Uniguest Bedingungen und Konditionen
Uniguest und seine verbundenen Unternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Produkte und Dienstleistungen
Version gültig ab 1. Juli 2025
Durch die Ausführung einer Bestellung (unten definiert), für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die"Bedingungen") beigefügt sind, oder sich anderweitig damit einverstanden erklären, hieran gebunden zu sein (z. B. indem Sie diese Bedingungen bei einer Verlängerung akzeptieren), sind Sie ("Kunde") erklären sich damit einverstanden, dass diese Bedingungen Ihren Erhalt und Ihre Nutzung der Produkte und Dienstleistungen (jeweils wie unten definiert) regeln, die von U.S. Hospitality Publishers, Inc. einer Gesellschaft aus Tennessee, die unter dem Namen Uniguest, Inc. firmiert, oder einem ihrer verbundenen Unternehmen, wie auf der jeweiligen Bestellung angegeben (für die Zwecke dieser Bedingungen, soweit zutreffend, "Uniguest"), und dass diese Bedingungen zusammen mit Anhang A, den ergänzenden Bedingungen (wie unten definiert) und jeder anwendbaren Bestellung einen verbindlichen Vertrag zwischen Ihnen und Uniguest darstellen. Zu den angeschlossenen Unternehmen und Marken von Uniguest gehören zum Zeitpunkt dieser Bedingungen unter anderem ONELAN, Tripleplay, Touchtown, Janus Displays, UCView, Volara, Otrum, MediaStar, Bunch, pCare, Eversound und Planet eStream.
1. Begriffsbestimmungen
- "Vereinbarung"bedeutet diese Bedingungen zusammen mit Anhang A, allen ergänzenden Bedingungen und jeder Bestellung.
- "DokumentationDer Begriff "Dokumentation" bezeichnet die jeweils aktuelle Produkt- und Dienstleistungsdokumentation in Bezug auf den Betrieb und die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen, die veröffentlicht oder anderweitig bereitgestellt oder verfügbar gemacht wird (z. B. auf einer Website oder im Fall von Software innerhalb der jeweiligen Produkte und Dienstleistungen). Die Dokumentation kann von Uniguest (im Fall von proprietären Produkten und Diensten) oder dem jeweiligen Drittanbieter (im Fall von nicht proprietären Produkten und Diensten) bereitgestellt werden. Zur Dokumentation gehören technische Programm- oder Schnittstellendokumentation, Benutzerhandbücher, Bedienungsanleitungen und Versionshinweise.
- "Datum des InkrafttretensDer Begriff "Datum des Inkrafttretens" bezeichnet das in der Bestellung angegebene Datum des Inkrafttretens oder, falls kein Datum angegeben ist, das Datum, an dem die Bestellung vom Kunden unterzeichnet wurde, oder, falls kein Datum angegeben ist, das Datum, an dem Uniguest das Abonnement des Kunden für die betreffenden Produkte aktiviert oder dem Kunden die Produkte und Dienstleistungen anderweitig bereitgestellt oder zugänglich gemacht hat. Liegt keine Bestellung vor (z. B. wenn der Kunde diese Bedingungen in Verbindung mit einer Verlängerung akzeptiert hat), gilt das erste jährliche Verlängerungsdatum des Kunden nach dem oben genannten Datum des Inkrafttretens der Version, wie es in den Aufzeichnungen von Uniguest angegeben ist, als Datum des Inkrafttretens für die Zwecke dieses Vertrags.
- "Erste Laufzeit"bezeichnet die anfängliche Laufzeit der Vereinbarung, wie sie in der Bestellung festgelegt ist, beginnend mit dem ersten Tag des ersten vollen Monats nach dem Datum des Inkrafttretens (oder, wenn das Datum des Inkrafttretens der erste Tag eines Monats ist, dieser Tag). Wenn in der Bestellung keine anfängliche Laufzeit angegeben ist, beträgt die anfängliche Laufzeit ein Jahr ab diesem Datum. Liegt keine Bestellung vor (z. B. wenn der Kunde diese Bedingungen in Verbindung mit einer Verlängerung akzeptiert hat), gilt als Anfangslaufzeit der Einjahreszeitraum ab dem Datum des Inkrafttretens.
- "IP-Rechte"bezeichnet alle eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte, die jetzt oder in Zukunft im Rahmen von Patent-, Urheberrechts-, Marken-, Geschäftsgeheimnis-, Datenbankschutz- oder anderen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums gewährt, beantragt oder anderweitig vorhanden sind, sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen in jedem Teil der Welt.
- "Bösartiger CodeMit "bösartigem Code" sind Viren, Würmer, Zeitbomben, Trojanische Pferde und andere schädliche oder bösartige Codes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme gemeint. Bösartiger Code beinhaltet nicht die Fähigkeit von Uniguest, aus der Ferne auf die Software zuzugreifen, sie zu überwachen, zu aktualisieren, den Betrieb auszusetzen oder zu deaktivieren.
- "BestellungDer Begriff "Vertrag" bezeichnet ein Bestellformular (Order Form), eine Leistungsbeschreibung (SOW) oder ein ähnliches Bestelldokument, das (i) die Bedingungen dieses Vertrags enthält und die vom Kunden bestellten und/oder abonnierten Produkte und Dienstleistungen sowie die damit verbundenen Gebühren festlegt und (ii) durch manuelle oder elektronische Unterschriften beider Parteien oder über ein von Uniguest angegebenes elektronisches System vereinbart wurde. In dem elektronischen System wird der Kunde aufgefordert, den Vertrag durch Anklicken einer Schaltfläche zu akzeptieren.
- "ProdukteSoftware" bezeichnet die Software, für die der Kunde ein Abonnement gemäß der jeweiligen Bestellung erworben hat, gegebenenfalls zusammen mit der Hardware, die der Kunde von oder über Uniguest gemäß dieser Bestellung erworben hat.
- "Professionelle Dienstleistungen"bedeutet Schulung, Beratung, Engineering oder andere professionelle Dienstleistungen, die Uniguest dem Kunden gemäß dem jeweiligen Auftrag zur Verfügung gestellt hat.
- "ProprietärIn Bezug auf Produkte bedeutet "Produkte" diejenigen Produkte, die von oder im Namen von Uniguest und in Übereinstimmung mit den von Uniguest bereitgestellten Spezifikationen entwickelt wurden, und in Bezug auf Dienstleistungen diejenigen Dienstleistungen, die direkt von oder im Namen von Uniguest erbracht werden, im Gegensatz zu Produkten und Dienstleistungen, die Uniguest gemäß den Vereinbarungen zwischen Uniguest und dem jeweiligen Drittanbieter weiterverkauft, die zur Vermeidung von Zweifeln für die Zwecke dieser Vereinbarung nicht als urheberrechtlich geschützt gelten (und die hier als Materialien von Drittanbietern bezeichnet werden).
- "Wiederkehrende Service-Gebühren"bezeichnet alle jährlichen, monatlichen und sonstigen wiederkehrenden Service- und Supportgebühren, die vom Kunden an Uniguest zu zahlen sind, zusammen mit allen darauf anfallenden Steuern, für die der Kunde gemäß den Vertragsbedingungen verantwortlich ist.
- "Dienstleistungen" bezeichnet die Unterstützungsdienste und die professionellen Dienstleistungen.
- "SoftwareSoftware" bezeichnet die gesamte Computersoftware, die in den Produkten und Dienstleistungen enthalten ist oder dem Kunden als Teil der Produkte und Dienstleistungen geliefert oder zur Verfügung gestellt wird (unabhängig davon, ob sie in Objekt- oder Quellcodeform vorliegt), und schließt Software ein, die auf Software-as-a-Service-Basis, gehostet oder in der Cloud bereitgestellt wird. Die Software umfasst auch alle Updates, Änderungen, Designdaten, zugehörige APIs sowie Skripte, Toolkits, Bibliotheken, Referenz- oder Beispielcode und ähnliche Materialien sowie die gesamte zugehörige Dokumentation.
- "Ergänzende BegriffeDer Begriff "Geschäftsbedingungen" bezeichnet die gesonderten Bedingungen, die für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen, Produkt- oder Dienstleistungskategorien oder andere Sonderfälle gelten (z. B. Bedingungen, die für die örtliche Gerichtsbarkeit gelten, in der die Produkte oder Dienstleistungen bereitgestellt oder genutzt werden), wie sie dem Vertrag beigefügt sind, in einer Bestellung dargelegt oder erwähnt werden oder anderweitig von den Parteien vereinbart wurden.
- "Support Dienstleistungen"Produktwartung, -verbesserung und technische Supportleistungen, die Uniguest dem Kunden gemäß dem Vertrag bereitstellt.
- "Begriff"hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Abschnitt 3.a unten gegeben wird.
- "Materialien von Drittanbietern"bezeichnet alle Produkte und Dienste, die nicht urheberrechtlich geschützt sind.
- "Drittanbieter" hat die Bedeutung, die diesem Begriff in Abschnitt 6.a. gegeben wird.
- "Uniguest IP"bezeichnet alle geistigen Eigentumsrechte an oder im Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen, die urheberrechtlich geschützt sind.
