität der Produkte und Dienstleistungen. Uniguest garantiert und erklärt sich damit einverstanden, dass die statistischen Daten keine Informationen enthalten, die den Kunden identifizieren oder ihm zugeordnet werden können, und auch keine persönlich identifizierbaren Informationen einer Person.
- Nicht-exklusiv. Alle Produkte und Dienstleistungen werden von Uniguest auf nicht-exklusiver Basis bereitgestellt. Ohne das Vorstehende einzuschränken, steht es Uniguest frei, dieselben oder ähnliche Produkte und Dienstleistungen Dritten, einschließlich Wettbewerbern des Kunden, zur Verfügung zu stellen.
- Rückmeldung. Uniguest hat das Recht und der Kunde gewährt hiermit ein lizenzfreies, weltweites, übertragbares, unterlizenzierbares, unwiderrufliches, unbefristetes Recht und die Lizenz, die Produkte und Dienstleistungen (und alle anderen Produkte oder Dienstleistungen von Uniguest) zu nutzen, zu modifizieren und/oder in die Produkte und Dienstleistungen (und alle anderen Produkte oder Dienstleistungen von Uniguest) einzubauen, wenn der Kunde Ideen, Vorschläge, Verbesserungen, Empfehlungen oder sonstiges Feedback liefert.
- Keine risikoreiche Verwendung. Der Kunde erkennt hiermit an, dass die Produkte und Dienste nicht für den Zugriff und/oder die Nutzung bei oder während risikoreicher Aktivitäten konzipiert oder vorgesehen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: medizinische Verfahren, Notfallwarnungen, Online-Kontrolle von Flugzeugen, Flugverkehr, Flugzeugnavigation oder Flugzeugkommunikation oder die Planung, den Bau, den Betrieb oder die Wartung von Nuklearanlagen. Uniguest lehnt hiermit ausdrücklich jede ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung der Eignung für solche Zwecke ab.
- Einhaltung der Gesetze. Jede Partei verpflichtet sich, alle Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die für die jeweilige Durchführung dieser Vereinbarung gelten, einschließlich, soweit anwendbar, der Gesetze zum Schutz der Privatsphäre von Personen und ihrer persönlichen Daten, der Rechte an geistigem Eigentum und der Ausfuhr oder Einfuhr von Waren oder Dienstleistungen.
3. Laufzeit und Beendigung
- Erstmalige Laufzeit und Erneuerung. Sofern die Vereinbarung nicht gemäß Abschnitt 3.b unten gekündigt wird, bleibt sie entsprechend der in der Bestellung festgelegten Laufzeit in Kraft (oder, wenn die Bestellung keine Angaben zur Laufzeit enthält oder keine Bestellung vorliegt, für eine anfängliche Laufzeit von 36 Monaten), nach der die Vereinbarung in Kraft bleibt und sich nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit und an jedem Jahrestag davon automatisch verlängert, bis eine der Parteien diese Vereinbarung gemäß Abschnitt 3.b unten kündigt.
- Terminierung.
- Ohne Ursache. Customer may terminate the Agreement without cause effective upon the expiration of the then current term upon not less than sixty (60) days’ prior notice as outlined in Section 3.b.iii below.
- Mit Ursache. Jede Partei kann diese Vereinbarung im Falle einer wesentlichen Verletzung dieser Vereinbarung durch die andere Partei kündigen, wenn diese wesentliche Verletzung dreißig (30) Tage nach dem Datum der schriftlichen Mitteilung durch die nicht verletzende Partei nicht behoben ist.
- Beendigung durch den Kunden. Um wirksam zu sein, müssen alle Kündigungen durch den Kunden (mit oder ohne Grund) in Form eines Antrags auf Servicekündigung über diese Website eingereicht werden: https://uniguest.com/customer-cancellation/. Um jeden Zweifel auszuschließen, gelten die oben genannten Mindestfristen für die Vorankündigung weiter.
- Wirkung der Beendigung. Aufgelaufene Zahlungsverpflichtungen, zusätzlich zu allen anderen Beträgen, die von Uniguest gemäß dem Auftrag zu zahlen, zu erstatten oder anderweitig einzubehalten sind, überdauern zusammen mit den Abschnitten 1, 2.c und .d, 3.c, 4.e und .f, 5, 6, 7, 8, 9 und jeder anderen Bestimmung der Vereinbarung, die ausdrücklich angegeben ist oder überdauern soll, um ihr volle Wirkung zu verleihen, jede Kündigung oder jedes Auslaufen dieser Vereinbarung. Die Beendigung oder das Erlöschen dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund entbindet keine der Parteien von Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Beendigung oder des Erlöschens bereits aufgelaufen sind, und stellt keinen Verzicht oder keine Befreiung von Rechtsbehelfen oder Ansprüchen dar, die eine Partei im Rahmen dieser Vereinbarung, nach dem Gesetz, nach Billigkeitsrecht oder anderweitig hat oder die sich aus oder in Verbindung mit einer solchen Beendigung ergeben können, und ist auch nicht als nachteilig anzusehen.
4. Gebühren und Zahlungsbedingungen
- Gebühren. Der Kunde zahlt die in der Bestellung für die Produkte und Dienstleistungen festgelegten Beträge (oder, falls keine Bestellung vorliegt, die gemäß der vorherigen Vereinbarung des Kunden mit Uniguest zu zahlenden Beträge). Einmalige Gebühren werden unmittelbar nach dem Datum des Inkrafttretens in Rechnung gestellt. Wiederkehrende Servicegebühren werden am Tag des Inkrafttretens und bei Fälligkeit in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Bestellung in Rechnung gestellt, einschließlich bei Erneuerung der Vereinbarung oder, falls keine Bestellung vorliegt, an jedem Jahrestag des Inkrafttretens.
- Wiederkehrende Dienste. Uniguest kann an jedem Jahrestag des Inkrafttretens nach der anfänglichen Laufzeit alle wiederkehrenden Servicegebühren um einen Betrag von höchstens fünf Prozent (5%) auf der Basis einer prozentualen Erhöhung erhöhen. Uniguest ist nicht verpflichtet, den Kunden über eine in dieser Klausel beschriebene Erhöhung zu informieren. Eine solche Erhöhung wird bei der nächsten wiederkehrenden Gebühr des Kunden nach dem Datum des Inkrafttretens einer solchen Erhöhung berücksichtigt.
- Materialien von Dritten. Die Preise für Materialien Dritter können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und unterliegen nicht der vorgenannten prozentualen Begrenzung der Preiserhöhung, wie in Abschnitt 4.b definiert.
- Zahlungsbedingungen. Wenn der Kunde eine bestimmte Zahlungsart angegeben hat (z. B. ein Einzahlungskonto gemäß einer ACH-Autorisierung oder eine Kredit- oder Debitkarte), wird Uniguest diese Zahlungsart automatisch für alle im Rahmen des Vertrags fälligen Beträge einziehen oder belasten, wenn und sobald diese Beträge fällig werden (die in der Regel im Voraus vor der Laufzeit, auf die sie sich beziehen, in Rechnung gestellt werden). Hat der Kunde kein solches Zahlungsmittel zur Verfügung gestellt, stellt Uniguest dem Kunden die Beträge in Rechnung, die innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der jeweiligen Rechnung fällig werden.