2. Produkte und Dienstleistungen
- Zugang und Nutzung der Produkte. Für die Dauer der Laufzeit und vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags durch den Kunden, einschließlich und ohne Einschränkung der Zahlung aller hierunter fälligen Gebühren, gestattet Uniguest dem Kunden den Zugriff auf die Produkte und deren Nutzung. Das Recht des Kunden, diese Produkte zu nutzen (und die hierin gewährten Lizenzrechte), bleibt für die Dauer des Abonnements des Kunden für das betreffende Produkt, wie in der entsprechenden Bestellung vereinbart (und vorbehaltlich der Zahlung aller anwendbaren Abonnementgebühren), in Kraft. Uniguest ist dafür verantwortlich, dem Kunden diese Produkte zur Nutzung über das Internet zur Verfügung zu stellen (definiert als die betreffenden Produkte, die an der öffentlichen, dem Internet zugewandten Grenze des Cloud-Dienstes erreicht werden können, in dem Uniguest diese Produkte hosten möchte). Der Kunde ist für die Aufrechterhaltung kompatibler Geräte, Netzwerke und Internetzugänge verantwortlich, die erforderlich sind, um diese Produkte in Übereinstimmung mit dem Vorstehenden zu erreichen. Uniguest ist nicht verantwortlich für Ausfälle oder Inkompatibilitäten in Bezug auf die Geräte oder Netzwerke des Kunden oder für Unterbrechungen des Internetdienstes im Allgemeinen oder speziell für den Kunden. Diese Produkte können auch während routinemäßiger oder notfallmäßiger Wartungsfenster nicht verfügbar sein. Uniguest wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um solche geplanten Ausfälle im Voraus anzukündigen.
- Statistische Daten. Uniguest kann die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen durch den Kunden überwachen, um anonyme, statistische und Leistungsinformationen in zusammengefasster Form zu sammeln und zu verarbeiten ("statistische Daten"). Uniguest hat das uneingeschränkte Recht, die statistischen Daten für seine eigenen internen Geschäftszwecke zu speichern, zu analysieren, zu bewerten und zu verwenden, einschließlich der Verbesserung der Merkmale, Leistung und Funktionalität der Produkte und Dienstleistungen. Uniguest garantiert und erklärt sich damit einverstanden, dass die statistischen Daten keine Informationen enthalten, die den Kunden identifizieren oder ihm zugeordnet werden können, und auch keine persönlich identifizierbaren Informationen einer Person.
- Nicht-exklusiv. Alle Produkte und Dienstleistungen werden von Uniguest auf nicht-exklusiver Basis bereitgestellt. Ohne das Vorstehende einzuschränken, steht es Uniguest frei, dieselben oder ähnliche Produkte und Dienstleistungen auch Dritten, einschließlich Konkurrenten des Kunden, anzubieten.
- Rückmeldung. Uniguest hat das Recht und der Kunde gewährt hiermit das gebührenfreie, weltweite, übertragbare, unterlizenzierbare, unwiderrufliche und unbefristete Recht und die Lizenz, die Produkte und Dienstleistungen (und alle anderen Produkte oder Dienstleistungen von Uniguest) zu nutzen, zu modifizieren und/oder in die Produkte und Dienstleistungen (und alle anderen Produkte oder Dienstleistungen von Uniguest) einzubauen, wenn der Kunde Ideen, Vorschläge, Verbesserungen, Empfehlungen oder anderes Feedback liefert.
- Einhaltung der Gesetze. Jede Partei verpflichtet sich, alle Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die für die jeweilige Durchführung dieser Vereinbarung gelten, einschließlich, soweit anwendbar, der Gesetze zum Schutz der Privatsphäre von Personen und ihrer persönlichen Daten, der Rechte an geistigem Eigentum und der Ausfuhr oder Einfuhr von Waren oder Dienstleistungen.
- Internet-Inhaltsfilter. Gegebenenfalls können einige Produkte einen Inhaltsfilter enthalten, der schädliche oder anstößige Inhalte blockiert. Der Kunde erkennt an, dass jeder Mensch anders beurteilen kann, was er als "schädlichen oder anstößigen" Inhalt ansieht. Uniguest übernimmt keine Haftung in Bezug auf Inhalte, auf die ein Benutzer zugreift, auch nicht für den Fall, dass ein Produkt verwendet wird, um auf Inhalte zuzugreifen oder diese anzuzeigen, die ein Benutzer oder eine andere Person für schädlich oder anstößig hält, oder die ungesetzlich, obszön, skandalös oder anderweitig anstößig sind. Ferner übernimmt Uniguest keine Haftung für den Fall, dass ein solcher Inhaltsfilter Inhalte blockiert und ein Nutzer oder eine andere Person die Tatsache, dass eine solche Blockierung stattgefunden hat, als anstößig empfindet.
- Nutzungsbeschränkungen und -einschränkungen. Bestimmte Produkte können Nutzungsbeschränkungen unterliegen (z. B. Anzahl der autorisierten Nutzer, Transaktions- oder Limits oder Anzahl der angeschlossenen Geräte) und/oder auf der Grundlage der vorgenannten Punkte berechnet werden (z. B. Gebühren pro Nutzer). Die Nutzung solcher Produkte unterliegt ausdrücklich solchen Nutzungsbeschränkungen und -einschränkungen sowie der Zahlung solcher Gebühren. Uniguest behält sich das Recht vor, zusätzliche Gebühren zu erheben, wenn die Nutzung solche Grenzen oder Beschränkungen überschreitet. Uniguest behält sich das Recht vor, die Bücher und Aufzeichnungen des Kunden zu prüfen, um die Einhaltung solcher Beschränkungen oder Einschränkungen zu gewährleisten und eine korrekte Rechnungsstellung sicherzustellen.
- Autorisierte Benutzer. Der Kunde ist dafür verantwortlich, (i) alle seine Angestellten oder sonstigen Mitarbeiter und gegebenenfalls Gäste, Bewohner oder Kunden zu benennen, denen Zugang zu einem der Produktkonten des Kunden gewährt wird, (ii) sicherzustellen, dass alle diese Benutzer die Bedingungen dieses Vertrags einhalten, und (iii) den Zugang einer solchen Person zu deaktivieren, wenn diese Person nicht mehr vom Kunden autorisiert ist, auf das Produktkonto des Kunden zuzugreifen (oder Uniguest zu benachrichtigen, dass ein solcher Zugang beendet werden sollte, wenn die Unterstützung von Uniguest zur Deaktivierung eines Benutzerkontos erforderlich ist). Der Kunde ist für die Handlungen oder Unterlassungen all dieser Personen verantwortlich. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle diese Personen die Sicherheit ihrer Benutzeranmeldedaten wahren. Der Kunde wird Uniguest unverzüglich über jeden unbefugten Zugriff auf sein(e) Produktkonto(s) informieren.
- Bösartiger Code. Sofern zutreffend und soweit verfügbar, verwendet Uniguest handelsübliche Anti-Schadcode-Software, um die Produkte frei von Schadcode zu halten. Der Kunde erkennt an, dass keine solche Software perfekt ist und dass es insbesondere schwierig ist, sich gegen bösartigen Code zu schützen, der noch nicht von kommerziellen Anbietern von Anti-Schadcode-Software erkannt und bekämpft wurde. Abgesehen davon, dass Uniguest alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternimmt, um die Anti-Schadcode-Software in allen anwendbaren Produkten auf dem neuesten Stand zu halten, solange der Kunde diese Produkte gemäß den Bedingungen dieses Vertrages abonniert, übernimmt Uniguest keinerlei Verpflichtung oder Haftung in Bezug auf bösartigen Code, der Netzwerke, Software, Geräte oder Systeme des Kunden oder seiner Kunden infizieren könnte.
- Produkt-Updates. Die Produkte können von Uniguest aktualisiert werden, um neue Software bereitzustellen und bestehende Software zu aktualisieren. Für den Fall, dass eine solche Bereitstellung Probleme bei der Nutzung der betreffenden Produkte durch den Kunden verursacht und Uniguest nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass die Ursache ein Problem mit der Hardware des Kunden ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Alter der Hardware des Kunden, das Versäumnis des Kunden, die Betriebssysteme der Hardware oder andere Software von Dritten zu aktualisieren, Wenn Uniguest feststellt, dass ein Problem mit der Hardware des Kunden vorliegt, einschließlich des Alters der Hardware, des Versäumnisses des Kunden, die Betriebssysteme oder andere Software von Drittanbietern zu aktualisieren, oder anderer Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Uniguest liegen, wird Uniguest den Kunden davon in Kenntnis setzen, und Uniguest kann die Bereitstellung von Support-Services einstellen, bis sich die Parteien auf neue Gebühren einigen, die aufgrund des erhöhten Aufwands für die Bereitstellung solcher Support-Services für den Kunden zu zahlen sind.
- Eigentumsverhältnisse und Beschränkungen. Der Kunde erkennt an, dass ungeachtet anderer Bestimmungen dieses Vertrags und/oder Verweisen auf einen "Kauf" oder "Verkauf" in diesem Vertrag oder der jeweiligen Bestellung das Eigentum an allen Produkten jederzeit bei Uniguest und/oder dem jeweiligen Drittanbieter (je nach Fall) verbleibt. Dem Kunden wird hiermit für die Dauer der Vertragslaufzeit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Produkte ausschließlich in der von Uniguest bereitgestellten Form gewährt. Uniguest oder der betreffende Drittanbieter behält alle geistigen Eigentumsrechte an und für die Produkte. Der Kunde erkennt an, dass die Produkte, alle Kopien der Produkte, alle abgeleiteten Werke, Zusammenstellungen und Sammelwerke der Produkte sowie jegliches Know-how und Geschäftsgeheimnisse im Zusammenhang mit den Produkten das alleinige und ausschließliche Eigentum von Uniguest und/oder den jeweiligen Drittanbietern sind und vertrauliche und geschützte Materialien von Uniguest und diesen Drittanbietern enthalten. Der Kunde wird weder direkt noch indirekt versuchen, (i) einen Teil der Produkte zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu dekompilieren, (ii) die Produkte zu modifizieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen,
(iii) die Produkte zu nutzen oder auf sie zuzugreifen, um ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu erstellen oder die Produkte einem Benchmarking zu unterziehen. - Lizensierte Medien. Uniguest-Produkte und -Dienste können vorinstallierte Demonstrations- oder Themeninhalte enthalten, einschließlich lizenzierter Bilder, Videos oder Vorlagen ("Demo-Inhalte"). Solche Demo-Inhalte sind nur für den internen Gebrauch von Uniguest lizenziert und nicht für den Vertrieb an Endkunden oder Partner, die öffentliche Darstellung oder die kommerzielle Nutzung über Demonstrationszwecke hinaus zugelassen. Nach der Bereitstellung ist der Kunde dafür verantwortlich, alle Demo-Inhalte durch seine eigenen, rechtmäßig lizenzierten oder in seinem Besitz befindlichen Inhalte zu ersetzen. Uniguest lehnt jede Haftung für die unbefugte Nutzung von Demo-Inhalten durch den Kunden oder Dritte ab. Uniguest kann lizenzfreie Content-Plattformen von Dritten empfehlen oder den Zugang zu solchen Plattformen ermöglichen, doch liegt es in der Verantwortung des Kunden, den Lizenzumfang für die laufende Nutzung zu überprüfen.
- Zusätzliche Bedingungen von Drittanbietern. Zusätzliche Anerkennungen, Lizenzbedingungen und Haftungsausschlüsse für Materialien von Drittanbietern können gegebenenfalls in der Dokumentation für diese Materialien von Drittanbietern enthalten sein oder diese Materialien von Drittanbietern anderweitig begleiten, und die Nutzung dieser Materialien von Drittanbietern unterliegt den Bedingungen dieser Vereinbarung zusammen mit diesen zusätzlichen Bedingungen.
- Keine Verwendung mit hohem Risiko. Der Kunde erkennt hiermit an, dass die Produkte und Dienste nicht für den Zugriff und/oder die Nutzung bei oder während risikoreicher Aktivitäten konzipiert oder bestimmt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: medizinische Verfahren, Notfallwarnungen, Online-Kontrolle von Flugzeugen, Flugverkehr, Flugzeugnavigation oder Flugzeugkommunikation oder die Planung, den Bau, den Betrieb oder die Wartung von Nuklearanlagen. Uniguest lehnt hiermit ausdrücklich jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung der Eignung für solche Zwecke ab.
3. Laufzeit und Beendigung
- Erstmalige Laufzeit und Erneuerung. Sofern sie nicht gemäß Abschnitt 3.b unten gekündigt wird, bleibt die Vereinbarung für die Dauer der anfänglichen Laufzeit in Kraft. Danach bleibt die Vereinbarung in Kraft und verlängert sich automatisch jährlich nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit und jedem Jahrestag, bis eine der Parteien diese Vereinbarung gemäß Abschnitt 3.b unten kündigt. Die anfängliche Laufzeit und alle automatischen Verlängerungen werden hier gemeinsam als "Laufzeit" bezeichnet.
- Beendigung.
- Ohne Grund. Der Kunde kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von mindestens sechzig (60) Tagen zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit kündigen, wie in Abschnitt 3.b.iii unten dargelegt.
- Aus wichtigem Grund. Jede Partei kann diese Vereinbarung im Falle einer wesentlichen Verletzung dieser Vereinbarung durch die andere Partei kündigen, wenn diese wesentliche Verletzung dreißig (30) Tage nach dem Datum der schriftlichen Mitteilung durch die nicht verletzende Partei nicht behoben ist.
- Beendigung durch den Kunden. Um wirksam zu sein, müssen alle Kündigungen durch den Kunden (mit oder ohne Grund) gemäß einem Antrag auf Servicekündigung über diese Website eingereicht werden: https://uniguest.com/customer-cancellation/. Um jeden Zweifel auszuschließen, gelten die oben genannten Mindestfristen für die Vorankündigung weiter.
- Wirkung der Beendigung. Aufgelaufene Zahlungsverpflichtungen, zusätzlich zu allen anderen von Uniguest gemäß dem Auftrag zu zahlenden, zu erstattenden oder anderweitig einzubehaltenden Beträgen, überdauern zusammen mit den Abschnitten 1, 2.b-.d, .i, .k-.n, 3.c, 4.e und .f, 5, 6, 7, 8, 9 und jeder anderen Bestimmung der Vereinbarung, die ausdrücklich angegeben ist oder überdauern soll, um ihr volle Wirkung zu verleihen, jede Kündigung oder jedes Auslaufen dieser Vereinbarung. Die Beendigung oder das Erlöschen dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund entbindet keine der Parteien von Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Beendigung oder des Erlöschens bereits aufgelaufen sind, und stellt keinen Verzicht oder keine Befreiung von Rechtsbehelfen oder Ansprüchen dar, die eine Partei im Rahmen dieser Vereinbarung, nach dem Gesetz, nach Billigkeitsrecht oder anderweitig hat oder die sich aus oder in Verbindung mit einer solchen Beendigung ergeben können, und ist auch nicht als nachteilig anzusehen.
4. Gebühren und Zahlungsbedingungen
- Die Gebühren. Der Kunde zahlt die in der Bestellung für die Produkte und Dienstleistungen festgelegten Beträge (oder, falls es keine Bestellung gibt, die Beträge, die gemäß der vorherigen Vereinbarung des Kunden mit Uniguest zu zahlen sind). Einmalige Gebühren werden sofort nach dem Datum des Inkrafttretens oder 90 Tage nach Unterzeichnung der Vereinbarung in Rechnung gestellt, je nachdem, was zuerst eintritt. Wiederkehrende Servicegebühren werden am Tag des Inkrafttretens und bei Fälligkeit in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Bestellung in Rechnung gestellt, einschließlich bei der Erneuerung der Vereinbarung oder, wenn keine Bestellung vorliegt, an jedem Jahrestag des Inkrafttretens.
- Wiederkehrende Dienstleistungen. Uniguest kann an jedem Jahrestag des Inkrafttretens nach der anfänglichen Laufzeit die Gebühren für wiederkehrende Dienste um einen Betrag von maximal fünf Prozent (5%) auf Basis einer prozentualen Erhöhung erhöhen. Uniguest ist nicht verpflichtet, den Kunden über eine in dieser Klausel beschriebene Erhöhung zu informieren. Eine solche Erhöhung wird bei der nächsten wiederkehrenden Gebühr des Kunden nach dem Datum des Inkrafttretens einer solchen Erhöhung berücksichtigt.
- Materialien von Drittanbietern. Die Preise für Materialien von Drittanbietern können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und unterliegen nicht der vorgenannten prozentualen Begrenzung der Erhöhung gemäß Abschnitt 4.b.
- Zahlungsbedingungen. Hat der Kunde ein bestimmtes Zahlungsmittel angegeben (z. B. ein Einzahlungskonto gemäß einer ACH-Autorisierung oder eine Kredit- oder Debitkarte), wird Uniguest automatisch alle im Rahmen des Vertrags fälligen Beträge bei Fälligkeit von diesem Zahlungsmittel abbuchen oder abbuchen lassen (die Beträge werden in der Regel vor Beginn der Laufzeit, auf die sie sich beziehen, in Rechnung gestellt). Hat der Kunde kein solches Zahlungsmittel zur Verfügung gestellt, stellt Uniguest dem Kunden die Beträge in Rechnung, die innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der jeweiligen Rechnung fällig werden.
- Verspätungszuschläge und Rechtsbehelfe. Für Beträge, die bei Fälligkeit gemäß diesem Abschnitt 4 nicht bezahlt werden, wird eine Verzugsgebühr in Höhe des niedrigeren Betrags von 2% pro Monat oder des gesetzlich zulässigen Höchstbetrags für den unbezahlten Saldo erhoben. Wird ein fälliger Betrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann Uniguest nach eigenem Ermessen und ohne Vertragsstrafe die Bereitstellung der Dienste einstellen und/oder den Zugang des Kunden zu allen Produkten sofort und ohne vorherige Ankündigung aussetzen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die Uniguest im Rahmen dieser Vereinbarung oder nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen.