- Verspätungszuschläge und Rechtsbehelfe. Für Beträge, die bei Fälligkeit gemäß diesem Abschnitt 4 nicht bezahlt werden, wird eine Verzugsgebühr in Höhe des niedrigeren Betrags von 2% pro Monat oder des gesetzlich zulässigen Höchstbetrags für den unbezahlten Saldo erhoben. Falls ein fälliger Betrag nicht rechtzeitig bezahlt wird, kann Uniguest nach eigenem Ermessen und ohne Vertragsstrafe die Bereitstellung aller anwendbaren Produkte und Dienstleistungen und/oder den Zugriff des Kunden auf Websites oder Software, auf die der Kunde im Rahmen der Produkte und Dienstleistungen Zugriff hatte, einstellen und/oder aus der Ferne deaktivieren. Bleibt ein Betrag dreißig (30) Tage nach dem Fälligkeitsdatum unbezahlt, hat Uniguest das Recht, (i) Hardware oder Software aus der Ferne zu deaktivieren und zu sperren und/oder den Zugriff auf Software, die als Dienstleistung bereitgestellt wurde und auf die sich die ausstehende Zahlung bezieht, auszusetzen und/oder (ii) die Räumlichkeiten des Kunden während der normalen Geschäftszeiten zu betreten und Hardware und/oder Software, für die der Kunde nicht vollständig bezahlt hat, zu entfernen, wobei der Kunde in diesem Fall verpflichtet ist, Uniguest die angemessenen Kosten zu erstatten, die im Zusammenhang mit einer solchen Entfernung entstehen, und dem Kunden eine angemessene Gebühr für eine solche Entfernung in Rechnung zu stellen. In einem solchen Fall kann Uniguest die vom Kunden zurückerhaltene Hardware verkaufen. Ein solcher Verkauf wird in angemessener Weise durchgeführt. Soweit der Erlös aus einem solchen Verkauf nach Abzug der angemessenen Kosten von Uniguest für die Wiederbeschaffung, die Aufbewahrung und den Verkauf der Hardware die Beträge übersteigt, die der Kunde Uniguest im Rahmen dieses Vertrags schuldet, wird dieser Überschuss unverzüglich nach Abschluss des Verkaufs an den Kunden ausgezahlt. Das Vorstehende gilt zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die Uniguest im Rahmen dieses Vertrags oder nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen. Die Bestimmungen dieser Klausel f. zielen nicht darauf ab, Uniguest größere Rechte in Bezug auf die Hardware, die Gegenstand dieser Klausel f. ist, zu gewähren, als sie einer gesicherten Partei gemäß Artikel 9 des Uniform Commercial Code zur Verfügung stehen würden, die ein vollwertiges Kaufsicherungsrecht an dieser Hardware besitzt (vorausgesetzt, zur Vermeidung von Zweifeln ist es keine Voraussetzung für die Ausübung solcher Rechte, dass Uniguest ein Kaufsicherungsrecht an dieser Hardware gemäß Artikel 9 des Uniform Commercial Code vollwertig erworben hat).
- Steuern. Mit Ausnahme von Steuern, die in Bezug auf das Nettoeinkommen von Uniguest anfallen, ist der Kunde für alle anwendbaren Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs- oder sonstigen Steuern auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene verantwortlich, die in Bezug auf den Kauf der Produkte und Dienstleistungen durch den Kunden erhoben oder auferlegt werden.
- Versandgebühren und Steuern. Der Kunde ist verpflichtet, alle anfallenden Versandgebühren und Steuern zu zahlen, unabhängig davon, ob sie in der jeweiligen Bestellung aufgeführt sind.
5. Vertraulichkeit
Die Parteien erkennen ausdrücklich an, dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeit von bestimmten vertraulichen und urheberrechtlich geschützten Informationen der jeweils anderen Partei ("vertrauliche Informationen") Kenntnis erhalten, diese einsehen oder Zugang dazu haben können. Keine der Parteien darf (i) Teile der vertraulichen Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei direkt oder indirekt an Dritte weitergeben, (ii) die vertraulichen Informationen für andere Zwecke als für die Erfüllung dieser Vereinbarung nutzen oder verwerten oder (iii) es versäumen, angemessene Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit der im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen vertraulichen Informationen zu ergreifen, wobei mindestens derselbe Sorgfaltsstandard anzuwenden ist, den sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, jedoch keinesfalls weniger als ein angemessener Sorgfaltsstandard. Zu den vertraulichen Informationen einer Partei gehören keine Informationen, die (i) ohne Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei Teil des öffentlichen Bereichs sind oder werden, (ii) sich vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der empfangenden Partei befanden oder (iii) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig und ohne Einschränkung der Offenlegung offengelegt wurden. Wenn die empfangende Partei verpflichtet ist, vertrauliche Informationen der anderen Partei offenzulegen, um einer gesetzlichen Anforderung zu genügen, kann die empfangende Partei die vertraulichen Informationen offenlegen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die offenlegende Partei in angemessener Frist benachrichtigt, um eine solche Anordnung anzufechten (soweit dies rechtlich zulässig ist), und dass die empfangende Partei nur die Teile der vertraulichen Informationen offenlegt, die durch eine solche gesetzliche Anforderung erforderlich sind. Dieser Abschnitt 5 gilt nicht als Einschränkung der Rechte von Uniguest gemäß Abschnitt 2.c oben.
6. Ausschluss von Garantien
- Eigene Hardware. Uniguest garantiert, dass die gesamte proprietäre Hardware für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum der Auslieferung der proprietären Hardware im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den schriftlichen Spezifikationen von Uniguest für diese proprietäre Hardware funktioniert. Ausgeschlossen von dieser Garantie sind Softwareprobleme, Probleme, die sich aus der Kombination der proprietären Hardware mit anderen Materialien oder Systemen ergeben, die nicht von Uniguest zur Verfügung gestellt oder schriftlich genehmigt wurden, Beschädigungen oder Verlust der proprietären Hardware, nachdem das Verlustrisiko für die proprietäre Hardware auf den Kunden übergegangen ist, oder Änderungen oder Reparaturen an der proprietären Hardware, die von einer nicht von Uniguest autorisierten Partei vorgenommen wurden. Der ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden bei einem Verstoß gegen die vorstehende Garantie für proprietäre Hardware beschränkt sich auf die Reparatur oder den Austausch der defekten proprietären Hardware (nach alleinigem Ermessen von Uniguest) oder, wenn Uniguest nach eigenem Ermessen feststellt, dass es nicht in der Lage ist, die defekte proprietäre Hardware zu reparieren oder auszutauschen, erstattet Uniguest dem Kunden den ursprünglichen Kaufpreis, den der Kunde für die defekte proprietäre Hardware gezahlt hat, anteilig über die 2-jährige Garantiezeit ab dem Datum, an dem Uniguest erstmals vom Kunden über den Defekt informiert wurde. Die Reparatur oder der Ersatz einer defekten proprietären Hardware gilt nicht als Verlängerung der 2-jährigen Gewährleistungsfrist. Jede reparierte oder ausgetauschte proprietäre Hardware wird durch die vorstehende Garantie für die Dauer der Garantiezeit abgedeckt, die für die ursprüngliche proprietäre Hardware, die repariert oder ausgetauscht wurde, gilt.
- Materialien von Dritten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erkennt an, dass Uniguest nicht der Hersteller, Lieferant, Herausgeber oder Verleger (hierin als "Drittanbieter" bezeichnet) der im Rahmen dieses Vertrags angebotenen Drittmaterialien ist, und dass Uniguest, soweit sie solche Drittmaterialien als Teil der Produkte und Dienstleistungen bereitstellt, dies nur in ihrer Eigenschaft als Wiederverkäufer tut. Als solcher wird Uniguest, soweit verfügbar und abtretbar, alle Garantien eines solchen Drittanbieters in Verbindung mit den von oder über Uniguest erworbenen Drittmaterialien an den Kunden weitergeben, aber Uniguest bietet keine zusätzlichen Garantien in Bezug auf diese Drittmaterialien. Mit Ausnahme solcher Garantien, die von Uniguest von solchen Drittanbietern weitergegeben werden, werden alle Materialien von Drittanbietern auf einer "AS-IS, AS-AVAILABLE"-Basis zur Verfügung gestellt, ohne jegliche Zusicherungen oder Garantien jeglicher Art von Uniguest, weder ausdrücklich noch implizit.
- HAFTUNGSAUSSCHLUSS. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESEN BEDINGUNGEN FESTGELEGT, LEHNT UNIGUEST AUSDRÜCKLICH ALLE AUSDRÜCKLICHEN, GESETZLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER SONSTIGEN SCHRIFTLICHEN ODER MÜNDLICHEN ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN AB UND SCHLIESST DIESE AUS, AUCH IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN, UND LEHNT HIERMIT ALLE ANDEREN ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH (ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF) ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DES EIGENTUMSRECHTS ODER DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE SICH AUS DEM GESETZ, DEM HANDELSBRAUCH ODER DER GEWOHNHEIT ERGEBEN, ODER OB DIE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN FEHLERFREI ODER SICHER SIND.
7. Begrenzung der Haftung
In keinem Fall haftet Uniguest im Rahmen oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung für entgangene Gewinne oder Einnahmen, Kosten für Ersatzgüter oder -dienstleistungen oder für besondere Schäden, Folgeschäden, Vertrauensschäden, beiläufig entstandene Schäden, Schäden mit Strafcharakter, unabhängig davon, wie diese verursacht wurden, und unabhängig davon, ob sie auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder einer anderen Grundlage beruhen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten unabhängig davon, ob Uniguest auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde, und ungeachtet des Versagens des wesentlichen Zwecks eines hierin genannten beschränkten Rechtsmittels. Die Haftung von Uniguest aus oder im Zusammenhang mit einer Bestellung übersteigt nicht den Gesamtbetrag der wiederkehrenden Servicegebühren, die Uniguest vom Kunden im Rahmen der Bestellung innerhalb der letzten drei (3) Monate vor der Geltendmachung eines Anspruchs erhalten hat. Jegliche jährlich gezahlten wiederkehrenden Servicegebühren werden anteilig auf diesen Zeitraum von drei (3) Monaten umgelegt und bei der Bestimmung der gesamten Haftungsbeschränkung im Sinne des vorstehenden Satzes berücksichtigt.