- Steuern. Mit Ausnahme von Steuern, die in Bezug auf das Nettoeinkommen von Uniguest anfallen, ist der Kunde für alle anwendbaren Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs- oder sonstigen Steuern auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene verantwortlich, die in Bezug auf den Kauf der Produkte und Dienstleistungen durch den Kunden erhoben oder auferlegt werden.
5. Vertraulichkeit
Die Parteien erkennen ausdrücklich an, dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeit von bestimmten vertraulichen und urheberrechtlich geschützten Informationen der jeweils anderen Partei ("vertrauliche Informationen") Kenntnis erhalten, diese einsehen oder Zugang dazu haben können. Keine der Parteien darf (i) einen Teil der vertraulichen Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei direkt oder indirekt an Dritte weitergeben, (ii) die vertraulichen Informationen für andere Zwecke als für die Erfüllung dieser Vereinbarung nutzen oder verwerten oder (iii) es versäumen, angemessene Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit der im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen vertraulichen Informationen zu ergreifen, wobei sie mindestens den gleichen Sorgfaltsmaßstab anwendet wie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen, jedoch keinesfalls weniger als einen angemessenen Sorgfaltsmaßstab. Zu den vertraulichen Informationen einer Partei gehören keine Informationen, die (i) ohne Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei Teil des öffentlichen Bereichs sind oder werden, (ii) sich vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der empfangenden Partei befanden oder (iii) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig und ohne Einschränkung der Offenlegung offengelegt wurden. Wenn die empfangende Partei verpflichtet ist, vertrauliche Informationen der anderen Partei offenzulegen, um einer gesetzlichen Anforderung zu genügen, kann die empfangende Partei die vertraulichen Informationen offenlegen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die offenlegende Partei in angemessener Frist benachrichtigt, um eine solche Anordnung anzufechten (soweit dies rechtlich zulässig ist), und dass die empfangende Partei nur die Teile der vertraulichen Informationen offenlegt, die durch eine solche gesetzliche Anforderung erforderlich sind. Dieser Abschnitt 5 gilt nicht als Einschränkung der Rechte von Uniguest gemäß Abschnitt 2.b oben.
6. Ausschluss von Garantien
- Materialien von Drittanbietern. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erkennt an, dass Uniguest nicht der Hersteller, Lieferant, Herausgeber oder Verleger (im Folgenden als "Drittanbieter" bezeichnet) der im Rahmen dieses Vertrags angebotenen Drittmaterialien ist, und dass Uniguest, soweit sie solche Drittmaterialien als Teil der Produkte und Dienstleistungen bereitstellt, dies nur in ihrer Eigenschaft als Wiederverkäufer tut. Als solcher gibt Uniguest, soweit verfügbar und abtretbar, die Garantien eines solchen Drittanbieters im Zusammenhang mit den von oder über Uniguest gekauften Materialien Dritter an den Kunden weiter; Uniguest übernimmt jedoch keine zusätzlichen Garantien in Bezug auf diese Materialien Dritter. Mit Ausnahme solcher Garantien, die von Uniguest von solchen Drittanbietern weitergegeben werden, werden alle Materialien von Drittanbietern auf einer "AS-IS, ASAVAILABLE"-Basis zur Verfügung gestellt, ohne dass Uniguest irgendwelche Zusicherungen oder Garantien jeglicher Art gibt, weder ausdrücklich noch stillschweigend.
- HAFTUNGSAUSSCHLUSS. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESEN BEDINGUNGEN FESTGELEGT, LEHNT UNIGUEST AUSDRÜCKLICH ALLE AUSDRÜCKLICHEN, GESETZLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER ANDERWEITIGEN SCHRIFTLICHEN ODER MÜNDLICHEN ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN AB UND SCHLIESST DIESE AUS, AUCH IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN, UND LEHNT HIERMIT ALLE ANDEREN ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH (ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF) ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, DES EIGENTUMSRECHTS ODER DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, UNABHÄNGIG DAVON, OB SICH DIESE AUS DEM GESETZ, DER GEWOHNHEIT ODER DEM HANDELSBRAUCH ERGEBEN, ODER OB DIE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN FEHLERFREI ODER SICHER SIND ODER OB DIE PRODUKTE OHNE UNTERBRECHUNG FUNKTIONIEREN.
7. Begrenzung der Haftung
In keinem Fall haftet Uniguest im Rahmen oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung für entgangene Gewinne oder Einnahmen, Kosten für Ersatzgüter oder -dienstleistungen oder für besondere Schäden, Folgeschäden, Vertrauensschäden, beiläufig entstandene Schäden, Schäden mit Strafcharakter, unabhängig davon, wie diese verursacht wurden, und unabhängig davon, ob sie auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder einer anderen Grundlage beruhen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten unabhängig davon, ob Uniguest auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde, und ungeachtet des Versagens des wesentlichen Zwecks eines hierin genannten beschränkten Rechtsmittels. Die Haftung von Uniguest aus oder im Zusammenhang mit einer Bestellung übersteigt nicht den Gesamtbetrag der wiederkehrenden Servicegebühren, die Uniguest vom Kunden im Rahmen der Bestellung innerhalb der letzten drei (3) Monate vor der Geltendmachung eines Anspruchs erhalten hat. Jegliche jährlich gezahlten wiederkehrenden Servicegebühren werden für die Zwecke der Bestimmung der gesamten Haftungsbeschränkung im Sinne des vorstehenden Satzes anteilig auf diesen Zeitraum von drei (3) Monaten umgelegt.
8. Entschädigung
- Entschädigung. Vorbehaltlich der Abschnitte 7 und 8.b erklärt sich jede Partei bereit, die andere Partei und ihre verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Führungskräfte, Direktoren, Vertreter, Mitarbeiter, Rechtsnachfolger und Bevollmächtigte zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten von und gegen alle Klagen Dritter, Ansprüche, Verbindlichkeiten, Urteile, Ausgaben (einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten), Schäden, Verluste oder Verletzungen, die sich aus ihrer jeweiligen vorsätzlichen, leichtfertigen oder fahrlässigen Handlung oder Unterlassung ergeben. Vorbehaltlich der Abschnitte 7 und 8.b erklärt sich Uniguest damit einverstanden, den Kunden und die verbundenen Unternehmen des Kunden sowie deren jeweilige leitende Angestellte, Direktoren, Vertreter, Mitarbeiter, Rechtsnachfolger und Bevollmächtigte zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten gegenüber Ansprüchen Dritter, die behaupten, dass die Produkte und Dienstleistungen ein Urheberrecht, eine Marke oder ein US-Patent verletzen, oder ein Geschäftsgeheimnis eines Dritten verletzen, es sei denn, ein solcher Anspruch ergibt sich aus der Kombination dieser Produkte und Dienstleistungen mit Hardware, Software oder anderen Technologien oder Materialien, die nicht von Uniguest bereitgestellt oder von Uniguest schriftlich zur Verwendung mit den Produkten und Dienstleistungen genehmigt wurden.
- Ausnahme für Materialien von Drittanbietern. Ungeachtet des Vorstehenden ist Uniguest nicht verpflichtet, für Materialien Dritter, die als Teil der Produkte und Dienstleistungen bereitgestellt werden, eine Entschädigung zu leisten, die über die Entschädigung hinausgeht, die Uniguest von dem betreffenden Drittanbieter tatsächlich gewährt wird (vorausgesetzt, Uniguest unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um eine solche Entschädigung in dem Umfang zu verfolgen, der gemäß den Vereinbarungen mit dem betreffenden Drittanbieter möglich ist).
- Verfahren. Eine Partei, die eine Entschädigung im Zusammenhang mit einem Anspruch beantragt, wird die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informieren, der entschädigenden Partei gestatten, die Verteidigung und Beilegung eines solchen Anspruchs zu übernehmen, und bei der Verteidigung eines solchen Anspruchs kooperieren. Ungeachtet des Vorstehenden darf kein Vergleich, der die freizustellende Partei nicht vollständig von jeglicher Haftung in Bezug auf einen solchen Anspruch befreit, ohne die schriftliche Zustimmung der freizustellenden Partei geschlossen werden, wobei diese Zustimmung nicht unangemessen bedingt, verweigert oder verzögert werden darf.
9. Sonstiges
- Zuweisung. Dieser Vertrag kann vom Kunden oder von Uniguest abgetreten werden, und beide erklären sich damit einverstanden, dass der jeweils andere diesen Vertrag nicht abschließen würde, wenn er nicht das uneingeschränkte Recht zur Abtretung hätte, vorausgesetzt jedoch, dass ein solcher Abtretungsempfänger schriftlich zustimmt, an die Bedingungen dieses Vertrags gebunden zu sein, und vorausgesetzt, dass eine Abtretung durch den Kunden den Kunden nicht von seiner Verpflichtung entbindet, alle im Rahmen dieses Vertrags fälligen Beträge zu überweisen, falls der Abtretungsempfänger des Kunden (oder ein nachfolgender Abtretungsempfänger) in Bezug auf eine solche Zahlung in Verzug gerät.
- Öffentlichkeitsarbeit. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Uniguest den Namen, das Logo und eine Zusammenfassung der von Uniguest für den Kunden bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen auf der Website von Uniguest, in Pressemitteilungen, Werbe- und Verkaufsunterlagen sowie in Werbematerialien veröffentlicht.