8. Entschädigung
- Entschädigung. Vorbehaltlich der Abschnitte 7 und 8.b erklärt sich jede Partei damit einverstanden, die andere Partei und ihre verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Führungskräfte, Direktoren, Vertreter, Mitarbeiter, Nachfolger und Bevollmächtigte zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten gegenüber allen Klagen, Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Urteilen, Ausgaben (einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten), Schäden, Verlusten oder Verletzungen, die sich aus (i) ihren jeweiligen vorsätzlichen, rücksichtslosen oder fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen und (ii) der Verletzung dieser Vereinbarung ergeben. Vorbehaltlich der Abschnitte 7 und 8.b erklärt sich Uniguest damit einverstanden, den Kunden und die verbundenen Unternehmen des Kunden sowie deren jeweilige leitende Angestellte, Direktoren, Vertreter, Mitarbeiter, Rechtsnachfolger und Bevollmächtigte von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die behaupten, dass die Produkte und Dienstleistungen ein Urheberrecht, eine Marke oder ein US-Patent verletzen oder ein Geschäftsgeheimnis eines Dritten missbrauchen, es sei denn, ein solcher Anspruch ergibt sich aus der Kombination solcher Produkte und Dienstleistungen mit Hardware, Software oder anderen Technologien oder Materialien, die nicht von Uniguest bereitgestellt oder von Uniguest schriftlich zur Verwendung mit den Produkten und Dienstleistungen genehmigt wurden.
- Ausnahme für Materialien von Dritten. Ungeachtet des Vorstehenden ist Uniguest nicht verpflichtet, für Materialien Dritter, die als Teil der Produkte und Dienstleistungen bereitgestellt werden, eine Entschädigung zu leisten, die über die Entschädigung hinausgeht, die Uniguest von dem betreffenden Drittanbieter tatsächlich gewährt wird (vorausgesetzt, Uniguest unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um eine solche Entschädigung in dem Umfang zu verfolgen, der im Rahmen ihrer Vereinbarungen mit dem betreffenden Drittanbieter möglich ist).
- Verfahren. Eine Partei, die eine Entschädigung im Zusammenhang mit einem Anspruch beantragt, wird die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informieren, der entschädigenden Partei gestatten, die Verteidigung und Beilegung eines solchen Anspruchs zu übernehmen, und bei der Verteidigung eines solchen Anspruchs kooperieren. Ungeachtet des Vorstehenden darf kein Vergleich, der die freizustellende Partei nicht vollständig von jeglicher Haftung in Bezug auf einen solchen Anspruch befreit, ohne die schriftliche Zustimmung der freizustellenden Partei geschlossen werden, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen bedingt, verweigert oder verzögert werden darf.
9. Sonstiges
- Zuweisung. Dieser Vertrag kann vom Kunden oder von Uniguest abgetreten werden, und beide erklären sich damit einverstanden, dass der jeweils andere diesen Vertrag nicht abschließen würde, wenn er nicht das uneingeschränkte Recht zur Abtretung hätte, vorausgesetzt jedoch, dass ein solcher Abtretungsempfänger sich schriftlich damit einverstanden erklärt, an die Bedingungen dieses Vertrags gebunden zu sein, und vorausgesetzt, dass eine Abtretung durch den Kunden den Kunden nicht von seiner Verpflichtung entbindet, alle im Rahmen dieses Vertrags fälligen Beträge zu überweisen, falls der Abtretungsempfänger des Kunden (oder ein nachfolgender Abtretungsempfänger) in Bezug auf eine solche Zahlung in Verzug ist.
- Öffentlichkeitsarbeit. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Uniguest den Namen, das Logo und eine Zusammenfassung der von Uniguest für den Kunden bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen auf der Website von Uniguest, in Pressemitteilungen, Werbe- und Verkaufsunterlagen sowie in Werbematerialien veröffentlicht.
- Unabhängiger Auftragnehmer. Uniguest ist ein unabhängiger Auftragnehmer, und nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass eine Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Auftraggeber und Vertreter, Partnerschaft oder Joint Venture oder eine andere treuhänderische Beziehung entsteht.
- Wahl des Rechts und des Gerichtsstands. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Tennessee, ohne Bezugnahme auf dessen kollisionsrechtliche Bestimmungen. Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, werden ausschließlich durch ein verbindliches Schiedsverfahren in Nashville, Tennessee, gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Handelsschiedsgerichtsordnung der American Arbitration Association (die "Ordnung") entschieden. Die Angelegenheit wird von einem einzigen Schiedsrichter entschieden. Ungeachtet dessen kann jede Partei für den Fall, dass der Streitwert $250.000 übersteigt, darauf bestehen, dass ein Gremium aus drei Schiedsrichtern anstelle eines einzigen Schiedsrichters über die Angelegenheit entscheidet. Der/die Schiedsrichter wird/werden von den Parteien im gegenseitigen Einvernehmen oder, falls sie sich nicht einigen können, gemäß der Schiedsgerichtsordnung ausgewählt. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist für die Parteien endgültig und bindend und kann nicht angefochten werden, es sei denn, die Schiedsgerichtsordnung lässt dies zu. Eine solche Entscheidung kann von jedem zuständigen Gericht vollstreckt werden. Die in einem solchen Streitfall obsiegende Partei hat Anspruch auf Erstattung ihrer angemessenen Kosten für das Schiedsverfahren, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -auslagen. Das Vorstehende hindert keine der Parteien daran, vor einem zuständigen Gericht einen reinen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Darüber hinaus kann Uniguest bei jedem zuständigen Gericht eine Klage zur Eintreibung fälliger Zahlungen einreichen, und der Kunde erklärt sich hiermit mit der Zuständigkeit der Bundes- und Staatsgerichte in Davidson County, Tennessee, für diese Zwecke einverstanden. OHNE DAS VORSTEHENDE EINZUSCHRÄNKEN, VERZICHTET JEDE DER PARTEIEN UNWIDERRUFLICH AUF DAS RECHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN IN ALLEN GERICHTSVERFAHREN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ERGEBEN. DARÜBER HINAUS MUSS JEDER RECHTSSTREIT AUF INDIVIDUELLER BASIS GEFÜHRT WERDEN. DAS BEDEUTET, DASS WEDER DER KUNDE NOCH UNIGUEST SICH IN EINER KLAGE VON ODER GEGEN UNIGUEST ODER ANDERE UNIGUEST-KUNDEN ZUSAMMENSCHLIESSEN ODER ANSPRÜCHE KONSOLIDIEREN ODER ALS VERTRETER ODER MITGLIED EINER GRUPPE ODER ALS PRIVATER RECHTSANWALT VOR GERICHT ODER SCHIEDSGERICHT VERHANDELN KÖNNEN.
- Gesamte Vereinbarung. Dieser Vertrag drückt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand aus und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den Parteien, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Die Vereinbarung hat Vorrang vor den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden, unabhängig davon, ob oder wann der Kunde seine Bestellung oder solche Bedingungen an Uniguest übermittelt hat, und unabhängig davon, ob diese allgemeinen Bedingungen des Kunden zusätzlich zu den hier festgelegten Bedingungen gelten oder von ihnen abweichen. Die Erfüllung der Bestellung des Kunden durch Uniguest stellt keine Annahme der Bedingungen des Kunden durch Uniguest dar und dient nicht zur Änderung oder Ergänzung des Vertrags.
- Abänderung. Sofern hierin nichts anderes festgelegt ist, kann der Vertrag nur durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien geändert werden. Ungeachtet des Vorstehenden können alle ergänzenden Bedingungen, die diesen Bedingungen beigefügt sind oder auf die in diesen Bedingungen verwiesen wird, von Uniguest ohne vorherige Mitteilung an den Kunden und ohne dessen Zustimmung geändert werden.
- Vorrangige Reihenfolge. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den hier dargelegten Bedingungen, den Bedingungen eines Auftrags oder den Bedingungen von Zusatzbedingungen, die diesen Bedingungen beigefügt sind oder auf die in diesen Bedingungen verwiesen wird, gilt die folgende Rangfolge: der Auftrag (jedoch nur in Bezug auf diesen Auftrag), diese Bedingungen, die geltenden Zusatzbedingungen.
- Keine Drittbegünstigten. Dieser Vertrag gilt ausschließlich zwischen dem Kunden und Uniguest und zu deren Gunsten, und keine andere natürliche oder juristische Person als die Parteien selbst hat irgendwelche Rechte oder Rechtsmittel aus diesem Vertrag.