- Unabhängiger Auftragnehmer. Uniguest ist ein unabhängiger Auftragnehmer, und nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass eine Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Auftraggeber und Vertreter, Partnerschaft oder Joint Venture oder eine andere treuhänderische Beziehung entsteht.
- Wahl des Rechts und des Gerichtsstands. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Delaware, ohne Bezugnahme auf die Bestimmungen des Kollisionsrechts. Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, werden ausschließlich durch ein verbindliches Schiedsverfahren in Wilmington, Delaware, in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Handelsschiedsgerichtsordnung der American Arbitration Association (die "Ordnung") entschieden. Die Angelegenheit wird von einem einzigen Schiedsrichter entschieden. Ungeachtet des Vorstehenden ist jede Partei berechtigt, für den Fall, dass die streitige Angelegenheit Forderungen von mehr als $500.000 umfasst, darauf zu bestehen, dass ein Gremium von drei Schiedsrichtern statt eines einzigen Schiedsrichters die Angelegenheit entscheidet. Der/die Schiedsrichter wird/werden von den Parteien im gegenseitigen Einvernehmen oder, falls sie sich nicht einigen können, gemäß der Schiedsgerichtsordnung ausgewählt. Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist für die Parteien endgültig und bindend und kann nicht angefochten werden, es sei denn, die Schiedsgerichtsordnung lässt dies zu. Eine solche Entscheidung kann von jedem zuständigen Gericht vollstreckt werden. Die in einem solchen Streitfall obsiegende Partei hat Anspruch auf Erstattung ihrer angemessenen Kosten für das Schiedsverfahren, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -auslagen. Das Vorstehende hindert keine der Parteien daran, vor einem zuständigen Gericht einen reinen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Darüber hinaus kann Uniguest bei jedem zuständigen Gericht eine Klage zur Eintreibung fälliger Zahlungen einreichen. In einem solchen Fall ist Uniguest berechtigt, vom Kunden ihre Inkassokosten, einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten, zurückzufordern. OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN VERZICHTEN BEIDE PARTEIEN UNWIDERRUFLICH AUF DAS RECHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN IN ALLEN GERICHTSVERFAHREN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ERGEBEN. DARÜBER HINAUS MUSS JEDER RECHTSSTREIT AUF INDIVIDUELLER BASIS GEFÜHRT WERDEN. DAS BEDEUTET, DASS WEDER DER KUNDE NOCH UNIGUEST SICH IN EINER KLAGE VON ODER GEGEN UNIGUEST ODER ANDERE UNIGUEST-KUNDEN ZUSAMMENSCHLIESSEN ODER ANSPRÜCHE KONSOLIDIEREN KÖNNEN, ODER ALS VERTRETER ODER MITGLIED EINER GRUPPE ODER ALS PRIVATANWALT VOR GERICHT ODER SCHIEDSGERICHT KLAGEN KÖNNEN.
- Gesamte Vereinbarung. Dieser Vertrag drückt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand aus und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den Parteien, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Die Vereinbarung hat Vorrang vor den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden, unabhängig davon, ob oder wann der Kunde seine Bestellung oder solche Bedingungen an Uniguest übermittelt hat, und unabhängig davon, ob diese allgemeinen Bedingungen des Kunden zusätzlich zu den hier festgelegten Bedingungen gelten oder von ihnen abweichen. Die Erfüllung der Bestellung des Kunden durch Uniguest stellt keine Annahme der Bedingungen des Kunden durch Uniguest dar und dient nicht zur Änderung oder Ergänzung des Vertrags.
- Abänderung. Sofern hierin nichts anderes festgelegt ist, kann der Vertrag nur durch schriftliche Vereinbarung der Parteien geändert werden. Ungeachtet des Vorstehenden können alle ergänzenden Bedingungen, die diesen Bedingungen beigefügt sind oder auf die in diesen Bedingungen verwiesen wird, von Uniguest ohne vorherige Mitteilung an den Kunden und ohne dessen Zustimmung geändert werden.
- Vorrangige Reihenfolge. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den hier dargelegten Bedingungen, den Bedingungen einer Bestellung oder den Bedingungen von Zusatzbedingungen, die diesen Bedingungen beigefügt sind oder auf die in diesen Bedingungen verwiesen wird, gilt die folgende Rangfolge: die Bestellung (jedoch nur in Bezug auf diese Bestellung), diese Bedingungen, die anwendbaren Zusatzbedingungen.
- Keine Drittbegünstigten. Dieser Vertrag gilt ausschließlich zwischen dem Kunden und Uniguest und wird nur zu deren Gunsten geschlossen, und keine andere natürliche oder juristische Person als die Parteien selbst hat irgendwelche Rechte oder Rechtsmittel aus diesem Vertrag.
- Allgemeine Garantien. Die Parteien garantieren, dass die jeweiligen Personen, die den Auftrag im Namen der Parteien unterzeichnen oder andere Dokumente, die die Annahme dieser Bedingungen durch die jeweilige Partei bestätigen, die Befugnis haben und gemäß den jeweiligen Gründungsdokumenten der Parteien ordnungsgemäß befugt sind, die jeweiligen Parteien an diese Vereinbarung zu binden. Jede Partei garantiert, dass sie ordnungsgemäß gegründet wurde und als juristische Person existiert und auch sonst voll befugt ist, als juristische Person in dem Staat, in dem sie existiert, Geschäfte zu tätigen, wenn diese Partei eine juristische Person ist.
- Bekanntmachungen. Für die Zwecke dieses Vertrages ist jede Mitteilung, die von einer Partei an eine andere gerichtet werden kann oder muss, ausreichend, wenn sie schriftlich erfolgt und per Einschreiben oder Übernacht-Kurier an die auf der Bestellung angegebene Adresse des Kunden und an die folgende Adresse von Uniguest geschickt wird (oder an eine andere Adresse, die eine Partei auf die gleiche Weise angeben kann): Uniguest, Inc.
2926 Kraft Drive
Nashville, TN 37204
z. Hd. des Vorstandsvorsitzenden - Rubriken. Die in diesem Abkommen enthaltenen Abschnittsüberschriften dienen nur zu Referenzzwecken und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung des Abkommens.
- Gegenstücke. Ein Auftrag kann in einer oder mehreren Ausfertigungen ausgeführt werden, von denen jede als ein Duplikat des Originals gilt, die jedoch alle zusammen eine einzige Vereinbarung darstellen. Ein Auftrag kann per Fax, PDF oder in anderer elektronischer Form ausgeführt werden, wobei jede dieser Übermittlungen für alle Zwecke als ein Original gilt.
- Sprache. Nur die aktuellste englische Version dieser Vereinbarung ist verbindlich. Im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen zwischen der englischen Fassung und einer anderen Sprachfassung dieser Vereinbarung ist die englische Fassung maßgebend.
Anhang A - Richtlinien und Verfahren für Wartung und Support
Allgemeine Begriffe
Uniguest erbringt Support-Services (einschließlich technischer Fernunterstützung rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr auf Anfrage des Kunden sowie fortlaufende Überwachung, Wartung und Verwaltung der Produkte und Services) in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Vertrags und insbesondere dieses Anhangs A, sofern der Kunde seinen nachstehenden Verpflichtungen nachkommt.
Uniguest wird sich stets in angemessener Weise bemühen, dem Kunden und seinen Nutzern die Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, aber Uniguest kann und wird keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Service garantieren.
Die Fähigkeit von Uniguest, die Support-Services zu erbringen, kann durch Bedingungen oder Umstände beeinträchtigt werden, die außerhalb der Kontrolle von Uniguest liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Drittanbieter, geografische oder atmosphärische Bedingungen, lokale physische Hindernisse, Software oder Funktionen der Hardware oder Systeme des Kunden, Betriebssysteme und die Anzahl anderer Benutzer, die sich gleichzeitig beim Service, Server und/oder Netzwerk von Uniguest anmelden. Uniguest wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um die durch solche Umstände verursachten Unterbrechungen zu minimieren, aber der Kunde erkennt an, stimmt zu und akzeptiert, dass einige solcher Unterbrechungen möglicherweise nicht vermeidbar sind und außerhalb der Kontrolle von Uniguest liegen.
Die Bereitstellung von Produkten und einigen Dienstleistungen durch Uniguest erfolgt über das Internet, das nicht von Uniguest kontrolliert wird. Internetausfälle können dazu führen, dass Produkte und Dienstleistungen vorübergehend nicht verfügbar sind. Uniguest ergreift angemessene Maßnahmen, um die durch solche Umstände verursachten Unterbrechungen zu minimieren, aber einige dieser Unterbrechungen sind möglicherweise nicht vermeidbar.
Der Kunde und Uniguest werden gemeinsam an der Lösung von Problemen arbeiten und die kosteneffektivste Lösung zur Behebung von Problemen nutzen, die außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Richtlinien und Verfahren liegen. Wenn etwas nicht in dieser Liste enthalten ist, werden beide Parteien zusammenarbeiten, um die schnellste und kostengünstigste Methode zur Lösung des Problems zu finden.
Unterstützungsdienste Detail
- Bei jedem Serviceabruf muss der Kunde oder ein Benutzer Uniguest über eine von Uniguest bereitgestellte gebührenfreie Nummer, einen Support-Chat oder über das Kundenportal über eine Fehlfunktion oder einen Fehler im Zusammenhang mit den Produkten oder Dienstleistungen informieren.
- Uniguest stellt Techniker zur Verfügung, die 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage die Woche per Telefon, Kundenportal und/oder Online-Chat-Anwendung erreichbar sind.
Antwort Zeit ist basiert auf Ebene von Unterstützung Dienstleistungen gekauft. - Wenn ein Vor-Ort-Service erworben und vereinbart wurde, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass ein von ihm benannter Mitarbeiter an dem Ort, an dem das Problem gemeldet wurde, vor Ort ist, um mit dem Uniguest-Techniker eine telefonische Fehlersuche durchzuführen und begrenzte und angemessene nichttechnische Unterstützung zu leisten.
- Falls Uniguest feststellt, dass der ISP-Service des Kunden die Ursache für ein Serviceproblem ist, wird Uniguest den Kunden nach eigenem Ermessen telefonisch oder auf andere Weise bei der Zusammenarbeit mit dem ISP unterstützen, um das Problem zu lösen, wobei Uniguest dem Kunden eine Gebühr für diese Unterstützung in Rechnung stellen kann.
- Uniguest bietet Service und Support für die Uniguest-Kernsoftware, Schnittstellen und proprietäre Uniguest-Systeme oder -Lösungen. Uniguest kann bei Problemen, die nicht mit Uniguest-Lösungen zusammenhängen, wie z. B. Internet-Dienste, grundlegende Unterstützung leisten oder als Vermittler im Namen des Kunden auftreten, was jedoch nicht garantiert werden kann.
- Uniguest wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um die ihr gemeldeten Probleme zu untersuchen. Wenn Uniguest feststellt, dass das Problem das Ergebnis eines reproduzierbaren Fehlers, Defekts oder einer Fehlfunktion in den Uniguest-Produkten ist, wird Uniguest vorbehaltlich der in Abschnitt 8 unten aufgeführten Ausnahmen angemessene Anstrengungen unternehmen, um das Problem zu beheben. Ein Vertreter von Uniguest wird dem betreffenden Endbenutzer eine Korrektur, einen Bericht/Bestimmung, dass weitere Untersuchungen erforderlich sind, oder eine Bestätigung, dass das System gemäß den Konstruktionsspezifikationen funktioniert, zukommen lassen.
- Wenn ein reproduzierbarer Fehler nicht korrigierbar ist, wird eine Korrektur des Fehlers in eine zukünftige Version oder ein Update der Uniguest-Produkte aufgenommen, sofern dies möglich ist.
- Die folgenden Leistungen sind nicht Bestandteil der Unterstützungsleistungen:
- Wartung von Einrichtungen außerhalb der Uniguest-Produkte oder -Dienstleistungen; Hardware-Support; Fragen zur Installation, Unterstützung oder Wartung von Hardware, Telekommunikationssystemen.
- Integration der Uniguest-Produkte mit nicht kompatiblen Systemen oder Software; Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung der Uniguest-Produkte (einschließlich und ohne Einschränkung jede Verwendung, die nicht ausdrücklich im Vertrag oder in der zugehörigen Dokumentation genehmigt ist).
- Support für geänderte oder modifizierte Uniguest-Produkte, die nicht von Uniguest und/oder autorisierten Vertretern von Uniguest geändert oder modifiziert wurden; Support für Versionen der Uniguest-Produkte, die durch eine neue Version ersetzt wurden (unter der Voraussetzung, dass Uniguest den Support für ersetzte Versionen für einen angemessenen Zeitraum von höchstens 45 Tagen fortsetzt).
- Dienstleistungen wie Programmierung, Grafikdesign, Medienkodierung, Schulung usw.
- Uniguest behält sich das Recht vor, für ungewöhnliche oder übermäßige telefonische Unterstützung, die im Rahmen dieser Vereinbarung geleistet wird, Gebühren zu erheben. In allen Fällen wird Uniguest den Kunden im Voraus über diese Kosten informieren.
Ergänzende Bedingungen: Hardware und Vor-Ort-Software
Diese zusätzlichen Bedingungen gelten für jede Hardware (wie unten definiert), die von Uniguest im Rahmen einer Bestellung an den Kunden verkauft oder anderweitig bereitgestellt wird, sowie für jede auf dieser Hardware installierte Software:
Zusätzliche Bedingungen
- Definition. "Hardware" bezeichnet Hardware, Ausrüstung, Geräte, Zubehör und Teile, die von Uniguest an den Kunden verkauft, vermietet oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, gegebenenfalls einschließlich der darin enthaltenen Firmware, zusammen mit der gesamten anwendbaren Dokumentation.
- Lieferung und Abnahme. Uniguest unternimmt alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, um dem Kunden die entsprechende Hardware so schnell wie möglich nach dem Datum des Inkrafttretens gemäß den Bedingungen dieses Vertrags und der entsprechenden Bestellung zu liefern. Diese Hardware gilt mit dem Versand als vom Kunden angenommen.
- Eigentum an der Hardware. Das Eigentum an der von Uniguest gekauften Hardware und das Verlustrisiko gehen auf den Kunden über, sobald die Hardware dem Spediteur am von Uniguest angegebenen Versandort übergeben wurde; vorausgesetzt, das Eigentum an Hardware, die geleast wurde oder gemäß den Vertragsbedingungen im Besitz von Uniguest verbleibt, bleibt bei Uniguest. Nach dem Versand kann die Hardware nicht mehr zur Rückerstattung zurückgegeben werden.
- Garantie und Haftungsausschluss. Mit Ausnahme von Hardware, die von Uniguest ausdrücklich und schriftlich als proprietär bezeichnet wird, handelt es sich bei sämtlicher Hardware um Material von Dritten, das ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie verkauft wird, und es gelten die Bestimmungen von Abschnitt 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In Bezug auf proprietäre Hardware garantiert Uniguest, dass diese proprietäre Hardware für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum der Auslieferung der proprietären Hardware im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den von Uniguest bereitgestellten schriftlichen Spezifikationen für diese proprietäre Hardware funktioniert. Ausgeschlossen von dieser Garantie sind Softwareprobleme, Probleme, die sich aus der Kombination der proprietären Hardware mit anderen Materialien oder Systemen ergeben, die nicht von Uniguest zur Verfügung gestellt oder schriftlich genehmigt wurden, Beschädigungen oder Verlust der proprietären Hardware, nachdem das Verlustrisiko für die proprietäre Hardware auf den Kunden übergegangen ist, oder Änderungen oder Reparaturen an der proprietären Hardware, die von einer Partei vorgenommen wurden, die nicht von Uniguest zur Durchführung solcher Änderungen oder Reparaturen autorisiert wurde. Der ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden bei einer Verletzung der vorstehenden Garantie für proprietäre Hardware beschränkt sich auf die Reparatur oder den Austausch der defekten proprietären Hardware (nach alleinigem Ermessen von Uniguest) oder, wenn Uniguest nach eigenem Ermessen feststellt, dass es nicht in der Lage ist, die defekte proprietäre Hardware zu reparieren oder auszutauschen, erstattet Uniguest dem Kunden den ursprünglichen Kaufpreis, den der Kunde für die defekte proprietäre Hardware gezahlt hat, anteilig über die 2-jährige Garantiezeit ab dem Datum, an dem Uniguest erstmals vom Kunden über den Defekt informiert wurde. Die Reparatur oder der Ersatz einer defekten proprietären Hardware gilt nicht als Verlängerung der 2-jährigen Gewährleistungsfrist. Jede reparierte oder ausgetauschte proprietäre Hardware wird durch die vorstehende Garantie für die Dauer der Garantiezeit abgedeckt, die für die ursprüngliche proprietäre Hardware, die repariert oder ausgetauscht wurde, gilt. Vorbehaltlich der vorstehenden eingeschränkten Garantie für proprietäre Hardware und zur Vermeidung von Zweifeln gilt der in Abschnitt 6.b der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegte Haftungsausschluss auch für proprietäre Hardware.
- Kosten der Wiederbeschaffung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er für den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung der Hardware ab dem Zeitpunkt, an dem das Verlustrisiko wie oben beschrieben auf den Kunden übergeht, und im Falle einer Rücksendung an Uniguest bis zu dem Zeitpunkt, an dem Uniguest die Hardware in ihrer Einrichtung zurückerhält, haftet und verantwortlich ist. Sollte ein solcher Verlust, eine solche Beschädigung oder Zerstörung zu irgendeinem Zeitpunkt während der
Während der Laufzeit dieses Vertrags trägt der Kunde alle Kosten für den Ersatz der betroffenen Hardware. Als Kosten für den Ersatz gilt der zu diesem Zeitpunkt geltende Preis für die betreffende Hardware (bzw. für die Reparatur, wenn diese reparierbar ist und unter den Kosten für den Ersatz liegt), zusammen mit den entsprechenden Versandkosten und Steuern. - Bereitschaft des Standorts. Gegebenenfalls stellt der Kunde eine geeignete und sichere Umgebung sowie die erforderlichen Möbel und Einrichtungsgegenstände zur Verfügung. Dazu gehören ggf. ein kabelgebundener Hochgeschwindigkeits-Internetzugang, Strom, Klimaanlage, private IP-Adressen und andere notwendige und/oder geeignete Versorgungseinrichtungen und Vorrichtungen. Uniguest ist nicht verantwortlich für Fehler, Fehlfunktionen oder den Verlust von Diensten aufgrund solcher Versorgungseinrichtungen oder Vorrichtungen.