- Allgemeine Garantien. Die Parteien garantieren, dass die jeweiligen Personen, die den Auftrag im Namen der Parteien unterzeichnen oder ein anderes Dokument ausfertigen, das die Annahme dieser Bedingungen durch die jeweilige Partei bestätigt, die Befugnis haben und gemäß den jeweiligen Gründungsdokumenten der Parteien ordnungsgemäß befugt sind, die jeweiligen Parteien an diese Vereinbarung zu binden. Jede Partei garantiert, dass sie ordnungsgemäß gegründet wurde und als juristische Person existiert und auch anderweitig vollständig befugt ist, als juristische Person in dem Staat, in dem sie existiert, Geschäfte zu tätigen, wenn diese Partei eine juristische Person ist.
- Notizen. Für die Zwecke dieser Vereinbarung ist jede Mitteilung, die von einer Partei an eine andere gerichtet werden kann oder muss, ausreichend, wenn sie schriftlich erfolgt und per Einschreiben oder Übernacht-Kurier an die auf der Bestellung angegebene Adresse des Kunden und an die folgende Adresse von Uniguest geschickt wird (oder an eine andere Adresse, die eine Partei auf die gleiche Weise angeben kann):
Uniguest, Inc.
2926 Kraft Drive
Nashville, TN 37204
z. Hd. des Vorstandsvorsitzenden - Rubriken. Die in diesem Abkommen enthaltenen Abschnittsüberschriften dienen nur zu Referenzzwecken und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung des Abkommens.
- Gegenstücke. Ein Auftrag kann in einer oder mehreren Ausfertigungen ausgeführt werden, von denen jede als ein Duplikat des Originals gilt, die jedoch alle zusammen eine einzige Vereinbarung darstellen. Eine Bestellung kann per Fax, PDF oder auf anderem elektronischem Wege ausgeführt werden, wobei jede dieser Übermittlungen für alle Zwecke als ein Original gilt.
- Sprache. Nur die aktuellste englische Fassung dieser Vereinbarung ist verbindlich. Im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen zwischen der englischen Fassung und einer anderen Sprachfassung dieser Vereinbarung ist die englische Fassung maßgebend.
Anhang A - Richtlinien und Verfahren für Wartung und Support
Allgemeine Begriffe
Uniguest erbringt die Wartungsdienste (einschließlich des technischen Fernsupports rund um die Uhr auf Anfrage des Kunden und der laufenden Überwachung, Wartung und Verwaltung der Produkte und Dienste) in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Vertrags und insbesondere dieses Anhangs A, sofern der Kunde seinen nachstehenden Verpflichtungen nachkommt.
Uniguest wird die Betriebszeit jedes Systems aufrechterhalten, jedes System vor bösartigem Code schützen (sofern zutreffend) und Hardware in Übereinstimmung mit den folgenden Wartungs- und Supportrichtlinien und -verfahren reparieren und/oder ersetzen. Uniguest wird sich stets nach besten Kräften bemühen, dem Kunden und seinen Nutzern den Dienst zur Verfügung zu stellen, kann jedoch keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Dienst garantieren und tut dies auch nicht.
Die Fähigkeit von Uniguest, die Systeme oder Wartungsdienste bereitzustellen, kann durch Bedingungen oder Umstände beeinträchtigt werden, die außerhalb der Kontrolle von Uniguest liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Drittanbieter, geografische oder atmosphärische Bedingungen, lokale physische Hindernisse, Software- und Hardwareeigenschaften oder Funktionalität des Kundensystems, Betriebssystem und die Anzahl anderer Benutzer, die sich gleichzeitig beim Dienst, Server und/oder Netzwerk von Uniguest anmelden. Uniguest wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um die durch solche Umstände verursachten Unterbrechungen zu minimieren, aber der Kunde erkennt an, stimmt zu und akzeptiert, dass einige solcher Unterbrechungen möglicherweise nicht vermeidbar sind und außerhalb der Kontrolle von Uniguest liegen.
Die Bereitstellung einiger Dienste (z. B. Fernüberwachungs- und Wartungsdienste) durch Uniguest beruht auf dem Internet, das nicht von Uniguest kontrolliert wird. Internetausfälle können dazu führen, dass die Dienste vorübergehend nicht verfügbar sind. Uniguest ergreift angemessene Maßnahmen, um die durch solche Umstände verursachten Unterbrechungen zu minimieren, aber einige dieser Unterbrechungen lassen sich möglicherweise nicht vermeiden.
Der Kunde und Uniguest werden gemeinsam an der Lösung von Problemen arbeiten und die kosteneffektivste Lösung zur Behebung von Problemen nutzen, die außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Richtlinien und Verfahren auftreten. Beide Parteien sind sich darüber im Klaren, dass es sich bei elektronischer Hardware um empfindliche Geräte handeln kann, insbesondere in einer öffentlichen Umgebung, und dass neu entdeckte Probleme jederzeit auftreten können. Wenn etwas nicht in dieser Liste enthalten ist, werden beide Parteien zusammenarbeiten, um die schnellste und kosteneffektivste Methode zur Lösung des Problems zu finden.
Unterstützungsdienste Detail
- Bei jedem Serviceabruf muss der Kunde oder ein Benutzer Uniguest über eine von Uniguest bereitgestellte gebührenfreie Nummer, einen Support-Chat-Service oder per E-Mail über eine Fehlfunktion oder einen Ausfall des Systems informieren.
- Uniguest verfügt über Techniker, die 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage die Woche per Telefon, E-Mail und/oder Online-Chat-Anwendung erreichbar sind. Im Falle eines hohen Anrufaufkommens garantiert Uniguest eine maximale Reaktionszeit von 24 Stunden.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ein von ihm benannter Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Service-Einsatzes am Standort des Systems anwesend ist, um mit dem Uniguest-Techniker per Telefon eine Ferndiagnose des Systems durchzuführen und in begrenztem und angemessenem Umfang nicht-technische Unterstützung zu leisten, z. B. zu prüfen, ob Kabel abgezogen wurden, Tonerkartuschen und Papier zu installieren, einfache Workarounds zu implementieren, Anzeigeleuchten abzulesen, die Hardware neu zu starten und bei Bedarf Tickets bei Drittanbietern des Kunden zu öffnen.
- Falls Uniguest feststellt, dass der ISP-Service des Kunden die Ursache für ein Serviceproblem ist, unterstützt Uniguest den Kunden nach eigenem Ermessen telefonisch oder auf andere Weise bei der Zusammenarbeit mit dem ISP, um das Problem zu lösen, wobei Uniguest dem Kunden für diese Unterstützung eine Gebühr in Höhe von $75 berechnen kann.
- Sollte die Fehlerbehebung per Fernzugriff nicht ausreichen, um das Problem zu beheben, kann Uniguest es für notwendig erachten, das Gerät zur weiteren Diagnose und Reparatur an Uniguest zurückzusenden, wie im unten stehenden "Hardware-Reparaturprogramm" definiert.
- Uniguest bietet Service und Support für die Uniguest-Kernsoftware, Schnittstellen und proprietäre Uniguest-Systeme oder -Lösungen. Uniguest bietet grundlegenden Support oder kann im Namen des Kunden als Vermittler für Probleme fungieren, die nicht mit Uniguest-Lösungen zusammenhängen, wie z. B. Internetdienste.
- Uniguest unternimmt alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, um die ihr gemeldeten Probleme zu untersuchen. Wenn Uniguest feststellt, dass das Problem das Ergebnis eines reproduzierbaren Fehlers, Defekts oder einer Fehlfunktion in der Uniguest-Software ist, unternimmt Uniguest vorbehaltlich der in Abschnitt 9 unten aufgeführten Ausnahmen angemessene Anstrengungen zur Behebung des Problems. Ein Vertreter von Uniguest wird dem betreffenden Endbenutzer eine Korrektur, einen Bericht/Bestimmung, dass weitere Untersuchungen erforderlich sind, oder eine Bestätigung, dass das System gemäß den Konstruktionsspezifikationen funktioniert, zukommen lassen.
- Wenn ein reproduzierbarer Fehler nicht korrigierbar ist, wird eine Korrektur des Fehlers in die nächste Version oder das nächste Update der Uniguest Software aufgenommen, sofern dies möglich ist.
- Die folgenden Leistungen sind nicht Bestandteil der Wartungsdienste:
- Wartung von Einrichtungen außerhalb der Uniguest-Software, -Systeme oder -Dienste; Hardware-Support; Fragen zur Hardware-Installation, -Support oder -Wartung, Telekommunikationssysteme.
- Reparaturen oder Schäden, die auf eine Störung der Stromversorgung oder der Heizungs-, Belüftungs- und Klimaanlage zurückzuführen sind; Wasserschäden; Brandschäden; Diebstahl; Integration der Uniguest-Software mit nicht kompatiblen Systemen oder Software; Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung der Uniguest-Software (einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Verwendung, die nicht ausdrücklich im Vertrag oder in der zugehörigen Dokumentation genehmigt ist); Vandalismus; Aufruhr oder Krieg; oder eine Kombination davon.
- Support für geänderte oder modifizierte Uniguest-Software, die nicht von Uniguest und/oder autorisierten Vertretern von Uniguest geändert oder modifiziert wurde; Support für Versionen der Uniguest-Software, die durch eine neue Version ersetzt wurden (vorausgesetzt, dass Uniguest den Support für ersetzte Versionen für einen angemessenen Zeitraum von höchstens 45 Tagen fortsetzt).
- Beaufsichtigung von Reparaturen an zugehörigen Geräten.
- Dienstleistungen wie Programmierung, Grafikdesign, Medienkodierung, Schulung usw.
- Uniguest behält sich das Recht vor, ungewöhnliche oder überhöhte Telefon-, Versand-, Bearbeitungs-, Medien- oder Benutzerhandbuchkosten im Zusammenhang mit dem hier zu leistenden Support in Rechnung zu stellen. In allen Fällen wird Uniguest den Kunden im Voraus über diese Kosten informieren.
Hardware-Reparaturprogramm
In den Fällen, in denen Uniguest feststellt, dass die Ausrüstung des Systems (oder eine Komponente davon) nicht aus der Ferne repariert werden kann, vereinbaren die Parteien Folgendes:
- Der Kunde wird das defekte System oder eine Komponente davon (die "defekte Ausrüstung") auf seine Kosten an Uniguest zur weiteren Bewertung und/oder Diagnose senden.
- Der Kunde ist für den Verlust oder die Beschädigung während des Transports verantwortlich, soweit diese nicht durch die Transportversicherung abgedeckt sind.
- Wenn der Schaden durch den Spediteur verursacht wurde, wird Uniguest mit dem Spediteur zusammenarbeiten, um eine Schadensersatzforderung zu bearbeiten.
- Wenn die zurückgesandten Geräte aufgrund unsachgemäßer Verpackung beschädigt sind, wird der Kunde benachrichtigt, und die Kosten für die Reparatur solcher Schäden gehen zu Lasten des Kunden.
- Uniguest übernimmt keine Garantie für Materialien von Drittanbietern, unterstützt den Kunden jedoch bei der Geltendmachung von Garantieansprüchen im Rahmen von Garantien, die von den jeweiligen Drittanbietern solcher Materialien gewährt werden. Uniguest unterstützt den Kunden auch bei der Feststellung, ob die mangelhafte Ausrüstung von der Garantie abgedeckt ist oder nicht.
- Wird bei der Prüfung festgestellt, dass das Problem auf Zerstörung oder Vandalismus zurückzuführen ist, kann die Reparatur nicht im Rahmen der Garantie erfolgen, und die Kosten für die Reparatur oder den Austausch gehen zu Lasten des Kunden. In diesem Fall wird die Zahlung für die Reparatur bzw. den Austausch vor der Reparatur oder dem Austausch des defekten Geräts in Rechnung gestellt.
- Uniguest unterbreitet dem Kunden einen Kostenvoranschlag für die Reparatur, sofern dies möglich ist, oder eine Empfehlung für den Austausch des defekten Geräts. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den gewünschten Weg der Reparatur oder des Austauschs zu wählen und zu genehmigen.
- Wenn die zu reparierende oder zu ersetzende mangelhafte Ausrüstung nicht unter die Garantie fällt, ist der Kunde für die mit der Reparatur oder dem Ersatz verbundenen Kosten verantwortlich.
- Für Reparaturen, die nicht unter die Garantie fallen, werden folgende Reparaturkosten berechnet:
- Arbeit bis zu $125 pro Stunde Teile zu den tatsächlichen Kosten von Uniguest plus 30%. Es werden nur Teile des Herstellers verwendet.
- ii. Wenn die Reparaturen erfordern, dass das defekte Gerät zum Hersteller geschickt wird, um dort gewartet zu werden, können zusätzliche Kosten anfallen und variieren (einschließlich Zeit und Material).
- Für Reparaturen, die nicht unter die Garantie fallen, werden folgende Reparaturkosten berechnet:
- Wenn die Reparatur oder der Austausch nicht genehmigt wird:
- Das Gerät wird nicht repariert oder ersetzt, und Uniguest und der Kunde können alle Alternativen besprechen
- Uniguest sendet nicht reparierte mangelhafte Geräte auf Wunsch des Kunden auf dessen Kosten zurück.
- Andernfalls werden die defekten Geräte nach 30 Tagen recycelt, und der Kunde erhält keine Gutschrift für den Wert dieser defekten Geräte.
- Der Kunde erkennt an, dass die Reparaturzeiten teilweise von der Verfügbarkeit der Teile beim Hersteller abhängen.
- Die Versandbedingungen - Landweg in jede Richtung (was bis zu 4 Sendungen umfassen kann, falls ein temporäres Ersatzgerät zur Verfügung gestellt wird) innerhalb aller 50 Staaten, gehen zu Lasten des Kunden.
- Sollte das zu reparierende oder zu ersetzende Gerät unter Garantie stehen, so wird die Garantiearbeit auf der Grundlage der definierten Herstellergarantie oder der Garantie des Anbieters des Drittmaterials durchgeführt.
- Vorübergehende Ersatzhardware. Der Kunde kann nach eigenem Ermessen und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Uniguest ein vorübergehendes Ersatzgerät anfordern, während das defekte Gerät des Kunden repariert wird. Die Kosten für ein solches temporäres Ersatzgerät betragen $50 plus Versandkosten (Hin- und Rückversand) für bis zu zwei Wochen und $10 für jede weitere Woche (einschließlich der Versandzeit). Der Kunde haftet für alle Schäden, die während des Transports zum und vom Kunden und während seines Besitzes an dem Gerät entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, das Ersatzgerät in demselben Zustand zurückzugeben, in dem es ihm zur Verfügung gestellt wurde, mit Ausnahme von normalem Verschleiß. Uniguest behält sich das Recht vor, die Spezifikationen eines temporären Ersatzcomputers zu bestimmen, einschließlich der Angabe, ob es sich um einen neuen oder gebrauchten Computer handelt. Wird der temporäre Computer nicht innerhalb von 90 Tagen an Uniguest zurückgegeben, können dem Kunden die vollen Kosten für den Ersatz des Systems in Rechnung gestellt werden.
Regionale Beschränkungen der Unterstützung (gilt für alle Produkte)
Aufgrund von Unterschieden in der Unterstützung durch die Gerätehersteller, der Produktverfügbarkeit und den Garantiebedingungen weltweit wird der Kunde darauf hingewiesen, dass in bestimmten abgelegenen Regionen der Welt, in denen der Zugang zu Eigentum und Hardware außerhalb der von den Hardwareherstellern vorgeschriebenen Reparaturservice-Levels liegen kann, unterschiedliche Garantieleistungen möglich sind. Infolge dieser Faktoren, die außerhalb der Kontrolle von Uniguest liegen, können die oben genannten Richtlinien und Verfahren von Land zu Land oder von Region zu Region variieren. Uniguest wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um den Kunden über alle Garantieabweichungen von den oben genannten Bedingungen zu informieren, die auf ihn zutreffen könnten, und die Bemühungen des Herstellers zur Fehlerbehebung im Namen des Kunden zu unterstützen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Uniguest nach bestem Wissen und Gewissen handelt, dass jedoch die Reaktion auf Supportanfragen von dem jeweiligen Hersteller und seinen lokalen Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen abhängt.
Verfügbarkeit von proprietären Produkten und Dienstleistungen
Proprietäre Produkte und Dienste haben eine monatliche Verfügbarkeit von mindestens 99,80%, ausschließlich geplanter Ausfallzeiten, Internetausfällen, Problemen mit Kundengeräten oder -software, Materialien von Dritten oder anderen Gründen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Uniguest liegen.
Ergänzende Begriffe: Systeme und Hardware
Diese zusätzlichen Bedingungen gelten für alle Systeme und Hardware, die dem Kunden von Uniguest im Rahmen eines Auftrags zur Verfügung gestellt werden (unabhängig davon, ob sie verkauft, vermietet, ausgeliehen oder anderweitig genutzt werden):
Zusätzliche Bedingungen
- Titel der Hardware. Das Eigentum an der von Uniguest gekauften Hardware und das Verlustrisiko gehen auf den Kunden über, wenn die Hardware dem Spediteur am von Uniguest angegebenen Versandort übergeben wurde; vorausgesetzt, das Eigentum an Hardware, die geleast wurde oder gemäß den Vertragsbedingungen im Besitz von Uniguest verbleibt, bleibt bei Uniguest. Nach dem Versand kann die Hardware nicht mehr zur Rückerstattung zurückgegeben werden.