- Zeitpläne. Sofern in der jeweiligen Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, handelt es sich bei den angegebenen Lieferterminen für die Hardware lediglich um eine Schätzung.
- Versandgebühren und Steuern. Der Kunde ist verpflichtet, alle anfallenden Versandgebühren und Steuern zu zahlen, auch wenn diese nicht in der jeweiligen Bestellung aufgeführt sind.
- Vor-Ort-Software.
- Jede auf einer Hardware installierte Software ist ausschließlich für die Verwendung mit dieser speziellen Hardware lizenziert und darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Uniguest nicht auf eine andere Hardware oder ein anderes System übertragen werden. Uniguest kann für eine solche Übertragungsgenehmigung eine Gebühr erheben. Jede Hardware, die ersetzt wird, kann neue Lizenzen für die Software erfordern.
- Software, die auf von Uniguest bereitgestellter Hardware betrieben wird, kann per Fernzugriff einen von Uniguest bestimmten Server anpingen, um die Fernaktualisierung dieser Software zu erleichtern und Uniguest in die Lage zu versetzen, die Nutzung dieser Software durch den Kunden zu überwachen, um die Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags durch den Kunden sicherzustellen und/oder um Uniguest die Ausübung ihrer ausdrücklichen Rechte im Rahmen dieses Vertrags zu ermöglichen.
- Ungeachtet der Tatsache, dass eine solche Software auf der dem Kunden verkauften oder anderweitig zur Verfügung gestellten Hardware installiert wurde, bleibt diese Software das ausschließliche Eigentum von Uniguest und/oder seinen Drittlizenzgebern, und die Bestimmungen der Abschnitte 2.b-.m der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gleichermaßen für diese Software.
- In dem Maße, in dem der Kunde keine wiederkehrenden Gebühren zahlt, die dem Recht des Kunden zur Nutzung einer solchen Software oder deren Wartung oder Support zuzuordnen sind, ist Uniguest berechtigt, diese Software sofort und ohne vorherige Ankündigung aus der Ferne zu deaktivieren (was die zugehörige Hardware deaktivieren kann), bis das Konto des Kunden wieder ausgeglichen ist.
- Die Software kann von Uniguest per Fernzugriff aktualisiert werden. Falls eine solche Fernaktualisierung unwirksam oder ungewöhnlich langsam ist und Uniguest nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass die Ursache ein Problem mit dem Alter der Hardware des Kunden oder andere Umstände außerhalb der Kontrolle von Uniguest sind, wird Uniguest den Kunden davon in Kenntnis setzen, und Uniguest kann die Erbringung von Supportleistungen einstellen, bis sich die Parteien auf neue Gebühren einigen, die aufgrund des erhöhten Aufwands für die Wartung dieser Hardware zu zahlen sind.
- Um Supportleistungen zu erhalten, muss der Kunde mit der neuesten Version der betreffenden Software arbeiten.
- Lizenzen für Microsoft-Mietrechte. Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nur für Hardware mit Microsoft Windows-Desktop-Betriebssystemen oder Microsoft Office-Software. Eine Mietrechtslizenz wird von Microsoft benötigt, wenn Organisationen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit PCs mit lizenzierten, qualifizierten Versionen von Windows-Desktop-Betriebssystemen oder Microsoft Office-Software an Dritte vermieten, verleasen oder verleihen. Beispiele für diese Organisationen sind Internetcafés, Hotels und Flughafenkioske, Business Service Center und Leasingfirmen für Büroausstattung (auch wenn die Hardware für Gäste kostenlos zugänglich ist). Vermietungsrechte ändern die Nutzungsrechte der zugrunde liegenden Microsoft-Lizenzen, um die Vermietung oder das Leasing der Software zu ermöglichen, was nach den Standardlizenzbedingungen für diese Produkte in der Regel verboten ist. Mietrechte sind lediglich Nutzungsrechte und ersetzen nicht die zugrunde liegenden Microsoft-Produktlizenzen. Lizenzen für Mietrechte gelten für die Lebensdauer der betreffenden Hardware und sind nicht übertragbar. Ohne das Vorstehende einzuschränken, gilt für solche Systeme der Vertrag von Microsoft für das Leasing oder die Miete bestimmter Microsoft-Softwareprodukte (eine Kopie davon ist erhältlich unter:
https://download.microsoft.com/download/D/B/3/DB37B5D3-7796-4536-AC8D-8EFDB95CD52F/Agreement_for_leasing_or_renting_certain_Microsoft_Software_Products.pdf.
Ergänzende Bedingungen: Dienstleistungen
Diese ergänzenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die Uniguest dem Kunden im Rahmen eines Auftrags erbringt:
Zusätzliche Bedingungen
- Qualität. Die Dienstleistungen werden von Uniguest auf professionelle Art und Weise von kompetenten und geschulten Fachleuten in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags und des jeweiligen Auftrags erbracht. Der einzige Rechtsbehelf des Kunden bei Nichteinhaltung der vorgenannten Bestimmungen durch die Dienstleistungen besteht in der Nacherfüllung der nicht konformen Dienstleistungen ohne zusätzliche Kosten für den Kunden.
- Zeitpläne. Sofern in der jeweiligen Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, handelt es sich bei den mit den Dienstleistungen verbundenen Lieferterminen lediglich um eine Schätzung.
- Zusammenarbeit mit Kunden. Die Erbringung der Dienstleistungen hängt auch von der angemessenen Kooperation des Kunden und der Bereitstellung von Personal, Einrichtungen, Ausrüstung, Daten, Materialien oder Beiträgen ab, die der Kunde gemäß dem Vertrag bereitstellen muss. Uniguest haftet nicht für Fehler oder Verzögerungen, die sich aus einer unterlassenen Mitwirkung des Kunden ergeben.
- Vor-Ort-Dienste. Die Bestimmungen in dieser Klausel 4 gelten nur insoweit, als Uniguest gemäß dem jeweiligen Auftrag zugestimmt hat, Dienstleistungen vor Ort zu erbringen. Der Kunde verpflichtet sich, dem Personal von Uniguest eine sichere und geeignete Arbeitsumgebung für die Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde erklärt sich außerdem bereit, die angemessenen Reisekosten des Personals von Uniguest für die Erbringung der Dienstleistungen vor Ort zu übernehmen, sofern diese anfallen. Für die Zwecke dieser Vereinbarung umfassen die Reisekosten ohne Einschränkung Flugkosten, Hotelkosten, Mietwagen, Kilometergeld, Mautgebühren, Verpflegungskosten, Parkgebühren, Taxikosten und Nebenkosten sowie alle zusätzlichen Reise- und Arbeitskosten, die aufgrund unvorhergesehener Umstände anfallen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Stornierung von Reisen zu den Einrichtungen des Kunden in letzter Minute, schlechtes Wetter, stornierte Flüge und Nichterbringung von Leistungen durch Dritte wie geplant. Uniguest wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Reisekosten zu minimieren, einschließlich der Unterbringung von Mitarbeitern am Standort des Kunden (falls zutreffend und falls gewünscht), der Nutzung von Rabatten, die der Kunde für nahegelegene Hotels hat, und der Aufteilung der Flugkosten auf mehrere Kunden, wenn eine Reise zum Standort des Kunden mit Reisen zu nahegelegenen Standorten anderer Kunden kombiniert werden kann.
Ergänzende Bedingungen: Inhalt des Kunden
Diese ergänzenden Bedingungen gelten für alle Kundeninhalte (wie unten definiert):
Zusätzliche Bedingungen
- Kundeninhalte. "Kundeninhalte" sind alle Informationen, Daten, Texte, Grafiken, Fotos, Videos oder andere digitale Medien, die vom Kunden oder in seinem Namen über ein Produkt oder einen Dienst hochgeladen, darin integriert und/oder verbreitet werden. Kundeninhalte umfassen alle oben genannten Inhalte, die Eigentum eines Dritten sind und die der Kunde über ein Produkt oder einen Dienst hochlädt oder verteilt (oder die in seinem Namen oder gemäß seinen Anweisungen hochgeladen oder verteilt werden), einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Inhalte, die Gäste, Bewohner, Kunden, Mitarbeiter oder Vertreter des Kunden betreffen oder von ihnen erzeugt oder hochgeladen werden (einschließlich aller persönlichen Informationen über eine solche Person).