- Versicherung. Der Kunde ist verpflichtet, alle Systeme und andere Hardware, die sich im Eigentum von Uniguest, aber im Besitz oder unter der Kontrolle des Kunden befinden, jederzeit auf eigene Kosten gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern, wobei Uniguest als zusätzlicher Versicherter und als Schadensempfänger benannt wird, und Uniguest zu benachrichtigen, wenn eine solche Versicherung aufgehoben wird oder ersatzlos ausläuft. Die Deckungssumme darf nicht geringer sein als der Gesamtkaufpreis des Systems oder der Hardware bzw. die Gesamtkosten des Systems oder der Hardware, die in der Bestellung angegeben sind, oder, falls kein solcher Betrag angegeben ist, eine angemessene Schätzung des Verkaufswerts des Systems oder der Hardware. Alle Versicherungen des Kunden haben Vorrang vor allen von Uniguest abgeschlossenen Versicherungen.
- Kosten der Wiederbeschaffung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, für den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung eines Systems oder einer Hardware ab dem Zeitpunkt des Übergangs des Verlustrisikos auf den Kunden gemäß Klausel 1 und im Falle einer Rücksendung an Uniguest bis zu dem Zeitpunkt, an dem Uniguest die Hardware in ihrer Einrichtung zurückerhält, haftbar und verantwortlich zu sein. Sollte ein solcher Verlust, eine solche Beschädigung oder Zerstörung zu irgendeinem Zeitpunkt während der Laufzeit dieses Vertrages eintreten, so trägt der Kunde alle Kosten für den Ersatz des/der betroffenen Systems/Systeme und der Hardware. Als Kosten für den Ersatz gelten der zu diesem Zeitpunkt geltende Preis für das System bzw. die Hardware (oder die Reparatur, wenn diese reparierbar ist und weniger als die Ersatzkosten kostet), zusammen mit den entsprechenden Versandkosten und Steuern.
- Fernaktivierung und -installation. Wenn eine Aktivierung oder Installation für Ihr Konto mehr als zweimal verschoben wird, kann dem Kunden eine $50-Verschiebungsgebühr berechnet werden.
- Standort Bereitschaft. Gegebenenfalls stellt der Kunde für jedes System eine geeignete und sichere Umgebung sowie die erforderlichen Möbel und Einrichtungsgegenstände zur Verfügung. Dies kann gegebenenfalls einen kabelgebundenen Hochgeschwindigkeits-Internetzugang, Strom, eine Klimaanlage, private IP-Adressen und andere notwendige und/oder geeignete Versorgungseinrichtungen und Vorrichtungen umfassen. Uniguest ist nicht verantwortlich für Fehler, Fehlfunktionen oder den Verlust von Diensten aufgrund solcher Versorgungseinrichtungen oder Vorrichtungen.
- Zeitpläne. Sofern in der jeweiligen Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, handelt es sich bei dem angegebenen Liefertermin für ein System oder eine Hardware lediglich um eine Schätzung.
Ergänzende Begriffe: Software
Diese zusätzlichen Bedingungen gelten für jede Software, die Uniguest dem Kunden im Rahmen eines Auftrags zur Verfügung stellt (unabhängig davon, ob sie auf einem System oder einer Hardware installiert ist, als Software-as-a-Service oder in der Cloud bereitgestellt wird oder auf einem vom Kunden bereitgestellten Gerät installiert ist, sofern dies gemäß den Bedingungen des jeweiligen Auftrags zulässig ist):
Zusätzliche Bedingungen
- Eigentum an der Software. Der Kunde erkennt an, dass ungeachtet anderer Bestimmungen dieses Vertrags und/oder Verweisen auf eine "Übertragung" oder "Abtretung" von Hardware, Software oder Systemen in diesem Vertrag das Eigentum an der gesamten Software zu jeder Zeit bei Uniguest und/oder dem jeweiligen Drittanbieter (je nach Fall) verbleibt. Dem Kunden wird hiermit für die Dauer der Vertragslaufzeit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Software nur in der von Uniguest gelieferten Form gewährt, und wenn die Software auf einem System oder einer Hardware installiert ist, nur auf dem System oder der Hardware in der von Uniguest gelieferten Form, und sie darf nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung von Uniguest übertragen werden. Uniguest oder der jeweilige Drittanbieter behält alle IP-Rechte an der Software. Der Kunde erkennt an, dass die Software, alle Kopien der Software, alle abgeleiteten Werke, Zusammenstellungen und Sammelwerke der Software sowie jegliches Know-how und Geschäftsgeheimnisse im Zusammenhang mit der Software das alleinige und ausschließliche Eigentum von Uniguest und/oder den jeweiligen Drittanbietern sind und vertrauliche und geschützte Materialien von Uniguest und diesen Drittanbietern enthalten. Der Kunde wird weder direkt noch indirekt versuchen, (i) Teile der Software zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu dekompilieren, (ii) die Software zu modifizieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, (iii) die Software zu verwenden oder auf sie zuzugreifen, um ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu erstellen oder die Software zu vergleichen.
- Ersetzte Hardware- und Software-Lizenzen. Hardware, die ersetzt wird, erfordert neue Softwarelizenzen und die Zahlung der dann geltenden Lizenzgebühren.
- Zusätzliche Bedingungen von Drittanbietern. Zusätzliche Anerkennungen, Lizenzbedingungen und Haftungsausschlüsse für Materialien Dritter können in der Dokumentation für diese Materialien Dritter enthalten sein oder diese Materialien Dritter anderweitig begleiten, und die Nutzung dieser Materialien Dritter unterliegt den Bedingungen dieses Vertrags zusammen mit diesen zusätzlichen Bedingungen.
- Bösartiger Code. Sofern zutreffend und soweit verfügbar, verwendet Uniguest handelsübliche Anti-Schadcode-Software, um die Software und jedes System frei von bösartigem Code zu halten. Der Kunde erkennt an, dass keine derartige Software perfekt ist und dass es insbesondere schwierig ist, sich vor bösartigem Code zu schützen, der noch nicht von kommerziellen Anbietern von Anti-Schadcode-Software erkannt und bekämpft wurde. Abgesehen davon, dass Uniguest alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternimmt, um eine solche Anti-Schadcode-Software in allen anwendbaren Software- und Systemsystemen auf dem neuesten Stand zu halten, solange der Kunde im Rahmen dieses Vertrages Wartungsdienste für diese Software und Systeme erhält, übernimmt Uniguest keinerlei Verpflichtung oder Haftung in Bezug auf bösartigen Code, der eine Software oder ein System oder andere Netzwerke, Software, Geräte oder Systeme des Kunden oder seiner Kunden infizieren könnte.
- Ferngesteuerte System-Updates. Gegebenenfalls können die Systeme von Uniguest per Fernzugriff aktualisiert werden, um neue Software zu installieren und bestehende Software zu aktualisieren. Sollte eine solche Remote-Bereitstellung ineffektiv sein oder sich ungewöhnlich verlangsamen und Uniguest nach vernünftigem Ermessen feststellen, dass die Ursache ein Problem mit der Software oder der Hardware des Kunden, dem Alter der Systeme des Kunden einschließlich der Hardware- und Betriebssystemkomponenten, dem Versäumnis des Kunden, die Betriebssysteme und die Software mit den vom jeweiligen Drittanbieter bereitgestellten Versionen und anderen Updates zu aktualisieren, ist, wird Uniguest dies dem Kunden mitteilen, oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Uniguest liegen, dann wird Uniguest den Kunden davon in Kenntnis setzen, und Uniguest kann die Erbringung von Wartungsdienstleistungen einstellen, bis sich die Parteien auf neue Gebühren einigen, die aufgrund des erhöhten Aufwands für die Wartung solcher Systeme zu zahlen sind.
- Internet-Inhaltsfilter. Gegebenenfalls können einige Systeme einen Inhaltsfilter enthalten, um schädliche oder anstößige Inhalte zu blockieren. Der Kunde erkennt an, dass jeder Mensch anders beurteilen kann, was "schädliche oder anstößige" Inhalte sind. Uniguest übernimmt keine Haftung für Inhalte, auf die ein Systembenutzer zugreift, auch nicht für den Fall, dass ein System verwendet wird, um auf Inhalte zuzugreifen oder diese anzuzeigen, die ein Benutzer oder eine andere Person für schädlich oder anstößig hält, oder die ungesetzlich, obszön, skandalös oder anderweitig anstößig sind. Ferner übernimmt Uniguest keine Haftung für den Fall, dass ein solcher Inhaltsfilter Inhalte blockiert und ein Benutzer oder eine andere Person die Tatsache, dass eine solche Blockierung stattgefunden hat, als anstößig empfindet.
- Microsoft Mietrechtslizenzen. Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nur für Systeme mit Microsoft Windows-Desktop-Betriebssystemen oder Microsoft Office-Software. Eine Mietrechtslizenz wird von Microsoft verlangt, wenn Organisationen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit PCs mit lizenzierten, qualifizierten Versionen von Windows-Desktop-Betriebssystemen oder Microsoft Office-Software an Dritte vermieten, verleasen oder verleihen. Beispiele für diese Organisationen sind Internetcafés, Hotels und Flughafenkioske, Business Service Center und Leasingfirmen für Büroausstattung (auch wenn die Systeme den Gästen kostenlos angeboten werden). Vermietungsrechte ändern die Nutzungsrechte der zugrunde liegenden Microsoft-Lizenzen, um die Vermietung oder das Leasing der Software zu ermöglichen, was nach den Standardlizenzbedingungen für diese Produkte in der Regel verboten ist. Mietrechte sind lediglich Nutzungsrechte und ersetzen nicht die zugrunde liegenden Microsoft-Produktlizenzen. Lizenzen für Mietrechte gelten für die Lebensdauer des Systems und sind nicht übertragbar. Ohne das Vorstehende einzuschränken, gilt für solche Systeme der Vertrag von Microsoft für das Leasing oder die Miete bestimmter Microsoft-Softwareprodukte (eine Kopie davon ist erhältlich unter: https://download.microsoft.com/download/D/B/3/DB37B5D3-7796-4536-AC8D-8EFDB95CD52F/Agreement_for_leasing_or_renting_certain_Microsoft_Software_Products.pdf).
- Nutzungsbeschränkungen und -einschränkungen. Bestimmte Softwareprodukte können Nutzungsbeschränkungen unterliegen (z. B. Anzahl der autorisierten Benutzer, Transaktions- oder Grenzwerte oder Anzahl der angeschlossenen Geräte) und/oder auf der Grundlage der vorgenannten Punkte berechnet werden (z. B. Gebühren pro Benutzer). Die Nutzung einer solchen Software unterliegt ausdrücklich solchen Nutzungsbeschränkungen und -einschränkungen sowie der Zahlung solcher Gebühren. Uniguest behält sich das Recht vor, zusätzliche Gebühren zu erheben, wenn die Nutzung solche Grenzen oder Einschränkungen überschreitet. Uniguest behält sich das Recht vor, die Bücher und Aufzeichnungen des Kunden zu prüfen, um die Einhaltung solcher Beschränkungen oder Einschränkungen zu gewährleisten und eine genaue Abrechnung sicherzustellen.
- Autorisierte Benutzer. Der Kunde ist dafür verantwortlich, (i) alle seine Angestellten oder sonstigen Mitarbeiter und gegebenenfalls Gäste, Bewohner oder Kunden zu benennen, die Zugang zu einem der Softwarekonten des Kunden erhalten, (ii) sicherzustellen, dass alle diese Benutzer die Bedingungen dieses Vertrags einhalten, und (iii) den Zugang einer solchen Person zu deaktivieren, wenn diese Person nicht mehr vom Kunden zum Zugriff auf das Softwarekonto des Kunden autorisiert ist (oder Uniguest zu benachrichtigen, dass ein solcher Zugang beendet werden sollte, wenn die Unterstützung von Uniguest zur Deaktivierung eines Benutzerkontos erforderlich ist). Der Kunde ist für die Handlungen oder Unterlassungen all dieser Personen verantwortlich. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle diese Personen die Sicherheit ihrer Benutzeranmeldedaten wahren. Der Kunde wird Uniguest unverzüglich über jeden unbefugten Zugriff auf sein Konto informieren.
- SaaS/Wolken-Software. Die Bestimmungen in dieser Klausel gelten nur für Software (oder eine Komponente davon), die dem Kunden von Uniguest als Software-as-a-Service, gehostet oder in der Cloud zur Verfügung gestellt wird. Das Recht des Kunden, diese Software (und die hierin gewährten Lizenzrechte) zu nutzen, bleibt für die Dauer des Abonnements des Kunden für diese Software, wie in der entsprechenden Bestellung vereinbart (und vorbehaltlich der Zahlung aller anwendbaren Abonnementgebühren), in Kraft. Uniguest ist dafür verantwortlich, dem Kunden die Software zur Nutzung über das Internet zur Verfügung zu stellen (d. h., die betreffende Software ist über die öffentliche, dem Internet zugewandte Grenze des Cloud-Dienstes erreichbar, in dem Uniguest die Software hosten möchte). Der Kunde ist für die Aufrechterhaltung kompatibler Geräte, Netzwerke und Internetzugänge verantwortlich, die erforderlich sind, um diese Software in Übereinstimmung mit dem Vorstehenden zu erreichen. Uniguest ist nicht verantwortlich für Ausfälle oder Inkompatibilitäten in Bezug auf die Geräte oder Netzwerke des Kunden oder für Unterbrechungen des Internetdienstes im Allgemeinen oder speziell für den Kunden. Diese Software kann auch während routinemäßiger oder notfallmäßiger Wartungsfenster nicht verfügbar sein. Uniguest wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um solche geplanten Ausfälle im Voraus anzukündigen.
Ergänzende Bedingungen: Dienstleistungen
Diese ergänzenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die Uniguest dem Kunden im Rahmen eines Auftrags erbringt:
Zusätzliche Bedingungen
- Qualität. Die Dienstleistungen werden von Uniguest in professioneller Weise von kompetenten und geschulten Fachleuten in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags und des jeweiligen Auftrags erbracht. Der einzige Rechtsbehelf des Kunden bei Nichteinhaltung der vorgenannten Bestimmungen durch die Dienstleistungen besteht in der Nacherfüllung der nicht konformen Dienstleistungen ohne zusätzliche Kosten für den Kunden.
- Zeitpläne. Sofern in der jeweiligen Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, handelt es sich bei den mit den Dienstleistungen verbundenen Lieferterminen lediglich um eine Schätzung.
- Zusammenarbeit mit Kunden. Die Erbringung der Dienstleistungen hängt auch von der angemessenen Kooperation des Kunden und der Bereitstellung von Personal, Einrichtungen, Ausrüstung, Daten, Materialien oder Beiträgen ab, die der Kunde gemäß dem Vertrag bereitstellen muss. Uniguest haftet nicht für Fehler oder Verzögerungen, die sich aus einer unterlassenen Mitwirkung des Kunden ergeben.
- Vor-Ort-Dienste. Die Bestimmungen in dieser Klausel 4 gelten nur insoweit, als Uniguest gemäß dem jeweiligen Auftrag zugestimmt hat, Dienstleistungen vor Ort zu erbringen. Der Kunde verpflichtet sich, dem Personal von Uniguest eine sichere und geeignete Arbeitsumgebung für die Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde erklärt sich außerdem bereit, die angemessenen Reisekosten des Personals von Uniguest für die Erbringung der Dienstleistungen vor Ort zu übernehmen, sofern diese anfallen. Für die Zwecke dieser Vereinbarung umfassen die Reisekosten ohne Einschränkung Flugkosten, Hotelkosten, Mietwagen, Kilometergeld, Mautgebühren, Verpflegungskosten, Parkgebühren, Taxikosten und Nebenkosten sowie alle zusätzlichen Reise- und Arbeitskosten, die aufgrund unvorhergesehener Umstände anfallen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Stornierung von Reisen zu den Einrichtungen des Kunden in letzter Minute, schlechtes Wetter, stornierte Flüge und Nichterbringung von Leistungen durch Dritte wie geplant. Uniguest wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Reisekosten zu minimieren, einschließlich der Unterbringung von Mitarbeitern am Standort des Kunden (falls zutreffend und falls gewünscht), der Nutzung von Rabatten, die der Kunde für nahegelegene Hotels hat, und der Aufteilung der Flugkosten auf mehrere Kunden, wenn eine Reise zum Standort des Kunden mit Reisen zu nahegelegenen Standorten anderer Kunden kombiniert werden kann.
Ergänzende Bedingungen: Inhalt des Kunden
Diese ergänzenden Bedingungen gelten für alle Kundeninhalte (wie unten definiert):
Zusätzliche Bedingungen
- Inhalt des Kunden. "Kundeninhalte" sind alle Informationen, Daten, Texte, Grafiken, Fotos, Videos oder andere digitale Medien, die vom Kunden oder in seinem Namen über ein Produkt oder einen Dienst hochgeladen, darin aufgenommen und/oder verbreitet werden. Kundeninhalte umfassen alle oben genannten Inhalte, die Eigentum eines Dritten sind und die der Kunde über ein Produkt oder einen Dienst hochlädt oder verteilt (oder die in seinem Namen oder gemäß seinen Anweisungen hochgeladen oder verteilt werden), einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Inhalte, die Gäste, Bewohner, Kunden, Mitarbeiter oder Vertreter des Kunden betreffen oder von ihnen erzeugt oder hochgeladen werden (einschließlich aller persönlichen Informationen über eine solche Person).