- Eigentum an Kundeninhalten. Uniguest erhebt keinen Anspruch auf Eigentum oder geistige Eigentumsrechte an Kundeninhalten. Wenn der Kunde Kundeninhalte auf ein Produkt oder einen Dienst hochlädt oder ein Produkt oder einen Dienst nutzt, um Kundeninhalte zu speichern, zu hosten, zu übertragen, zu verteilen, zu ändern oder anzuzeigen, gewährt der Kunde Uniguest hiermit eine nicht exklusive, gebührenfreie, übertragbare und unterlizenzierbare Lizenz zum Speichern, Übertragen, Hosten, Verteilen, Ändern oder Anzeigen dieser Kundeninhalte in Übereinstimmung mit den Zwecken des jeweiligen Produkts oder Dienstes oder wie anderweitig erforderlich, um diese jeweiligen Produkte oder Dienste bereitzustellen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Genauigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Angemessenheit und das geistige Eigentum bzw. das Recht auf die Nutzung der Kundeninhalte.
- Nicht-Verletzung. Durch das Hochladen von Kundeninhalten sichert der Kunde Uniguest zu, dass er über alle rechtlich erforderlichen und angemessenen Lizenzen, Rechte und Genehmigungen verfügt, um diese Kundeninhalte zu nutzen, zu teilen und zu verbreiten. Uniguest übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die falsche Darstellung, den Missbrauch, den Diebstahl, die unrechtmäßige Nutzung oder Verwertung von Inhalten, geistigem Eigentum, Marken oder persönlichen Daten, die der Kunde hochlädt oder auf die er über die Cloud-Software zugreift. Ohne die allgemeinen Entschädigungsverpflichtungen des Kunden gemäß den Bedingungen einzuschränken, muss der Kunde Uniguest, seine Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Direktoren, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Vertreter, Aktionäre, Partner, Mitglieder und andere Eigentümer von und gegen alle Ansprüche, Klagen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Verluste, Schäden, Urteile, Vergleiche, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) entschädigen, verteidigen und schadlos halten, die ganz oder teilweise auf der Verletzung von Gesetzen in Bezug auf die Kundeninhalte selbst oder deren Verwendung mit den Produkten und Dienstleistungen beruhen.
- Verzicht auf Schadenersatz. Uniguest übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Schäden, die durch das Hochladen, Hosten oder Verbreiten von Kundeninhalten durch den Kunden über ein Produkt oder einen Service verursacht werden, seien es indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden durch Geschäftsverluste, entgangene Gewinne, Unterbrechungen oder Ähnliches).
- Sicherheit. Uniguest unternimmt angemessene kommerzielle Anstrengungen, um die Integrität der Kundeninhalte zu sichern, zu schützen und zu erhalten. Der Kunde und seine Benutzer sind für die Wahrung der Vertraulichkeit aller Benutzernamen und Passwörter verantwortlich, die für den Zugriff auf und die Nutzung von Produkten oder Dienstleistungen erforderlich sind, auf die Kundeninhalte hochgeladen, gespeichert oder zugegriffen werden können. Wenn die Vertraulichkeit solcher Benutzernamen oder Passwörter gefährdet ist, muss der Kunde Uniguest unverzüglich benachrichtigen.
- Grenzen der Datenspeicherung/Übertragung. Es können Gebühren für die Datenspeicherung anfallen, wenn der Kunde die für ein Produkt oder einen Dienst geltenden Standard-Speichergrenzen überschreitet und einen Kunden
Inhalt. Der Kunde wird in diesem Fall informiert und erhält die Möglichkeit, seinen verfügbaren Datenspeicher zu erhöhen. Uniguest behält sich außerdem das Recht vor, die Datenübertragungsraten zu und von den jeweiligen Produkten oder Diensten zu begrenzen. Bei Überschreitung der Grenzen wird Uniguest dem Kunden Empfehlungen zur Abhilfe geben. - Standards für Kundeninhalte. Alle Kundeninhalte müssen den folgenden Standards sowie allen geltenden bundesstaatlichen, staatlichen, lokalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Der Kunde sichert zu, gewährleistet und erklärt sich wie folgt einverstanden:
- Der Kunde ist im Besitz aller geistigen Eigentumsrechte, die für die bestimmungsgemäße Nutzung des Kundeninhalts mit den entsprechenden Produkten und Dienstleistungen durch den Kunden erforderlich sind, oder hat sich diese gesichert.
- Die Verwendung des Kundeninhalts durch den Kunden mit den entsprechenden Produkten und Dienstleistungen sowie der Kundeninhalt selbst verletzen keine Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte, andere geistige Eigentumsrechte oder andere gesetzliche Rechte einer anderen Person.
- Der Kundeninhalt enthält keine Inhalte oder Materialien, die ungesetzlich, bedrohlich, belästigend, gotteslästerlich, obszön, unanständig, missbräuchlich, unerlaubt, diffamierend, verleumderisch, trügerisch oder betrügerisch sind oder die die Privatsphäre oder die Veröffentlichungsrechte einer Person verletzen.
- Der Kundeninhalt fördert nicht und wird nicht für sexuell eindeutiges oder pornografisches Material, Gewalt oder Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter werben.
- Der Kundeninhalt wird keine illegalen oder ungesetzlichen Handlungen fördern oder unterstützen; und
- Der Kundeninhalt enthält keine Softwareviren oder andere schädliche Komponenten und wird dies auch in Zukunft nicht tun.
- Personenbezogene Daten. Soweit Kundeninhalte personenbezogene Daten enthalten (gemäß der Definition in den geltenden Datenschutzgesetzen, wie z. B. der britischen GDPR, der EU GDPR oder anderen globalen Vorschriften), erkennt der Kunde an, dass er der Datenverantwortliche ist und Uniguest als Datenverarbeiter fungiert. Die Parteien vereinbaren, vor der Verarbeitung solcher Daten durch Uniguest eine Datenverarbeitungsvereinbarung (Data Processing Agreement, DPA) abzuschließen, wie dies nach geltendem Recht erforderlich ist. Uniguest verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Anweisung des Kunden, setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein, um ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, und kommt auch sonst seinen rechtlichen Verpflichtungen als Auftragsverarbeiter gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen nach.
- HIPAA. Wenn es sich bei Kundeninhalten um geschützte Gesundheitsinformationen ("PHI") im Sinne des Health Insurance Portability and Accountability Act von 1996 ("HIPAA") und seiner Durchführungsbestimmungen handelt, sind die Parteien möglicherweise verpflichtet, eine Geschäftspartnervereinbarung abzuschließen. Falls zutreffend, verpflichten sich Uniguest und der Kunde, die Bestimmungen einer solchen Geschäftspartnervereinbarung einzuhalten, die von den Parteien in Verbindung mit dieser Vereinbarung abgeschlossen wurde. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer solchen Geschäftspartnervereinbarung und einer Bestimmung dieser Vereinbarung haben die Bestimmungen der Geschäftspartnervereinbarung allein in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung Vorrang, mit der Ausnahme, dass die in dieser Vereinbarung festgelegten Haftungsbeschränkungen ungeachtet etwaiger widersprüchlicher Bestimmungen in einer solchen Geschäftspartnervereinbarung gelten. Der Kunde darf keine PHI an Uniguest senden, ohne vorher die schriftliche Zustimmung von Uniguest eingeholt zu haben.
- Internationale Datenübermittlung. Wenn personenbezogene Daten aus dem Vereinigten Königreich, der EU oder anderen Ländern mit Datenübertragungsbeschränkungen in ein Land außerhalb dieser Länder übertragen werden, stellt Uniguest sicher, dass in der jeweiligen Region angemessene Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz dieser Daten getroffen werden.
- Einfügung von Medien Dritter. Für die Zwecke dieser Vereinbarung umfasst der Begriff "Kundeninhalt" auch alle digitalen oder analogen Inhalte Dritter, die auf Wunsch des Kunden kodiert und in ein Produkt oder einen Dienst eingefügt und über dieses Produkt oder diesen Dienst verteilt oder angezeigt werden, es sei denn, Uniguest stellt dem Kunden eine Lizenz für diese Inhalte zur Verfügung (in diesem Fall gelten diese Inhalte nicht als Kundeninhalte). Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Einfügung von Kundeninhalten mit seinem Kabel- oder anderen Inhaltsanbieter zu koordinieren. Uniguest ist nicht verantwortlich für die Kosten oder die Durchführung solcher Arbeiten durch einen solchen Anbieter, übernimmt keine Garantie für solche Arbeiten oder für die von einem solchen Anbieter bereitgestellte Ausrüstung oder Software und ist nicht verantwortlich für den Verlust von Bildqualität oder Funktionalität, falls der Anbieter Ausrüstung oder Software verwendet, die mit den Produkten oder Dienstleistungen nicht kompatibel ist.
- Datenaufbewahrung. Die Kundeninhalte werden für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach Beendigung des Vertrags oder der jeweiligen Bestellung aufbewahrt; während dieses Zeitraums kann der Kunde Vorkehrungen für den Export aller relevanten Kundeninhalte treffen. Uniguest kann beim Abrufen und Exportieren solcher Kundeninhalte behilflich sein.
- Vorbehaltlich der Zahlung der üblichen Gebühren für professionelle Dienstleistungen. Nach Ablauf dieser 30-Tage-Frist behält sich Uniguest das Recht vor, alle Kundeninhalte dauerhaft zu löschen.