- Eigentumsrechte an Kundeninhalten. Uniguest erhebt keinen Anspruch auf Eigentum oder geistige Eigentumsrechte an Kundeninhalten. Wenn der Kunde Kundeninhalte auf ein Produkt oder einen Dienst hochlädt oder ein Produkt oder einen Dienst nutzt, um Kundeninhalte zu speichern, zu hosten, zu übertragen, zu verteilen, zu ändern oder anzuzeigen, gewährt der Kunde Uniguest hiermit eine nicht-exklusive, gebührenfreie, übertragbare und unterlizenzierbare Lizenz zum Speichern, Übertragen, Hosten, Verteilen, Ändern oder Anzeigen dieser Kundeninhalte in Übereinstimmung mit den Zwecken des jeweiligen Produkts oder Dienstes oder wie anderweitig erforderlich, um die jeweiligen Produkte oder Dienste bereitzustellen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Genauigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Angemessenheit und das geistige Eigentum bzw. das Recht auf die Nutzung der Kundeninhalte.
- Nicht-Verletzung. Durch das Hochladen von Kundeninhalten sichert der Kunde Uniguest zu, dass er über alle rechtlich erforderlichen und angemessenen Lizenzen, Rechte und Genehmigungen zur Nutzung, Freigabe und Verbreitung dieser Kundeninhalte verfügt. Uniguest übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die falsche Darstellung, den Missbrauch, den Diebstahl, die unrechtmäßige Nutzung oder Verwertung von Inhalten, geistigem Eigentum, Marken oder persönlichen Daten, die der Kunde hochlädt oder auf die er über die Cloud-Software zugreift. Ohne die allgemeinen Entschädigungsverpflichtungen des Kunden gemäß den Bedingungen einzuschränken, muss der Kunde Uniguest, seine Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Direktoren, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Vertreter, Aktionäre, Partner, Mitglieder und andere Eigentümer von und gegen alle Ansprüche, Klagen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Verluste, Schäden, Urteile, Vergleiche, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) entschädigen, verteidigen und schadlos halten, die ganz oder teilweise auf der Verletzung von Gesetzen in Bezug auf die Kundeninhalte selbst oder deren Verwendung mit den Produkten und Dienstleistungen beruhen.
- Verzicht auf Schadenersatz. Uniguest übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Schäden, die durch das Hochladen, Hosten oder Verbreiten von Kundeninhalten durch den Kunden über ein Produkt oder einen Dienst verursacht werden, seien es indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden durch Geschäftsverluste, entgangene Gewinne, Unterbrechungen oder Ähnliches).
- Sicherheit. Uniguest unternimmt angemessene kommerzielle Anstrengungen, um die Integrität der Kundeninhalte zu sichern, zu schützen und zu erhalten. Der Kunde und seine Benutzer sind für die Wahrung der Vertraulichkeit aller Benutzernamen und Passwörter verantwortlich, die für den Zugang zu und die Nutzung von Produkten oder Dienstleistungen erforderlich sind, auf die Kundeninhalte hochgeladen, gespeichert oder zugegriffen werden können. Wenn die Vertraulichkeit solcher Benutzernamen oder Passwörter gefährdet ist, muss der Kunde Uniguest unverzüglich benachrichtigen.
- Grenzen der Datenspeicherung/Übertragung. Es können Gebühren für die Datenspeicherung anfallen, wenn der Kunde die für ein Produkt oder einen Dienst, in dem Kundeninhalte gespeichert sind, geltenden Standard-Speichergrenzen überschreitet. Der Kunde wird in diesem Fall informiert und erhält die Möglichkeit, seinen verfügbaren Datenspeicher zu erhöhen. Uniguest behält sich außerdem das Recht vor, die Datenübertragungsraten zu und von den jeweiligen Produkten oder Diensten zu begrenzen. Bei Überschreitung der Grenzen wird Uniguest dem Kunden Empfehlungen zur Abhilfe geben.
- Standards für Kundeninhalte. Alle Kundeninhalte müssen den folgenden Standards und allen geltenden bundesstaatlichen, staatlichen, lokalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Der Kunde sichert zu, gewährleistet und erklärt sich wie folgt einverstanden:
- Der Kunde ist im Besitz aller geistigen Eigentumsrechte, die für die bestimmungsgemäße Nutzung des Kundeninhalts mit den entsprechenden Produkten und Dienstleistungen durch den Kunden erforderlich sind, oder hat sich diese gesichert.
- Die Verwendung des Kundeninhalts durch den Kunden mit den entsprechenden Produkten und Dienstleistungen sowie der Kundeninhalt selbst verletzen keine Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte, andere geistige Eigentumsrechte oder andere gesetzliche Rechte einer anderen Person.
- Der Kundeninhalt enthält keine Inhalte oder Materialien, die ungesetzlich, bedrohlich, belästigend, gotteslästerlich, obszön, unanständig, missbräuchlich, unerlaubt, diffamierend, verleumderisch, trügerisch oder betrügerisch sind oder die die Privatsphäre oder die Veröffentlichungsrechte einer Person verletzen.
- Der Kundeninhalt fördert nicht und wird nicht für sexuell eindeutiges oder pornografisches Material, Gewalt oder Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter werben.
- Der Kundeninhalt wird keine illegalen oder ungesetzlichen Handlungen fördern oder unterstützen; und
- Der Kundeninhalt enthält keine Softwareviren oder andere schädliche Komponenten und wird dies auch in Zukunft nicht tun.
- Persönliche Daten. Der Kunde bestätigt, dass er die alleinige Verantwortung für alle personenbezogenen Daten trägt, die in den Kundeninhalten enthalten sein können.
- HIPAA. Handelt es sich bei Kundeninhalten um geschützte Gesundheitsinformationen im Sinne des Health Insurance Portability and Accountability Act von 1996 ("HIPAA") und seiner Durchführungsbestimmungen, sind die Parteien möglicherweise verpflichtet, eine Geschäftspartnervereinbarung abzuschließen. Falls zutreffend, verpflichten sich Uniguest und der Kunde, die Bestimmungen einer solchen Geschäftspartnervereinbarung einzuhalten, die von den Parteien in Verbindung mit dieser Vereinbarung abgeschlossen wurde. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer solchen Business Associate-Vereinbarung und einer Bestimmung dieser Vereinbarung haben die Bestimmungen der Business Associate-Vereinbarung allein in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung Vorrang, mit der Ausnahme, dass die in dieser Vereinbarung festgelegten Haftungsbeschränkungen ungeachtet etwaiger widersprüchlicher Bestimmungen in einer solchen Business Associate-Vereinbarung gelten.
- Einfügung von Medien Dritter. Für die Zwecke dieser Vereinbarung umfasst der Begriff "Kundeninhalt" auch alle digitalen oder analogen Inhalte Dritter, die auf Wunsch des Kunden kodiert und in ein Produkt oder einen Dienst eingefügt und über dieses Produkt oder diesen Dienst verteilt oder angezeigt werden, es sei denn, Uniguest stellt dem Kunden eine Lizenz für diese Inhalte zur Verfügung (in diesem Fall gelten diese Inhalte nicht als Kundeninhalte). Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Einfügung von Kundeninhalten mit seinem Kabel- oder anderen Inhaltsanbieter zu koordinieren. Uniguest ist nicht verantwortlich für die Kosten oder die Durchführung solcher Arbeiten durch einen solchen Anbieter, übernimmt keine Garantie für solche Arbeiten oder für die von einem solchen Anbieter bereitgestellte Ausrüstung oder Software und ist nicht verantwortlich für den Verlust von Bildqualität oder Funktionalität, falls der Anbieter Ausrüstung oder Software verwendet, die mit den Produkten oder Dienstleistungen nicht kompatibel ist.
- Aufbewahrung von Daten. Die Kundeninhalte werden für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach Beendigung des Vertrags oder der jeweiligen Bestellung aufbewahrt; in diesem Zeitraum kann der Kunde Vorkehrungen für den Export aller relevanten Kundeninhalte treffen. Uniguest kann beim Abrufen und Exportieren solcher Kundeninhalte behilflich sein.
- Vorbehaltlich der Zahlung der Standardgebühren für professionelle Dienstleistungen. Nach Ablauf dieser __-Tage-Frist behält sich Uniguest das Recht vor, alle derartigen Kundeninhalte dauerhaft zu löschen.